Rechtsprechung
BGH, 23.04.1985 - 1 StR 126/85 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ablehnung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Sicherungsverwahrung neben der Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 66 Abs. 1, Abs. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1985, 2839
- MDR 1985, 685
- NStZ 1986, 475 (Ls.)
- StV 1986, 477
- JR 1986, 329
- JR 1986, 339
Wird zitiert von ... (9)
- BVerfG, 08.11.2006 - 2 BvR 578/02
Gefährliche Täter
Denn im Falle der Anordnung von Sicherungsverwahrung neben der Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wird letztere vorweg vollzogen, und es erscheint nicht denkbar, dass im Anschluss an eine bedingte Aussetzung der lebenslangen Freiheitsstrafe die Sicherungsverwahrung wegen fortbestehender Gefährlichkeit des Betroffenen vollstreckt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 23. April 1985 - 1 StR 126/85 -, NJW 1985, S. 2839). - BGH, 23.07.1986 - 3 StR 164/86
Zeugnisverweigerungsrecht bei früheren Ermittlungen gegen einen Angehörigen des …
Für die Rechtslage vor dem Inkrafttreten des 23. StrÄndG hatte der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß die Anordnung der Sicherungsverwahrung neben zeitiger Freiheitsstrafe gemäß § 66 Abs. 1 oder 2 StGB nicht dadurch ausgeschlossen werde, daß der Angeklagte gleichzeitig wegen einer anderen Tat zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wird (BGH MDR 1985, 685).Diese Maßregel ist bei bloßer Aussetzung des Strafrestes nicht vorgesehen (vgl. BGH MDR 1985, 685).
- BGH, 17.12.1985 - 1 StR 564/85
Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe
Zwar betraf die Entscheidung, ähnlich wie das Urteil BGH NJW 1985, 2839, einen Fall, in dem neben der lebenslangen auch zeitige Freiheitsstrafe verhängt worden war, doch hatte der Senat hierauf nicht entscheidend abgestellt, vielmehr ausgeführt, § 42 e StGB sei "ohne Rücksicht darauf anzuwenden, ob äußere von dem Willen des Angeklagten unabhängige Ereignisse den Vollzug der Sicherungsmaßregel voraussichtlich verhindern werden oder nicht.Das erwähnte Urteil des Senats BGH NJW 1985, 2839 wird von der hier getroffenen Entscheidung nicht berührt.
- OLG Celle, 09.09.2015 - 1 Ws 353/15
Strafvollzug: Gerichtliche Kontrolle bei angeordneter oder vorbehaltener …
Dabei ist nämlich zu berücksichtigen, dass es zum Vollzug einer neben einer lebenslangen Freiheitsstrafe angeordneten Sicherungsverwahrung wegen des generellen Vorrangs des Strafvollzugs vor dem Maßregelvollzug (…vgl. BT-Drucks. V/4095, S. 31) nicht kommen kann und im Fall einer Strafaussetzung nach § 57a StGB auch die Vollstreckung der Maßregel wegen fehlender aktueller Gefährlichkeit des Verurteilten für die Allgemeinheit über § 67c Abs. 1 StGB zur Bewährung auszusetzen ist (vgl. BVerfGE 117, 71 [93]; BVerfG, Beschluss vom 14. August 2007 - 2 BvR 1063/07; BGH NJW 1985, 2839; NStZ 1983, 83).Abgesehen von dem Fall, dass die Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe nachträglich im Rahmen eines Wiederaufnahmeverfahrens wegfällt, und es zu einer Verurteilung zu zeitiger Freiheitstrafe kommt, während die Anordnung der Sicherungsverwahrung bestehen bleibt und ihr Vollzug nunmehr nach vollständiger Verbüßung der zeitigen Freiheitsstrafe möglich wird (vgl. BGH NJW 1985, 2839), kann die Entscheidung nach § 119a Abs. 1 StVollzG - soweit ersichtlich - nur im Rahmen der Prüfung einer Aussetzung der Vollstreckung der lebenslangen Freiheitsstrafe nach § 57a StGB zum Tragen kommen.
- BGH, 21.03.2000 - 5 StR 41/00
Anordnung der Sicherungsverwahrung neben lebenslanger Freiheitsstrafe
Anders beschrieben, die Anordnung der Sicherungsverwahrung neben zeitiger Freiheitsstrafe wird nicht dadurch ausgeschlossen, daß der Angeklagte gleichzeitig wegen einer anderen Tat zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt wird (BGH NJW 1985, 2839). - BGH, 12.06.1987 - 5 StR 271/87
Umwandlung einer Jugendstrafe von unbestimmter Dauer in eine bestimmte …
Eine einheitliche Jugendstrafe nach § 31 JGG erfüllt die Voraussetzungen des § 66 Abs. 1 Nr. 1 StGB nur, wenn sie erkennen läßt, daß der Täter wenigstens bei einer der ihr zugrunde liegenden Straftaten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hätte (BGHSt 26, 152); dies gilt auch bei einer Jugendstrafe von unbestimmter Dauer (BGH NJW 1985, 2839, 2840). - KG, 20.01.1994 - 12 U 3714/92
Anspruch auf Schadensersatz auf Grund der Beschädigung eines PKWs bei einem …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Karlsruhe, 30.07.1997 - 1 Ws 93/97 Im übrigen könnte sich die Sicherungsverwahrung bei der erstrebten künftigen Entscheidung nach § 57 a StGB nicht nachteilig auswirken (vgl. BGH NJW 1985, 2839 ).
- BGH, 14.04.1987 - 1 StR 152/87
Aufhebung der Anordnung einer Sicherungsverwahrung - Vorverurteilung zur …
Dazu müßte die Vorverurteilung erkennen lassen, daß der Angeklagte wenigstens bei einer der dort abgeurteilten Straftaten eine Jugendstrafe von mindestens einem Jahr verwirkt hätte (vgl. BGHSt 26, 152, 154/155; BGH, Urteil vom 13. Juni 1978 - 1 StR 167/78; BGH NJW 1985, 2839, 2840;… Dreher/Tröndle, Strafgesetzbuch 43. Aufl. § 66 RdNr. 5 a).