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   BGH, 23.04.2002 - X ZR 29/00   

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BGH, 23.04.2002 - X ZR 29/00 (https://dejure.org/2002,3037)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2002 - X ZR 29/00 (https://dejure.org/2002,3037)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2002 - X ZR 29/00 (https://dejure.org/2002,3037)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Revision - Betonproduktionsanlage - Schadensersatz - Garantiehaftung - Werklohn

  • Judicialis

    BGB § 252; ; BGB § ... 326; ; BGB § 254 Abs. 2; ; ZPO § 286; ; ZPO § 287; ; ZPO § 314; ; ZPO § 411; ; ZPO § 160 Abs. 4; ; ZPO § 313 Abs. 3; ; ZPO § 551 Nr. 7 a.F.; ; ZPO § 313 Abs. 1 Nr. 6; ; ZPO § 543 Abs. 2 Satz 1 a.F.; ; ZPO § 554 Abs. 3 Nr. 3 Buchst. b a.F.

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 326 254 Abs. 2 § 252
    Berücksichtigung von Mitverschulden im Rahmen eines Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Schadensersatz wegen fehlerhaftem Teil einer Produktionsanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns: Darlegung und Mitverschulden des Geschädigten (IBR 2002, 404)

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (28)

  • BGH, 07.05.1996 - VI ZR 138/95

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus BGH, 23.04.2002 - X ZR 29/00
    Das Berufungsgericht geht zwar in seinem rechtlichen Ansatz zutreffend davon aus, daß die Höhe eines Schadensersatzanspruchs entsprechend dem Rechtsgedanken des § 254 Abs. 2 BGB davon beeinflußt sein kann, daß der Anspruchsinhaber von einer ihm zu Gebote stehenden und auch zumutbaren Möglichkeit, den Schaden gering zu halten, keinen Gebrauch macht (st. Rspr., vgl. BGHZ 143, 189, 194; 132, 373, 376).

    § 254 Abs. 2 BGB erlegt dem Geschädigten nämlich nicht auf, jede objektiv mögliche Maßnahme zu ergreifen oder sich in jedem Fall so zu verhalten, als ob er den Schaden selbst zu tragen hätte (BGHZ 132, 373, 376; 115, 364, 369; 63, 295, 300).

  • BGH, 12.10.1993 - X ZR 65/92

    Schätzung des Schadens bei feststehendem Haftungsgrund und Schadenseintritt;

    Auszug aus BGH, 23.04.2002 - X ZR 29/00
    Nur wenn mangels greifbarer Anhaltspunkte im Vortrag des Klägers für eine Schadensschätzung keinerlei Grundlage vorhanden ist und deshalb deren Ergebnis völlig in der Luft hängen würde, kann und muß das Gericht von ihr absehen (BGHZ 54, 45, 55; BGH, Urt. v. 18.2.1993 - III ZR 23/92, NJW-RR 1993, 795, 796; Sen.Urt. v. 17.10.1993 - X ZR 65/92, NJW 1994, 663, 665, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.02.1993 - III ZR 23/92

    Grenzen des Gefälligkeitsverhältnisses

    Auszug aus BGH, 23.04.2002 - X ZR 29/00
    Nur wenn mangels greifbarer Anhaltspunkte im Vortrag des Klägers für eine Schadensschätzung keinerlei Grundlage vorhanden ist und deshalb deren Ergebnis völlig in der Luft hängen würde, kann und muß das Gericht von ihr absehen (BGHZ 54, 45, 55; BGH, Urt. v. 18.2.1993 - III ZR 23/92, NJW-RR 1993, 795, 796; Sen.Urt. v. 17.10.1993 - X ZR 65/92, NJW 1994, 663, 665, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.09.2001 - IX ZR 281/00

    Darlegungs- und Beweislast bei Inanspruchnahme eines rechtlichen Beraters;

    Auszug aus BGH, 23.04.2002 - X ZR 29/00
    Ein Gewinnentgang ist bereits dann zu bejahen, wenn es nach den gewöhnlichen Umständen des Falles wahrscheinlicher ist, daß der Gewinn ohne das haftungsbegründende Ereignis erzielt worden als daß er ausgeblieben wäre (BGH, Urt. v. 27.9.2001 - IX ZR 281/00, WM 2001, 2450, 2451 m.w.N.).
  • BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62

    "Nicht mit Gründen versehen"

    Auszug aus BGH, 23.04.2002 - X ZR 29/00
    Bloße Unvollständigkeit der Begründung füllt die Bestimmung dagegen nicht aus (BGHZ 39, 333, 338).
  • BGH, 23.01.1979 - VI ZR 103/78

