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BGH, 23.04.1998 - 4 StR 12/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Grundsatz der Öffentlichkeit der Hauptverhandlung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ-RR 1998, 285 (Ls.)
Wird zitiert von ... (9)
- BVerfG, 05.02.2003 - 2 BvR 327/02
Überlange Dauer eines Strafverfahrens infolge staatlich verschuldeter Verzögerung
Wenn stattdessen der Schuldgrundsatz sowie der Vorwurf mehr als acht Jahre zurückliegenden nicht rechtstreuen Verhaltens (noch während des laufenden Ermittlungsverfahrens) die Strafzumessung wesentlich prägt, wird dies den an die Bemessung einer Jugendstrafe zu stellenden Anforderungen nicht gerecht, nach denen auch bei einem Heranwachsenden erzieherische Gesichtspunkte vorrangig sind und deshalb das Gewicht des Tatunrechts sorgfältig gegen die Folgen der Strafe für die weitere Entwicklung des Heranwachsenden abgewogen werden muss (vgl. BGHSt 15, 224; 16, 261 ;… StV 1996, S. 269; NStZ-RR 1998, S. 285). - BGH, 06.09.2018 - 4 StR 87/18
Urteil wegen Vergewaltigung und Tötung einer chinesischen Studentin rechtskräftig
Das Landgericht hat insbesondere nicht verkannt, dass auch bei einer allein mit der Schwere der Schuld begründeten Verhängung von Jugendstrafe erzieherische Gesichtspunkte bei der Strafbemessung maßgebend, wenngleich nicht allein ausschlaggebend sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 23. April 1998 - 4 StR 12/98, NStZ-RR 1998, 285 (Ls); vom 31. August 2004 - 1 StR 213/04, StraFo 2005, 42). - BGH, 18.07.2018 - 2 StR 150/18
Jugendstrafe (Maßstab zur Bestimmung der Schwere der Schuld)
Erziehungsgedanke und Schuldausgleich stehen in der Regel miteinander in Einklang (vgl. BGH Urteil vom 16. November 1993 - 4 StR 591/93, StV 1994, 598 f.; Urteil vom 23. April 1998 - 4 StR 12/98; Urteil vom 4. August 2016 - 4 StR 142/16, NStZ 2017, 648, 649).
- OLG Köln, 07.05.1999 - Ss 177/99
Jugendliche: Erziehungsgedanke und Strafzweck
Maßgebend sind vielmehr in erster Linie erzieherische Gesichtspunkte, und zwar auch dann, wenn eine Jugendstrafe - wie hier - wegen der Schwere der Schuld in Betracht kommt (BGHSt 15, 224 [226]; 16, 261 [263]; BGH NStZ 1982, 332 m. w. Nachw.; BGH NStZ-RR 1998, 285; BGH StV 1981, 26; BGH JR 1982, 432 mit Anm. Brunner; BGH bei Böhm NStZ 1994, 529; BGH StV 1996, 268; BGH NStZ-RR 1996, 120; Senat StV 1991, 426 f.; vgl. a. Dölling NStZ 1998, 39).Der Vorrang des Erziehungsgedankens schließt insbesondere nicht aus, der Schwere der Schuld eigenständige Bedeutung beizumessen (BGH NStZ-RR 1998, 285).
Denn die charakterliche Haltung und das Persönlichkeitsbild, wie sie in der Tat zum Ausdruck gekommen sind, haben nicht nur für das Erziehungsbedürfnis, sondern auch für die Bewertung der Schuld als Gesichtspunkt bei der Zumessung einer Jugendstrafe Bedeutung (BGH NStZ-RR 1998, 285; BGH NStZ 1996, 496; BGH NStZ-RR 1996, 120).
- LG Arnsberg, 30.01.2012 - 6 KLs 2/11
Tötungsvorsatz, Messerstich, Notwehrlage, Affekt, Jugendstrafe
Das schließt nicht aus, der Schwere der Schuld eigenständige Bedeutung beizumessen (BGH NStZ-RR 1998, 285). - BGH, 15.04.2008 - 1 StR 132/08
Augenscheinseinnahme während des Ausschlusses der Öffentlichkeit für die Dauer …
Ergänzend bemerkt der Senat zur Rüge nach §§ 338 Nr. 6 StPO, 171b GVG: Eine Augenscheinseinnahme während des Ausschlusses der Öffentlichkeit für die Dauer einer Zeugenvernehmung ist nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht zu beanstanden, wenn sie im Zusammenhang mit der Zeugenaussage steht oder sich aus ihr entwickelt (BGH, Urt. vom 24. April 1998 - 4 StR 12/98; BGH NStZ 2006, 117). - BGH, 18.10.2007 - 4 StR 493/07
Anrechnungsmaßstab bei in Griechenland verbüßter Haft
Zu der Verfahrensrüge nach § 338 Nr. 6 StPO verweist der Senat ergänzend auf sein Urteil vom 23. April 1998 - 4 StR 12/98. - OLG Hamm, 18.12.2002 - 2 Ss 945/02
Vereidigung, Absehen, Unterlassen der Entscheidung, Beanstandung, Herbeiführen …
Der Erziehungszweck kann aber bei der Schwere der Schuld allerdings nicht das allein ausschlaggebende Kriterium bilden (…vgl. Sonnen, a.a.O., § 17 Rn. 22; BGH NStZ-RR 1998, 285). - OLG Hamm, 27.09.2001 - 1 Ss 762/01
Jugendrecht, Annahme von "Schwere der Schuld", Erziehungsgedanke, …
Dabei ist nach st. Rspr. auch bei der Verhängung der Jugendstrafe wegen der Schwere der Schuld der Erziehungsgedanke maßgeblich zu berücksichtigen (BGHSt 15, 224 ff.; 16, 261, 263; BGH NStZ-RR 98, 285; BGH JR 82, 432).