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   BGH, 23.04.2013 - XI ZR 405/11   

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https://dejure.org/2013,12126
BGH, 23.04.2013 - XI ZR 405/11 (https://dejure.org/2013,12126)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2013 - XI ZR 405/11 (https://dejure.org/2013,12126)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2013 - XI ZR 405/11 (https://dejure.org/2013,12126)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 123 BGB, § 280 BGB
    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb zur Steuerersparnis: Aufklärungspflicht über versteckte Innenprovisionen; Wissensvorsprung bei arglistiger Täuschung des Vermittlers; Kausalität der Prospektangaben und des Vermittlungsgesprächs; Angaben zur ...

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Aufklärungspflichten bei einer einen Immobilienerwerb finanzierenden Bank hinsichtlich der Innenprovision

  • rewis.io

    Bankenhaftung beim finanzierten Immobilienerwerb zur Steuerersparnis: Aufklärungspflicht über versteckte Innenprovisionen; Wissensvorsprung bei arglistiger Täuschung des Vermittlers; Kausalität der Prospektangaben und des Vermittlungsgesprächs; Angaben zur ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 123
    Aufklärungspflichten bei einer einen Immobilienerwerb finanzierenden Bank hinsichtlich der Innenprovision

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Beratungspflichten der kreditgebenden Bank

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Aufklärungspflicht einer finanzierenden Bank hinsichtlich der Innenprovision besteht nur in Ausnahmefällen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Die Steuersparimmobilie - Warnpflicht der Banken über versteckte Provisionen bei Eigentumswohnungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (36)

  • BGH, 10.12.2013 - XI ZR 508/12

    Vollfinanzierter Wohnungskaufvertrag: Prozessführungsbefugnis für

    aa) Im Ausgangspunkt ist das Berufungsgericht allerdings zutreffend davon ausgegangen, dass eine kreditgebende Bank bei steuersparenden Bauherren-, Bauträger- und Erwerbermodellen über die Risiken des finanzierten Geschäfts nur unter ganz besonderen Voraussetzungen aufklären muss, weil sie regelmäßig davon ausgehen darf, dass ihre Kunden entweder selbst über die notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen verfügen oder sich jedenfalls der Hilfe von Fachleuten bedient haben, und sich nur ausnahmsweise Aufklärungs- und Hinweispflichten aus den besonderen Umständen des Einzelfalls ergeben können, wenn etwa die Bank in Bezug auf spezielle Risiken des Vorhabens einen konkreten Wissensvorsprung vor dem Darlehensnehmer hat und dies auch erkennen kann (st. Rspr., Senatsurteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 41, vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 16 und vom 23. April 2013 - XI ZR 405/11, BKR 2013, 280 Rn. 19 mwN).

    Erst recht trifft die Bank, die nur die Finanzierung übernimmt, vorvertraglich keine Verpflichtung, den Käufer auf einen für ihn unwirtschaftlichen Kauf hinzuweisen (vgl. Senatsurteile vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 47, vom 3. Juni 2008 - XI ZR 131/07, WM 2008, 1394 Rn. 25 und vom 23. April 2013 - XI ZR 405/11, BKR 2013, 280 Rn. 20; zur Haftung beim Beratungsvertrag BGH, Urteil vom 15. Juni 2000 - III ZR 305/98, WM 2000, 1548 ff.).

  • BGH, 08.10.2014 - 1 StR 359/13

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug durch Verkauf von Eigentumswohnungen zu

    Lediglich wenn nur pauschale Angaben - etwa zur gewinnbringenden Wiederverkäuflichkeit von Eigentumswohnungen - getätigt werden, die sich letztlich allein als bloße werbende Anpreisungen darstellen, liegen keine Tatsachenbehauptungen vor (vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2013 - XI ZR 405/11, BKR 2013, 280 mwN).
  • BGH, 18.10.2016 - XI ZR 145/14