    Darlegungs- und Beweislast im Haftpflichtprozeß wegen Arbeitsunfähigkeit des

    Auszug aus BGH, 23.04.2002 - X ZR 29/00
    Dies kann dann der Fall sein, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Realisierbarkeit einer Maßnahme von Umständen in der Sphäre des Anspruchsberechtigten abhängt, in die der Verpflichtete keinen Einblick hat (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.1979 - VI ZR 103/78, NJW 1979, 658 f. m.w.N.).
  • BGH, 08.12.1983 - VII ZR 139/82

    Verzugsschaden beim VOB/B -Vertrag; Entbehrlichkeit der Nachfristsetzung

    Auszug aus BGH, 23.04.2002 - X ZR 29/00
    Eine endgültige Erfüllungsverweigerung kann auch in Prozeßhandlungen, wie etwa der Stellung eines Klageabweisungsantrags, gesehen werden, sofern nicht trotz der Stellung dieses Antrags Raum für die Annahme bleibt, der Schuldner könne im Verlauf des Rechtsstreits durch die Setzung einer Nachfrist zu besserer Einsicht gelangen und seine Vertragspflichten freiwillig erfüllen (BGH, Urt. v. 8.12.1983 - VII ZR 139/82, NJW 1984, 1460, 1461; Sen.Urt. v. 14.5.1991 - X ZR 2/90, NJW-RR 1991, 1269).
  • BGH, 07.12.1978 - III ZR 35/77

    Prüfungsmaßstab bei Berufung gegen ein zweites Versäumnisurteil und unzulässigen

    Auszug aus BGH, 23.04.2002 - X ZR 29/00
    Dies kann dann der Fall sein, wenn - wie im vorliegenden Fall - die Realisierbarkeit einer Maßnahme von Umständen in der Sphäre des Anspruchsberechtigten abhängt, in die der Verpflichtete keinen Einblick hat (vgl. BGH, Urt. v. 23.1.1979 - VI ZR 103/78, NJW 1979, 658 f. m.w.N.).
  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus BGH, 23.04.2002 - X ZR 29/00
    Der Anschlußrevision ist allerdings darin Recht zu geben, daß im Hinblick auf die materielle Rechtskraft aus dem Berufungsurteil erkennbar sein muß, über welche der geltend gemachten Einzelforderungen das Gericht entschieden hat (BGHZ 124, 164, 166).
  • BGH, 17.12.1996 - X ZR 76/94

    Urteilsinhalt bei der Schätzung einer Werklohnminderung sowie Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 23.04.2002 - X ZR 29/00
    Gründe fehlen auch, wenn sie objektiv unverständlich sind oder wenn jede Beweiswürdigung fehlt (Sen.Urt. v. 17.12.1996 - X ZR 76/94, NJW-RR 1997, 688, 689, m.w.N.).
  • BGH, 15.03.1988 - VI ZR 81/87

    Pflicht des Gerichs zur Beweiserhebung über bestrittene Ausgangstatsachen bzw.

  • BGH, 05.05.1970 - VI ZR 212/68

    Begriff des Schadens durch Wegfall der Arbeitskraft im haftungsrechtlichen Sinne

  • BGH, 30.11.1999 - VI ZR 219/98

    Schadensminderungspflicht bei Veräußerung eines Unfallfahrzeugs mit Totalschaden

  • BGH, 19.09.1983 - VIII ZR 84/82

    Schlafzimmer - § 326 Abs. 1 BGB <Fassung bis 31.12.01>, Entbehrlichkeit der

  • BGH, 01.02.2000 - X ZR 222/98

    Umfang des Schadensersatzanspruchs wegen Nichterfüllung

  • BGH, 24.06.1986 - VI ZR 222/85

    Haftungsausfüllende Kausalität und Kausalitätsnachweis bei Mitverschulden

  • BGH, 02.11.1995 - X ZR 93/93

    Herstellung von Individualsoftware: Vertragsauslegung - Vertragsnatur -

  • BGH, 01.10.1987 - IX ZR 117/86

    Schutzwirkung eines Anwaltsvertrages zu Gunsten Dritter; Beweislast für Erreichen

  • BGH, 26.05.1988 - III ZR 42/87

    Schadensminderungspflicht durch alsbaldige Behebung des Schadens

  • BGH, 17.02.1999 - X ZR 8/96

    Begründung der Revision durch den der Prozeßpartei beigetretenen Streithelfer;

  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 14/88

    Bibelreproduktion; Vertrieb von Bibelreproduktionen über Kaffeefilialgeschäfte;

  • BGH, 20.01.1983 - VII ZR 210/81

    Unterbrechung der Verjährung durch Einleitung eines Beweissicherungsverfahrens

  • BGH, 17.01.1985 - VII ZR 257/83

    Anforderungen an ein Berufungsurteil - Aufhebung eines Berufungsurteils - Verweis

