Rechtsprechung
BGH, 23.03.2022 - 6 StR 606/21 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 63 StGB; § 20 StGB
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Darstellung im Urteil: sorgfältige Prüfung der Anordnungsvoraussetzungen, Darstellung der wesentlichen Umstände; Vorliegen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit: vom Tatgericht wertend zu entscheidende ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 20 StGB, § 63 StGB, § 306 StGB, §§ 306 ff StGB, § 261 StPO
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Notwendige Feststellungen zum Vorliegen schweren anderen seelischen Abartigkeit bei diagnostizierter schizoider Persönlichkeitsstörung; Heranziehung früherer Taten bei der Gefährlichkeitsprognose - IWW
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die Anordnung der Maßregel der unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Bewertung der Schwere der angenommenen Persönlichkeitsstörung
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 20 ; StGB § 63
Anforderungen an die Anordnung der Maßregel der unbefristete Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Bewertung der Schwere der angenommenen Persönlichkeitsstörung - datenbank.nwb.de
Verfahrensgang
- LG Schwerin, 11.08.2021 - 32 KLs 9/21
- BGH, 23.03.2022 - 6 StR 606/21
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2022, 133
- StV 2023, 221 (Ls.)
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (8)
- BGH, 26.09.2019 - 4 StR 24/19
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose: …
Auszug aus BGH, 23.03.2022 - 6 StR 606/21
Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, NStZ-RR 2020, 9; vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15, NStZ 2016, 144 mwN).Denn wenn das Tatgericht diese Prognose auch auf frühere Taten stützt, müssen die im Urteil dazu getroffenen Feststellungen belegen, dass auch sie auf der Erkrankung des Täters beruhen, die die Einschränkung seiner Schuldfähigkeit bei der Anlasstat begründet (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2021 - 2 StR 424/20; vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, aaO; vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719; vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468).
- BGH, 14.04.1999 - 3 StR 45/99
Minder schwerer Fall des Raubes; verminderte Schuldfähigkeit, Schuldunfähigkeit
Auszug aus BGH, 23.03.2022 - 6 StR 606/21
aa) Ob eine durch einen Sachverständigen diagnostizierte schizoide Persönlichkeitsstörung gemäß ICD-10 F 60.1 die Voraussetzungen einer schweren anderen seelischen Abartigkeit im Sinne des § 20 StGB erfüllt, ist eine Rechtsfrage, die das Tatgericht wertend zu entscheiden hat (vgl. BGH, Urteil vom 14. April 1999 - 3 StR 45/99, NStZ 1999, 395). - BGH, 19.12.2012 - 4 StR 494/12
Raub (Zueignungsabsicht bezüglich Behältnis, in dem Bargeld vermutet wird und …
Auszug aus BGH, 23.03.2022 - 6 StR 606/21
Erst wenn sich das Muster des Denkens, Fühlens oder Verhaltens, das gewöhnlich im frühen Erwachsenenalter in Erscheinung tritt, im Zeitverlauf als stabil erwiesen hat, können die psychiatrischen Voraussetzungen vorliegen, die rechtlich als "schwere andere seelische Abartigkeit" angesehen werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f.; Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309).
- BGH, 10.05.2016 - 4 StR 185/16
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus …
Auszug aus BGH, 23.03.2022 - 6 StR 606/21
Denn wenn das Tatgericht diese Prognose auch auf frühere Taten stützt, müssen die im Urteil dazu getroffenen Feststellungen belegen, dass auch sie auf der Erkrankung des Täters beruhen, die die Einschränkung seiner Schuldfähigkeit bei der Anlasstat begründet (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2021 - 2 StR 424/20;… vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, aaO; vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719; vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468). - BGH, 21.01.2004 - 1 StR 346/03
Beurteilung des Schweregrads einer anderen seelischen Abartigkeit (dissoziale und …
Auszug aus BGH, 23.03.2022 - 6 StR 606/21
Erst wenn sich das Muster des Denkens, Fühlens oder Verhaltens, das gewöhnlich im frühen Erwachsenenalter in Erscheinung tritt, im Zeitverlauf als stabil erwiesen hat, können die psychiatrischen Voraussetzungen vorliegen, die rechtlich als "schwere andere seelische Abartigkeit" angesehen werden (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 2004 - 1 StR 346/03, BGHSt 49, 45, 52 f.; Beschluss vom 19. Dezember 2012 - 4 StR 494/12, NStZ-RR 2013, 309). - BGH, 08.08.2007 - 2 StR 296/07