    Bankenhaftung: Kenntnis der Bank von einem groben Missverhältnis zwischen

    a) Eine Bank trifft ausnahmsweise eine Aufklärungspflicht über die Unangemessenheit des von ihr finanzierten Kaufpreises unter dem rechtlichen Gesichtspunkt eines Wissensvorsprungs, wenn eine so wesentliche Verschiebung der Relation zwischen Kaufpreis und Verkehrswert vorliegt, dass die Bank von einer sittenwidrigen Übervorteilung des Käufers durch den Verkäufer ausgehen muss (Senatsurteile vom 23. März 2004 - XI ZR 194/02, WM 2004, 1221, 1225, vom 15. März 2005 - XI ZR 135/04, WM 2005, 828, 830, vom 16. Mai 2006 - XI ZR 6/04, BGHZ 168, 1 Rn. 47, vom 18. März 2008 - XI ZR 241/06, VersR 2008, 1498 Rn. 38, vom 29. April 2008 - XI ZR 221/07, WM 2008, 1121 Rn. 14, vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 17 und vom 23. April 2013 - XI ZR 405/11, BKR 2013, 280 Rn. 20).
  • BGH, 12.03.2020 - VII ZR 236/19

    Haftung des Abschlussprüfers; vorsätzlich sittenwidrige Schädigung durch

    Soweit die Revision für ihre Auffassung, die maßgeblichen Prospektpassagen müssten im Beratungsgespräch tatsächlich erörtert worden sein, auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 23. April 2013 (XI ZR 405/11 Rn. 27, BKR 2013, 280) verweist, betraf dies den anders gelagerten Fall eines geltend gemachten Anspruchs gegen den Vermittler wegen arglistiger Täuschung durch unrichtige mündliche Angaben, bei dem der Getäuschte die Voraussetzungen einer arglistigen Täuschung darlegen und beweisen muss.
  • BGH, 11.02.2014 - II ZR 273/12

    Prospekthaftung im weiteren Sinne: Tatsächliche Vermutung der Kausalität einer

    Auf die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen ein fehlerhafter Prospekt auch ohne Übergabe zu einem Aufklärungsmangel führt (s. BGH, Urteil vom 3. Dezember 2007 - II ZR 21/06, ZIP 2008, 412 Rn. 17; Urteil vom 13. Dezember 2012 - III ZR 70/12, juris Rn. 11; Urteil vom 23. April 2013, - XI ZR 405/11, BKR 2013, 280 Rn. 27), kommt es mithin nicht an.
  • OLG Koblenz, 15.01.2016 - 8 U 1268/14

    Kapitalanalge: Schadenersatzanspruch gegen den Mittelverwendungskontrolleur wegen

    Weil diese Angaben so konkret und mit Tatsachenbehauptungen belegt, damit also einem Beweis zugänglich waren, musste der verständige Erklärungsempfänger, also der Anlageinteressent, sie als verbindliche Tatsachenangaben einordnen (zur Abgrenzung vgl. BGH, Urteil vom 23. April 2013 - XI ZR 405/11 Rn. 32 f. m.w.N., juris).
  • LG München II, 10.01.2019 - 9 O 2062/11

    Schadensersatzansprüche eines Darlehensnehmers wegen schuldhafter

    (a) Denn nach Maßgabe der ständigen höchstrichterliche Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2013 - Az.: XI ZR 405/11 = BeckRS 2013, 09527 Tz. 32 m. w. N.; BGH, Urteil vom 19.09.2006 - Az.: XI ZR 204/04 = NJW 2007, 357, 359 Tz. 25 f.; BGH, Urteil vom 05.12.2006 - Az.: XI ZR 341/05 = NJW-RR 2007, 1202, 1204 f. Tz. 30; BGH, Urteil vom 13.03.2007 - Az.: XI ZR 159/05 = BeckRS 2007, 6044 Tz. 27; BGH, Urteil vom 17.11.2009 - Az.: XI ZR 36/09 = NJW 2010, 1144, 1147 Tz. 32; BGH, Versäumnisurteil vom 15.10.2004 - Az.: V ZR 223/03 = NJW 2005, 983, 985 m. w. N.), handelt es sich bei den durch die Klägerin insofern behaupteten, zudem schon hinsichtlich des zeitlichen und räumlichen Kontextes unsubstantiierten Äußerungen des Steuerberaters der Firma ihres Ehemannes zwar nicht bloß um subjektive Werturteile oder marktschreierische Anpreisungen, sondern um Tatsachenbehauptungen, so dass eine Täuschung über Tatsachen wegen objektiv nachprüfbarer Angaben grundsätzlich möglich ist.

