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   BGH, 23.04.1980 - 2 StR 841/79   

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https://dejure.org/1980,1710
BGH, 23.04.1980 - 2 StR 841/79 (https://dejure.org/1980,1710)
BGH, Entscheidung vom 23.04.1980 - 2 StR 841/79 (https://dejure.org/1980,1710)
BGH, Entscheidung vom 23. April 1980 - 2 StR 841/79 (https://dejure.org/1980,1710)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erforderlichkeit der Erschöpfung des Eröffnungsbeschlusses mit dem Urteil - Berücksichtigung der unterbliebenen Freisprechung auf eine Sachrüge hin - Ausschluss einer Strafermäßigung bei selbst verschuldetem Aussagenotstand

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 157

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.02.1952 - 5 StR 23/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 2 StR 841/79
    Das würde für die Anwendung des § 157 StGB genügen (BGHSt 2, 379; 8, 301, 307).
  • BGH, 24.05.1955 - 2 StR 13/55
    Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 2 StR 841/79
    Eine Strafermäßigung wäre nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Angeklagte den Aussagenotstand selbst verschuldet und sich selbst durch sein Verhalten in die Gefahr gebracht hat, entweder falsch auszusagen oder sich selbst belasten zu müssen (vgl. BGHSt 7, 332).
  • BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55

    Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung

    Auszug aus BGH, 23.04.1980 - 2 StR 841/79
    Das würde für die Anwendung des § 157 StGB genügen (BGHSt 2, 379; 8, 301, 307).
  • BGH, 25.07.1980 - 2 StR 356/80

    Verurteilung nur wegen eines Teils der angeklagten Taten unter Annahme einer

    Bei dieser Sachlage hätte es, um den Eröffnungsbeschluß zu erschöpfen, den Angeklagten auch insoweit freisprechen müssen; denn ein Verhalten, das keine Straftat ist, läßt sich nicht in die vom Gericht unter Abweichung von der zugelassenen Anklage angenommene Handlungseinheit der Fortsetzungstat einbeziehen (BGH NJV 1952, 432 Nr. 29 = LM Nr. 7 zu § 260 StPO; BGH, Beschluß vom 23. April 1980 - 2 StR 841/79; BGH, Beschluß vom 12. Juni 1980 - 1 StR 49/80).
  • BGH, 17.12.1985 - 4 StR 583/85

    Falschaussage, um die Gefahr einer Bestrafung wegen Begünstigung von sich

    Ebensowenig steht es der Anwendbarkeit des § 157 StGB entgegen, daß der Angeklagte den Aussagenotstand selbst verschuldet hat (BGHSt 7, 332; BGH, Beschluß vom 23. April 1980 - 2 StR 841/79).
  • BGH, 01.10.1980 - 2 StR 507/80

    Erfordernis der Freisprechung eines Angeklagten bei Annahme von selbständigen

    Da Anklage und Eröffnungsbeschluß insoweit selbständige Handlungen angenommen hatten, mußten die Angeklagten wegen der nicht erwiesenen Einzeltat (Fall 13) freigesprochen werden (vgl. BGH, Beschluß vom 23. April 1980 - 2 StR 841/79).
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