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   BGH, 23.04.2018 - NotZ(Brfg) 5/17   

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https://dejure.org/2018,13781
BGH, 23.04.2018 - NotZ(Brfg) 5/17 (https://dejure.org/2018,13781)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2018 - NotZ(Brfg) 5/17 (https://dejure.org/2018,13781)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2018 - NotZ(Brfg) 5/17 (https://dejure.org/2018,13781)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer

    Bestellung zum Notariatsverwalter zum Schutz der Interessen der Rechtsuchenden nach dem Ausscheiden des bisherigen Notars

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 1 S. 1; BNotO § 111b Abs. 1
    Bestellung zum Notariatsverwalter zum Schutz der Interessen der Rechtsuchenden nach dem Ausscheiden des bisherigen Notars

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 21/09

    Persönliche Eignung des Notarbewerbers: Begehung von Straftaten während seiner

    Auszug aus BGH, 23.04.2018 - NotZ(Brfg) 5/17
    Insoweit ist weiter darauf hinzuweisen, dass auch unter Berücksichtigung des Vortrags des Klägers nicht zu beanstanden sein dürfte, dass der Beklagte angesichts der in dem angegriffenen Bescheid dargelegten Sachverhalte von einer Bestellung des Klägers zum Notariatsverwalter abgesehen hat (§ 6 Abs. 1 Satz 1 BNotO; vgl. auch Senat, Beschluss vom 22. März 2010 - NotZ 21/09, ZNotP 2010, 314 Rn. 8 mwN - zur Bestellung eines Notars), zumal der Schutz der Interessen der Rechtsuchenden nach dem Ausscheiden des bisherigen Notars die zügige Bestellung eines geeigneten Notariatsverwalters mit dem Ziel der bruchlosen Übernahme der Geschäfte durch den Verwalter erfordert (vgl. Wilke in Eylmann/Vaasen, Bundesnotarordnung, Beurkundungsgesetz 4. Aufl., § 57 Rn. 6).
  • BVerfG, 20.12.2010 - 1 BvR 2011/10

    Verletzung des Anspruchs auf effektiven Rechtsschutz (Art 19 Abs 4 GG) durch

    Auszug aus BGH, 23.04.2018 - NotZ(Brfg) 5/17
    Der von dem Kläger in der Sache geltend gemachte (vgl. BVerfG, NVwZ 2011, 546 Rn. 25) Zulassungsgrund aus § 111d Satz 2 BNotO i.V.m. § 124 Abs. 2 Nr. 5 VwGO liegt vor.
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