    (c) Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt insofern zum anderen ein aufklärungspflichtiger Wissensvorsprung einer einen Immobilienerwerb finanzierenden Bank dann in Betracht, wenn die Bank positive Kenntnis davon hat, dass der Darlehensnehmer von seinem Geschäftspartner - sei es durch den Verkaufsprospekt, durch sonstige Urkunden oder durch mündliche Angaben des Vermittlers oder Verkäufers - gemäß § 123 BGB arglistig über die eingepreiste Innenprovision getäuscht worden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2013 - Az.: XI ZR 405/11 = BeckRS 2013, 09527 Tz. 21 m. w. N.; BGH, Urteil vom 29.06.2010 - Az.: XI ZR 104/08 = NJW-RR 2011, 270, 272 Tz. 20 ff.).

    (i) Die höchstrichterliche Rechtsprechung zu einer Aufklärungspflichtverletzung durch falsche Angaben eines Vermittlers über Vermittlungsprovisionen im Rahmen eines kreditfinanzierten Immobilienerwerbs ergibt zum einen, dass die Behauptung, durch mündliche Angaben eines Vermittlers über versteckte Innenprovisionen getäuscht worden zu sein, voraussetzt, dass ein konkreter, dem Beweis zugänglicher Tatsachenvortrag des insofern darlegungs- und beweisbelasteten Darlehensnehmers zu den angeblich täuschenden Angaben des Vermittlers über das Anlageobjekt erfolgt, wozu insbesondere gehört, dass substantiierte Angaben dazu vorliegen müssen, dass die maßgeblichen Prospektpassagen im Gespräch mit dem Vermittler tatsächlich erörtert worden seien (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2013 - Az.: XI ZR 405/11 = BeckRS 2013, 09527 Tz. 27 m. w. N.; BGH, Urteil vom 19.09.2006 - Az.: XI ZR 204/04 = BeckRS 2006, 13865 Tz. 24).

    P. bei der Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2013 - Az.: XI ZR 405/11 = BeckRS 2013, 09527 Tz. 24 m. w. N.).

    P. bei der Klägerin (vgl. BGH, Urteil vom 23.04.2013 - Az.: XI ZR 405/11 = BeckRS 2013, 09527 Tz. 24 m. w. N.).

  • BGH, 24.02.2015 - XI ZR 202/13

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichten bei Vorkenntnissen

    Die Angaben eines Anlageberaters zu Provisionszahlungen müssen allerdings unabhängig davon inhaltlich zutreffend sein, ob ein Hinweis aufgrund des Beratungsvertrags geschuldet ist (vgl. Senatsurteile vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08, BGHZ 186, 96 Rn. 36 und vom 23. April 2013 - XI ZR 405/11, BKR 2013, 280 Rn. 23).
  • LG Berlin, 14.06.2016 - 2 O 218/15

    Klage wegen fehlerhafter Kapitalanlageberatung: Streitgenossenschaft mehrerer

    Für die Feststellbarkeit einer Prospekthaftung im weiteren Sinne muss diese Kommunikation dann aber konkret dargelegt werden (BGH, Urteil vom 23. April 2013, XI ZR 405/11, Rdnr. 27, zitiert nach juris) und kann nicht vermutet werden.

    Es muss deswegen gar nicht erst weiter vertieft werden, dass die - regelmäßig und auch vorliegend von den Anleger-Vertretern vollständig ignorierte, aber nun einmal unbestreitbar existente - Entscheidung des BGH vom 23. April 2013 (XI ZR 405/11, Rdnr. 27, zitiert nach juris), ebenfalls eine Grundlagenentscheidung ist, die die Grundlagenentscheidung vom 3. Dezember 2007 (BGH, II ZR 21/06, Rdnr. 17, zitiert nach juris) zudem in gewisser Weise relativiert.

    Der XI. Zivilsenat des BGH hat jedenfalls explizit entschieden (Urteil vom 23. April 2013, XI ZR 405/11, Rdnr. 27), dass jedenfalls dann eine bloße sogar "auf der Grundlage" eines Prospektes erfolgte Beratung gerade nicht ausreiche, um als fehlerhafte Aussagen anzusehende Prospektfehler gegenüber dem Anleger als in seine Anlageentscheidung bestimmender Weise kommuniziert anzusehen, wenn - wie auch vorliegend - gar nicht erst dargelegt ist, dass die als fehlerhaft erachteten Prospektpassagen tatsächlich konkreter Gegenstand des Beratungsgespräches waren.

