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   BGH, 23.04.1951 - IV ZR 158/50   

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https://dejure.org/1951,201
BGH, 23.04.1951 - IV ZR 158/50 (https://dejure.org/1951,201)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1951 - IV ZR 158/50 (https://dejure.org/1951,201)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1951 - IV ZR 158/50 (https://dejure.org/1951,201)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (2)

Papierfundstellen

  • BGHZ 2, 37
  • NJW 1952, 219
  • DB 1951, 483
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 06.10.1939 - III 2/39

    1. Handelt der Fahrdienstleiter der Reichsbahn bei der Regelung der

    Auszug aus BGH, 23.04.1951 - IV ZR 158/50
    Diese Vorschriften sind nach der vom Reichsgericht in RGZ 161, 341 u. 162, 364 ausführlich begründeten Ansicht, von der abzugehen auch jetzt kein Anlass besteht, bürgerlich-rechtlicher Natur.

    Dass das Reichsgericht auch nach dem Inkrafttreten des Reichsbahngesetzes an den in dieser Entscheidung vor seinem Erlass ausgesprochenen Grundsätzen festgehalten hat, ergibt sich aus RGZ 161, 341 (344).

  • BGH, 11.01.1951 - III ZR 83/50

    Bundesbahn. Schäden vor Zusammenbruch

    Auszug aus BGH, 23.04.1951 - IV ZR 158/50
    Die "Deutsche Bundesbahn" ist der "Deutschen Reichsbahn" personengleich (BGHZ 1, 34 [37]).
  • BGH, 23.09.2022 - V ZR 148/21

    Gutgläubiger Erwerb eines gebrauchten Fahrzeugs

    bb) Angesichts der Formulierung "es sei denn" in § 932 Abs. 1 Satz 1 BGB trägt nach allgemeinen Regeln derjenige die Darlegungs- und Beweislast für den fehlenden guten Glauben des Erwerbers, der den Eigentumserwerb bestreitet (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 1951 - IV ZR 158/50, BGHZ 2, 37, 53 zu § 366 HGB; Urteil vom 5. Oktober 1981 - VIII ZR 235/80, NJW 1982, 38 zu § 1207 BGB; vgl. auch Senat, Urteil vom 19. Juli 2019 - V ZR 255/17, NJW 2019, 3147 Rn. 39 zu § 937 BGB; Baumgärtel/Schuschke, Handbuch der Beweislast, 4. Aufl., § 932 Rn. 2; Grüneberg/Herrler, BGB, 81. Aufl., § 932 Rn. 15; jurisPK-BGB/Beckmann, 9. Aufl., § 932 Rn. 55; Staudinger/C. Heinze, BGB [2020], § 932 Rn. 104).
  • BGH, 02.07.1985 - X ZR 77/84

    Deutsche Bundesbahn als Gewerbebetrieb -Verjährung von Werklohnansprüchen gegen

    Derartige Betätigung hoheitlicher Gewalt schließt indessen nicht aus, daß die Bundesbahn sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auf den Boden des bürgerlich-rechtlichen Verkehrs begibt (BGHZ 2, 37, 41; 6, 304, 309 f.).

    So hat die Rechtsprechung das Verhältnis zwischen der früheren Reichsbahn und der Deutschen Bundesbahn einerseits und deren Benutzern andererseits stets als ein privatrechtliches angesehen (RGZ 161, 341, 344 ff.; 162, 364, 365; BGHZ 2, 37, 41; 6, 304, 309; 20, 102, 105; std. Rspr.).

  • BGH, 30.10.1952 - IV ZR 48/52

    Rechtsmittel

    Daß der Befehl der Besatzungsmacht zur Wiederherstellung der Betriebsfähigkeit der Bahnanlagen und des verfügbaren rollenden Materials noch keine Ermächtigung zum Verkauf von Frachtgut enthält, ist vom Senat in dem Urteil vom 23. April 1951 - IV ZR 158/50 (BGHZ 2, 37/42) - gebilligt worden.

    Daß sie von der Reichsbahn hätten eingelagert werden können, ist eine tatsächliche, das Revisionsgericht bindende Feststellung, von der nicht zu ersehen ist, daß sie unter Verletzung von Rechtsvorschriften getroffen ist (BGHZ 2, 37/48).

    Dies wäre aber erforderlich gewesen, um die §§ 677 ff auf den vorliegenden Fall anzuwenden (BGHZ 2, 37 [45]).

    Nicht geprüft hat das Berufungsgericht, ob die Veräußerung der Lokomotiven nicht aus anderen Gründen berechtigt war, die nach den Ausführungen der Entscheidung in BGHZ 2, 37 ff ein Verfügungsrecht der Reichsbahn hätten begründen können.

    Der Senat hat in dem bereits mehrfach erwähnten Urteil in BGHZ 2, 37 ausgesprochen, daß § 366 HGB auf Veräußerungsgeschäfte der Reichsbahn entsprechende Anwendung findet.

