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BGH, 23.04.2020 - 1 StR 104/20 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- HRR Strafrecht
§ 25 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB
Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (wertende Gesamtbetrachtung) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 349 Abs. 2
Abgrenzung zwischen täterschaftlichen Handlungen und Beihilfehandlungen nach allgemeinen Regeln i.R.e. wertenden Gesamtbetrachtung (hier: Tätigkeit als Fahrer für den "Abholer" der Wertgegenstände) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Stuttgart, 10.12.2019 - 211 Js 121739/19
- BGH, 23.04.2020 - 1 StR 104/20
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 29.07.2021 - 1 StR 83/21
Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Bandendelikten (banden- und …
Ihm wurde die Aufgabe übertragen, die Tatbeute unmittelbar bei den Opfern abzuholen (vgl. zu einem insoweit abweichenden Sachverhalt BGH, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 104/20 Rn. 6). - BGH, 01.06.2022 - 1 StR 421/21
Geldwäsche (Strafausschließungsgrund der Beteiligung an der Vortat: Begriff des …
Ihm wurde die Aufgabe übertragen, die Tatbeute unmittelbar bei den Opfern abzuholen (vgl. zu einem insoweit abweichenden Sachverhalt BGH, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 104/20 Rn. 6). - BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21
Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Versuchsbeginn; Konkurrenzen; keine einheitliche Tat …
Insgesamt versteht sich danach mit Ausnahme von Fall 1 nicht aus sich heraus, dass er maßgeblich an den Taten mitwirkte oder im letzten Fall mitwirken sollte (vgl. zu dem Fahrer eines "Abholers" auch BGH, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 104/20, juris Rn. 6).