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   BGH, 23.04.2013 - 4 StR 104/13   

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https://dejure.org/2013,10304
BGH, 23.04.2013 - 4 StR 104/13 (https://dejure.org/2013,10304)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2013 - 4 StR 104/13 (https://dejure.org/2013,10304)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2013 - 4 StR 104/13 (https://dejure.org/2013,10304)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 6 Abs. 1, Abs. 3 lit. c EMRK; § 344 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 345 Abs. 2 StPO; § 349 Abs. 1 StPO
    Infolge der mangelnden Verantwortungsübernahme durch den Verteidiger unzulässige Revision

  • lexetius.com
  • openjur.de
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3260
  • NStZ-RR 2013, 289
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73

    Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - 4 StR 104/13
    Auch fehlt es - wie der Generalbundesanwalt zu Recht ausgeführt hat - an einer formgültigen Behauptung fehlerhafter Anwendung des materiellen Rechts auf den festgestellten Sachverhalt, die nach § 344 Abs. 2 Satz 1, § 345 Abs. 2 StPO zu den Mindestanforderungen an eine zulässige Sachrüge gehört (BGH, Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 586/73, BGHSt 25, 272, 275).
  • BGH, 27.03.2012 - 2 StR 83/12

    Unzulässige Revision; mangelnde Verantwortungsübernahme des Rechtsanwalts für die

    Auszug aus BGH, 23.04.2013 - 4 StR 104/13
    Die bloße Bezugnahme auf den in keiner Weise rechtlich eingeordneten Standpunkt des Angeklagten lässt erkennen, dass der Verteidiger nicht - wie nach ständiger Rechtsprechung erforderlich (BGH, Beschluss vom 27. März 2012 - 2 StR 83/12, Rn. 2 mwN, NJW 2012, 1748) - die volle Verantwortung für den Inhalt der Revisionsbegründungsschrift übernommen hat.
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