  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 193/82

    Schutz eines Planungsträgers (hier: Deutsche Bundesbahn) wegen öffentlicher

    Deshalb auch hat die Rechtsprechung das Verhältnis zwischen Bundesbahn und ihren Benutzern stets als privatrechtlich angesehen (BGHZ 2, 37, 41; 20, 102, 105; std. Rspr.; vgl. dazu RGRK BGB - Kreft 12. Aufl. § 839 Rdnr. 129).
  • BGH, 13.05.1954 - IV ZR 192/53

    Rechtsmittel

    Die Anordnung zur Freimachung der Gleise enthalte noch keine solche zur Veräußerung von Frachtgut, wie unter Bezugnahme auf die Urteile des Senats in BGHZ 2, 37 [42] und vom 20. Oktober 1952 - IV ZR 48/52 - ausgeführt wird.

    Wie der Senat in seiner in BGHZ 2, 37 [48] abgedruckten Entscheidung ausgeführt hat, konnte im Hinblick auf die damaligen ungewöhnlichen Verhältnisse ein Bagger auch im Freien eingelagert werden.

    Der Senat hat in der schon erwähnten in BGHZ 2, 37 [52] abgedruckten Entscheidung im Anschluß an Ausführungen von Martin Wolff in Ehrenberg, Handbuch des Handelsrechts IV 1, 41 dargelegt, daß der gute Glaube an die Verfügungsbefugnis des Veräußerers entweder darauf beruhen kann, daß der Erwerber an einen Tatbestand glaubt, bei dessen Vorliegen die Veräußerungsbefugnis bestände, oder darauf, daß er trotz Kenntnis eines ein Verfügungsrecht nicht begründenden Tatbestandes infolge entschuldbaren Rechtsirrtums eine Veräußerungsbefugnis annimmt.

  • BGH, 11.01.1962 - VII ZR 188/60

    Rechtsfolgen des Auftretens als Kaufmann

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  • BGH, 19.06.1952 - III ZR 113/51

    Abgrenzung von öffentlicher und Privaturkunde

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  • BGH, 10.02.1955 - III ZR 123/53

    Zuständigkeit für Erstattungsansprüche

    Zwar ist darnach auch für die Postverwaltung, geradeso wie bei der Bahnverwaltung (vgl. BGHZ 1, 34 [39]; S. 6 des Urteils vom 23. April 1951 - IV ZR 158/50 - BGHZ 13, 67 [BGH 31.03.1954 - II ZR 333/53] [69]; S. 7 des Urteils vom 9. Juni 1954 - VI ZR 310/50 = JZ 1955, 19) davon auszugehen, daß sie - unter Beschränkung auf den Umfang des Vereinigten Wirtschaftsgebietes - dasselbe "Unternehmen" wie die Deutsche Reichspost ist.
  • BGH, 06.10.1952 - III ZR 115/51

    Offenbarungseidstermin und Amtshaftung

    Die Frage des ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem konkreten Haftungsgrund und dem Schaden unterliegt der richterlichen Würdigung nach § 287 ZPO(BGH Urt. v. 1.3.1951 - III ZR 9/50 = NJW 1951, 405; BGH Urt. v. 11.5.1951 - I ZR 106/50 = BGHZ 2, 38, 140 [BGH 23.04.1951 - IV ZR 158/50] ; BGH Urt. v. 13.12.1951 - IV ZR 123/51 = BGHZ 4, 192, 196) [BGH 13.12.1951 - IV ZR 123/51] .
  • BVerwG, 11.03.1970 - VI C 15.65

    Rechtsmittel

    Da die Bundesbahn nach allgemein anerkannter Meinung (vgl. RGZ 161, 341 [346-348]; 162, 364 [365]; 169, 376 [379]; BGHZ 2, 37 [41]; 6, 304 [309]) als Verkehrsunternehmen einen privatrechtlichen Geschäftsbetrieb führt, kann Bundesbahnbeamten bei Tätigkeiten, die unmittelbar mit den Verkehrsaufgaben der Bundesbahn, wie z.B. der Durchführung des Betriebs, der Abfertigung von Personen und Gütern, dem Unterhalten von Anlagen und Fahrzeugen und dem sich daraus ergebenden Verwaltungsdienst zusammenhängen, grundsätzlich nicht die Haftungsbeschränkung des § 78 Abs. 1 Satz 2 BBG zuteil werden (vgl. Plog-Wiedow, BBG, § 78 RdNr. 32).
  • BGH, 18.10.1957 - VI ZR 99/56
  • OLG Düsseldorf, 08.06.1993 - 10 W 37/93

    Keine Gebührenermäßigung für Deutsche Bundespost

  • BGH, 11.10.1951 - IV ZR 90/50

    Rechtsmittel

  • BGH, 29.09.1959 - VIII ZR 95/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.03.1972 - VI ZR 203/70

    Klage gegen die Bundesbahn auf Schadensersatz infolge eines Brandunglücks -

  • BGH, 31.03.1954 - II ZR 333/53

    Rückgriff der Bundesbahn wegen Rückerstattung - § 242 BGB, § 138 BGB, keine

  • BGH, 24.09.1959 - VII ZR 3/58

    Rechtsmittel

  • BGH, 13.07.1955 - IV ZR 276/54

    Rechtsmittel

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