  • BGH, 25.04.1991 - I ZR 232/89

    "Fehlender Tatbestand"; Aufhebung eines Berufungsurteils wegen fehlenden

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

  • BGH, 03.12.1974 - VI ZR 1/74

    Ersatzpflicht der kosmetischen Beseitigung einer Unfallnarbe; Begrenzung des

  • BGH, 14.05.1991 - X ZR 2/90

    Pauschalzahlung für nicht angefallene Entwicklungskosten

  • BGH, 27.11.1968 - IV ZR 675/68

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.10.2014 - VII ZR 152/12

    Bauvertrag: Dem Besteller zurechenbares schuldhaftes Verhalten des mit der

    Eine bloße Unvollständigkeit der Begründung füllt die Bestimmung hingegen nicht aus (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2002 - X ZR 29/00, juris Rn. 40).
  • BGH, 08.04.2014 - VIII ZR 91/13

    Handelskauf: Geltung der handelsrechtlichen Rüge- und Untersuchungsobliegenheit

    Eine Protokollierung der im Rahmen der informatorischen Anhörung (§ 141 ZPO) gemachten Aussage ist nicht vorgeschrieben (§ 161 ZPO); es ist ausreichend, wenn sie nur im Tatbestand oder - wie hier - wenigstens in den Entscheidungsgründen des Urteils wiedergegeben wird, wobei eine gedrängte Darstellung genügt (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2002 - X ZR 29/00, juris Rn. 12 mwN).

    Der im Berufungsurteil festgestellten Äußerung des Geschäftsführers der Beklagten kommt damit im Revisionsverfahren die erhöhte Beweiskraft des § 314 ZPO zu (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2002 - X ZR 29/00, aaO).

  • BGH, 14.02.2008 - I ZR 135/05

    Schmiermittel

    Diese Prognose kann zwar nur dann angestellt werden, wenn der Geschädigte konkrete Anknüpfungstatsachen darlegt und nachweist; an die Darlegung solcher Anknüpfungstatsachen dürfen jedoch keine zu hohen Anforderungen gestellt werden (BGH, Urt. v. 27.9.2001 - IX ZR 281/00, NJW 2002, 825, 826; Urt. v. 23.4.2002 - X ZR 29/00, juris Tz. 19).

    Sofern die vorgetragenen Tatsachen den geltend gemachten Gewinnausfall nicht in vollem Umfang begründen können, ist zu prüfen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang im Wege der Schätzung jedenfalls ein Mindestschaden festgestellt werden kann (BGHZ 119, 20, 30 f. - Tchibo/Rolex II; BGH, Urt. v. 23.4.2002 - X ZR 29/00, juris Tz. 19).

  • BGH, 22.02.2011 - X ZB 43/08

    Schweißheizung

    Es reicht insoweit, wenn die gemachten Angaben in den Gründen der Entscheidung wiedergegeben sind (BGH, Urteil vom 23. April 2002 - X ZR 29/00).
  • OLG Nürnberg, 06.04.2021 - 3 U 2801/19

    Was ist, wenn der Fußballspieler nicht will?

    Es ist daher - wenn die Aussagen im Urteil unrichtig wiedergegeben sind - eine Tatbestandsberichtigung zu beantragen, um die erhöhte Beweiskraft, die der Feststellung mündlichen Parteivorbringens gemäß § 314 ZPO zukommt, zu durchbrechen (BGH, Urteil vom 23.04.2002 - X ZR 29/00, juris-Rn. 12).
  • BGH, 17.12.2020 - III ZR 45/19

    Schadensersatzanspruch eines Geschädigten aus Amtshaftung wegen rechtswidriger

    aa) Die Minderung oder der Ausschluss eines Schadensersatzanspruchs nach § 254 Abs. 2 Satz 1 BGB setzt voraus, dass der Anspruchsinhaber von einer ihm zu Gebote stehenden zumutbaren Möglichkeit, den Schaden gering zu halten, keinen Gebrauch macht (st. Rspr. vgl. zB BGH, Urteile vom 7. Mai 1996 - VI ZR 138/95, BGHZ 132, 373, 376; vom 30. November 1999 - VI ZR 219/98, BGHZ 143, 189, 194 und vom 23. April 2004 - X ZR 29/00, juris Rn. 15).
  • BGH, 05.02.2009 - V ZR 159/08

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde gegen die Tatbestandsfeststellungen

    Das Ergebnis der Anhörung einer Partei muss im Protokoll nicht festgehalten werden (BGH, Urt. v. 23. April 2002, X ZR 29/00).
  • OLG Köln, 24.09.2004 - 20 U 90/03

    Verschärfte Darlegungslast, wenn Bauherr zugleich Mitunternehmer

    Nur wenn mangels greifbarer Anhaltspunkte im Vortrag des Klägers für eine Schadensschätzung keinerlei Grundlage vorhanden ist und deshalb deren Ergebnis völlig in der Luft hängen würde, kann und muss das Gericht von ihr absehen (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2002 - X ZR 29/00 -, Juris; BGH, WM 2001, S. 2450 [2451]; NJW-RR 2004, S. 1023; NJW 1986, S. 1684 [1685]).
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