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BGH, 23.04.1976 - I ZR 66/75 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Beiderseitiger tatsächlicher oder rechtlicher Irrtum über das Bestehen einer in Wirklichkeit von vornherein nicht vorhandenen Geschäftsgrundlage als Wegfall der Geschäftsgrundlage - Irrtum über das Nichtbestehen einer Verbindlichkeit - Vorliegen einer einverständlichen ...
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.10.1974 - VIII ZR 215/73
Begriff der Säumnis
Auszug aus BGH, 23.04.1976 - I ZR 66/75
Soweit geltend gemacht wird, nach der Vernehmung des Zeugen B. sei nicht mehr mündlich verhandelt, sondern vom Berufungsgericht - nach einer Beratung - sofort Verkündungstermin bestimmt worden, ist darauf hinzuweisen, daß § 285 Abs. 1 ZPO nicht eine Wiederholung bereits gestellter Anträge erfordert (BGH NJW 1974, 2322). - BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus BGH, 23.04.1976 - I ZR 66/75
Es sind zwar Fälle denkbar, in denen das Gericht zur Wiedereröffnung der Verhandlung verpflichtet sein kann (BGHZ 53, 245, 262). - BGH, 12.02.1958 - V ZR 12/57
Protokollberichtigung nach Revisionseinlegung
Auszug aus BGH, 23.04.1976 - I ZR 66/75
Daß die Anträge, die gestellt waren, nach der Vernehmung des Zeugen B. nicht wiederholt worden sind und im Protokoll nichts darüber gesagt ist, daß nach der Vernehmung des Zeugen noch einmal mündlich verhandelt worden sei, läßt diesen Schluß noch nicht zu (vgl. BGHZ 26, 340, 341).