Verminderte Schuldfähigkeit; Schuldunfähigkeit; Unterbringung in einem …
Auszug aus BGH, 23.03.2022 - 6 StR 606/21
Denn wenn das Tatgericht diese Prognose auch auf frühere Taten stützt, müssen die im Urteil dazu getroffenen Feststellungen belegen, dass auch sie auf der Erkrankung des Täters beruhen, die die Einschränkung seiner Schuldfähigkeit bei der Anlasstat begründet (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2021 - 2 StR 424/20;… vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, aaO; vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719; vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468). - BGH, 10.11.2015 - 3 StR 407/15
Anforderungen an die Annahme einer schweren anderen seelischen Abartigkeit bei …
Auszug aus BGH, 23.03.2022 - 6 StR 606/21
Neben der sorgfältigen Prüfung dieser Anordnungsvoraussetzungen ist das Tatgericht auch verpflichtet, die wesentlichen Umstände in den Urteilsgründen so umfassend darzustellen, dass das Revisionsgericht in die Lage versetzt wird, die Entscheidung nachzuvollziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, NStZ-RR 2020, 9; vom 10. November 2015 - 3 StR 407/15, NStZ 2016, 144 mwN). - BGH, 13.01.2021 - 2 StR 424/20
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose; …
Auszug aus BGH, 23.03.2022 - 6 StR 606/21
Denn wenn das Tatgericht diese Prognose auch auf frühere Taten stützt, müssen die im Urteil dazu getroffenen Feststellungen belegen, dass auch sie auf der Erkrankung des Täters beruhen, die die Einschränkung seiner Schuldfähigkeit bei der Anlasstat begründet (vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 13. Januar 2021 - 2 StR 424/20;… vom 26. September 2019 - 4 StR 24/19, aaO; vom 10. Mai 2016 - 4 StR 185/16, StV 2016, 719; vom 8. August 2007 - 2 StR 296/07, StraFo 2007, 468).
- BVerwG, 09.11.2023 - 2 WD 1.23
Disziplinarische Höchstmaßnahme bei außerdienstlichen Straftaten im Rahmen der …
Von wesentlicher Bedeutung ist dabei, ob es infolge der die Störungen begründenden Verhaltens- und Erlebnisbesonderheiten auch im Alltag zu Einschränkungen des beruflichen und sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2022 - 6 StR 606/21 - juris Rn. 7 zur schizoiden Persönlichkeitsstörung nach ICD-10 F 60.1 ). - BGH, 20.07.2023 - 4 StR 90/23
Anordnung der unbefristeten Unterbringung eines Betroffenen in einem …
Denn eine Unterbringung nach § 63 StGB kommt nach gefestigter Terminologie nur dann in Betracht, wenn eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades für die Begehung künftiger Taten besteht (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2022 - 5 StR 125/22; Beschluss vom 23. März 2022 - 6 StR 606/21; Beschluss vom 8. September 2021 - 1 StR 275/21; Beschluss vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20; Urteil vom 8. September 2022 - 3 StR 25/22 und Urteil vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20;… Cirener in Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl., § 63 Rn. 79). - BVerwG, 02.06.2022 - 2 WD 30.20
Aberkennung des Ruhegehalts wegen des Sichverschaffens, Besitzes und der …
Von wesentlicher Bedeutung ist dabei, ob es infolge der die Störungen begründenden Verhaltens- und Erlebnisbesonderheiten auch im Alltag zu Einschränkungen des beruflichen und sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2022 - 6 StR 606/21 - juris Rn. 7 m. w. N.). - BVerwG, 13.10.2022 - 2 WD 2.22
Dienstgradherabsetzung unter Verkürzung der Frist zur Wiederbeförderung wegen …
Von wesentlicher Bedeutung ist in diesem Zusammenhang, ob es infolge der die Störung begründenden Verhaltens- und Erlebnisbesonderheiten auch im Alltag außerhalb der angeklagten Delikte zu Einschränkungen des beruflichen und sozialen Handlungsvermögens gekommen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 23. März 2022 - 6 StR 606/21 - juris Rn. 7). - BGH, 11.04.2023 - 4 StR 80/23
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Schuldfähigkeit: Anschluss an …
Nach gefestigter Terminologie ist vielmehr eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades erforderlich (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Mai 2022 - 5 StR 125/22; vom 23. März 2022 - 6 StR 606/21; vom 8. September 2021 - 1 StR 275/21; vom 19. Januar 2021 - 4 StR 449/20 und Urteile vom 8. September 2022 - 3 StR 25/22 und vom 17. Februar 2021 - 2 StR 294/20;… Cirener in LK-StGB, 13. Aufl., § 63 Rn. 77).