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   BGH, 23.04.2020 - 1 StR 104/20   

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https://dejure.org/2020,12708
BGH, 23.04.2020 - 1 StR 104/20 (https://dejure.org/2020,12708)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2020 - 1 StR 104/20 (https://dejure.org/2020,12708)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2020 - 1 StR 104/20 (https://dejure.org/2020,12708)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Abgrenzung zwischen täterschaftlichen Handlungen und Beihilfehandlungen nach allgemeinen Regeln i.R.e. wertenden Gesamtbetrachtung (hier: Tätigkeit als Fahrer für den "Abholer" der Wertgegenstände)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 29.07.2021 - 1 StR 83/21

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Bandendelikten (banden- und

    Ihm wurde die Aufgabe übertragen, die Tatbeute unmittelbar bei den Opfern abzuholen (vgl. zu einem insoweit abweichenden Sachverhalt BGH, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 104/20 Rn. 6).
  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 421/21

    Geldwäsche (Strafausschließungsgrund der Beteiligung an der Vortat: Begriff des

    Ihm wurde die Aufgabe übertragen, die Tatbeute unmittelbar bei den Opfern abzuholen (vgl. zu einem insoweit abweichenden Sachverhalt BGH, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 104/20 Rn. 6).
  • BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Versuchsbeginn; Konkurrenzen; keine einheitliche Tat

    Insgesamt versteht sich danach mit Ausnahme von Fall 1 nicht aus sich heraus, dass er maßgeblich an den Taten mitwirkte oder im letzten Fall mitwirken sollte (vgl. zu dem Fahrer eines "Abholers" auch BGH, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 104/20, juris Rn. 6).
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