    In seiner Entscheidung vom 23. April 2013 (XI ZR 405/11) hat der BGH in Kenntnis und sogar unter ausdrücklicher (aaO., Rdnr. 27) Berücksichtigung und Anwendung der Entscheidung vom 3. Dezember 2007 (II ZR 21/06) ausdrücklich entschieden, dass die Entstehung genau eines solchen Irrtums notwendig voraussetze, dass die fehlerbehafteten Prospektpassagen konkreter Gegenstand des Beratungsgespräches sind.

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2016 - 16 U 30/15

    Pflichten des Anlageberaters bei Vermittlung einer Beteiligung an einem

    Die Behauptung, durch Angaben im mündlichen Beratungsgespräch getäuscht worden zu sein, setzt aber zumindest substantiierte Angaben dazu voraus, dass die maßgeblichen Prospektpassagen im Gespräch tatsächlich erörtert worden sind (BGH, Urteil vom 23. April 2013 - XI ZR 405/11, BKR 2013, 280 Rn. 27).
  • OLG München, 08.04.2015 - 15 U 2919/14

    Schadensersatzanspruch wegen der Rückabwicklung einer mittelbaren

  • BGH, 03.02.2022 - III ZR 84/21

    Erfassung einer unrichtigen Darstellung eines wertbildenden Umstands in einem

  • LG Krefeld, 09.01.2014 - 3 O 364/10

    Immobilienerwerb finanzierende Bank muss bei Wissen um Täuschung über

  • OLG Frankfurt, 03.11.2016 - 15 U 169/13

    Vollstreckung aus Unterwerfungserklärung durch Titelgläubiger bei Abtretung der

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2014 - 7 U 39/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

  • KG, 17.09.2019 - 4 Kap 1/16

    IVG EuroSelect Vierzehn GmbH & Co. KG : Besondere Gebühr für

  • LG Lübeck, 21.06.2018 - 14 S 113/15

    Schadensersatzklage eines Kapitalanlegers: Kausalität von Prospektfehlern für die

  • OLG Brandenburg, 31.05.2017 - 4 U 67/16

    Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienerwerb zur Kapitalanlage:

  • OLG Düsseldorf, 11.08.2016 - 16 U 125/15

    Hemmung der Verjährung von Schadensersatzansprüchen gegen den Anlageberater wegen

  • OLG Saarbrücken, 20.02.2014 - 4 U 20/13

    Bankenhaftung bei kreditfinanziertem Kauf einer Wohnung im Bauherrenmodell:

  • OLG Bamberg, 16.02.2015 - 4 U 72/14

    - Bankenhaftung beim vollfinanzierten Erwerb einer Immobilie im Bauträger- und

  • OLG Frankfurt, 15.10.2014 - 17 U 155/13

    Fehlerhafte Anlageberatung Kommanditbeteiligung Objekt Deutsche Börse

  • OLG Frankfurt, 29.01.2020 - 17 U 586/19

    Risikoaufklärung durch Prospektübergabe bei Erwerb eines "unechten Blind-Pools"

  • OLG Stuttgart, 30.01.2017 - 9 U 34/13

    Kreditfinanzierter Immobilienerwerb: Bereicherungsrechtlicher

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2014 - 7 U 40/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

  • OLG Frankfurt, 31.01.2014 - 1 U 284/11

    Darlegung der Überteuerung des Kaufpreises einer Wohnung - Vorzugswürdigkeit der

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 7 U 43/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 7 U 42/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

  • OLG Düsseldorf, 24.10.2014 - 7 U 46/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

  • OLG Düsseldorf, 10.10.2014 - 7 U 38/12

    Internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die Geltendmachung von

  • OLG Brandenburg, 09.08.2018 - 4 W 18/18

    Schadensersatzklage eines Kapitalanlegers gegen die beratende Bank bei Empfehlung

  • OLG München, 24.06.2015 - 15 U 375/15

    Anspruch auf Schadenersatz wegen Aufklärungspflichtverletzung gegen Treuhänder

  • OLG Köln, 30.04.2014 - 13 U 252/12

    Haftung der Gründungsgesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds

  • OLG Brandenburg, 18.12.2013 - 4 U 115/12

    Bankenhaftung bei finanziertem Immobilienerwerb zur Kapitalanlage:

  • OLG Brandenburg, 12.02.2019 - 11 U 168/17

    Schadensersatzansprüche aus Prospekthaftung

  • LG Frankfurt/Main, 17.06.2014 - 7 O 335/13
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