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   BGH, 23.04.2020 - 1 StR 104/20   

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https://dejure.org/2020,12708
BGH, 23.04.2020 - 1 StR 104/20 (https://dejure.org/2020,12708)
BGH, Entscheidung vom 23.04.2020 - 1 StR 104/20 (https://dejure.org/2020,12708)
BGH, Entscheidung vom 23. April 2020 - 1 StR 104/20 (https://dejure.org/2020,12708)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Abgrenzung zwischen täterschaftlichen Handlungen und Beihilfehandlungen nach allgemeinen Regeln i.R.e. wertenden Gesamtbetrachtung (hier: Tätigkeit als Fahrer für den "Abholer" der Wertgegenstände)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2
    Abgrenzung zwischen täterschaftlichen Handlungen und Beihilfehandlungen nach allgemeinen Regeln i.R.e. wertenden Gesamtbetrachtung (hier: Tätigkeit als Fahrer für den "Abholer" der Wertgegenstände)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mittäter oder Gehilfe beim "Enkeltrick"?

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 06.08.2019 - 3 StR 189/19

    Mittäterschaft beim Raub mit Todesfolge (Tatherrschaft als ein Kriterium

    Auszug aus BGH, 23.04.2020 - 1 StR 104/20
    b) Vor dem Hintergrund, dass sich der Tatbeitrag des Angeklagten K. nach den Feststellungen des Landgerichts in den ihn betreffenden drei Fällen darauf beschränkte, den jeweiligen sog. "Abholer' zu den Geschädigten zu fahren, ohne aber selbst bei der Entgegennahme der Vermögensgegenstände an den Wohnungen der Geschädigten beteiligt gewesen zu sein, wäre eine solche wertende Gesamtwürdigung hier aber erforderlich gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19 Rn. 6 f.; vom 19. April 2018 - 3 StR 638/17 Rn. 9 f. und vom 28. November 2017 - 3 StR 266/17 Rn. 10 f.).
  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 640/18

    Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe: erforderliche Gesamtbetrachtung);

    Auszug aus BGH, 23.04.2020 - 1 StR 104/20
    a) Nach ständiger Rechtsprechung hat eine Abgrenzung zwischen täterschaftlichen Handlungen und Beihilfehandlungen nach allgemeinen Regeln im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18 Rn. 5 und vom 8. Januar 2013 - 5 StR 606/12 Rn. 3; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219 Rn. 6 ff.), wobei wesentliche Anhaltspunkte für die Täterschaft dabei der Grad des Tatinteresses, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft und der Wille dazu sind (BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 StR 554/15 Rn. 4).
  • BGH, 05.04.2016 - 3 StR 554/15

    Keine Beteiligung an der Einfuhr von Betäubungsmitteln des ohne Einfluss auf den

    Auszug aus BGH, 23.04.2020 - 1 StR 104/20
    a) Nach ständiger Rechtsprechung hat eine Abgrenzung zwischen täterschaftlichen Handlungen und Beihilfehandlungen nach allgemeinen Regeln im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18 Rn. 5 und vom 8. Januar 2013 - 5 StR 606/12 Rn. 3; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219 Rn. 6 ff.), wobei wesentliche Anhaltspunkte für die Täterschaft dabei der Grad des Tatinteresses, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft und der Wille dazu sind (BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 StR 554/15 Rn. 4).
  • BGH, 28.02.2007 - 2 StR 516/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Kurier; Täterschaft:

    Auszug aus BGH, 23.04.2020 - 1 StR 104/20
    a) Nach ständiger Rechtsprechung hat eine Abgrenzung zwischen täterschaftlichen Handlungen und Beihilfehandlungen nach allgemeinen Regeln im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18 Rn. 5 und vom 8. Januar 2013 - 5 StR 606/12 Rn. 3; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219 Rn. 6 ff.), wobei wesentliche Anhaltspunkte für die Täterschaft dabei der Grad des Tatinteresses, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft und der Wille dazu sind (BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 StR 554/15 Rn. 4).
  • BGH, 08.01.2013 - 5 StR 606/12

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme (Beihilfe) im Betäubungsmittelstrafrecht

    Auszug aus BGH, 23.04.2020 - 1 StR 104/20
    a) Nach ständiger Rechtsprechung hat eine Abgrenzung zwischen täterschaftlichen Handlungen und Beihilfehandlungen nach allgemeinen Regeln im Rahmen einer wertenden Gesamtbetrachtung zu erfolgen (st. Rspr.; vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 10. Januar 2019 - 1 StR 640/18 Rn. 5 und vom 8. Januar 2013 - 5 StR 606/12 Rn. 3; Urteil vom 28. Februar 2007 - 2 StR 516/06, BGHSt 51, 219 Rn. 6 ff.), wobei wesentliche Anhaltspunkte für die Täterschaft dabei der Grad des Tatinteresses, der Umfang der Tatbeteiligung, die Tatherrschaft und der Wille dazu sind (BGH, Beschluss vom 5. April 2016 - 3 StR 554/15 Rn. 4).
  • BGH, 28.11.2017 - 3 StR 266/17

    Voraussetzungen der Mittäterschaft bei Betrug und Urkundenfälschung (Förderung

    Auszug aus BGH, 23.04.2020 - 1 StR 104/20
    b) Vor dem Hintergrund, dass sich der Tatbeitrag des Angeklagten K. nach den Feststellungen des Landgerichts in den ihn betreffenden drei Fällen darauf beschränkte, den jeweiligen sog. "Abholer' zu den Geschädigten zu fahren, ohne aber selbst bei der Entgegennahme der Vermögensgegenstände an den Wohnungen der Geschädigten beteiligt gewesen zu sein, wäre eine solche wertende Gesamtwürdigung hier aber erforderlich gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19 Rn. 6 f.; vom 19. April 2018 - 3 StR 638/17 Rn. 9 f. und vom 28. November 2017 - 3 StR 266/17 Rn. 10 f.).
  • BGH, 19.04.2018 - 3 StR 638/17

    Abgrenzung von Mittäterschaft und Beihilfe (Tatherrschaft; Mitwirkung am

    Auszug aus BGH, 23.04.2020 - 1 StR 104/20
    b) Vor dem Hintergrund, dass sich der Tatbeitrag des Angeklagten K. nach den Feststellungen des Landgerichts in den ihn betreffenden drei Fällen darauf beschränkte, den jeweiligen sog. "Abholer' zu den Geschädigten zu fahren, ohne aber selbst bei der Entgegennahme der Vermögensgegenstände an den Wohnungen der Geschädigten beteiligt gewesen zu sein, wäre eine solche wertende Gesamtwürdigung hier aber erforderlich gewesen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19 Rn. 6 f.; vom 19. April 2018 - 3 StR 638/17 Rn. 9 f. und vom 28. November 2017 - 3 StR 266/17 Rn. 10 f.).
  • BGH, 01.06.2022 - 1 StR 421/21

    Geldwäsche (Strafausschließungsgrund der Beteiligung an der Vortat: Begriff des

    Ihm wurde die Aufgabe übertragen, die Tatbeute unmittelbar bei den Opfern abzuholen (vgl. zu einem insoweit abweichenden Sachverhalt BGH, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 104/20 Rn. 6).
  • BGH, 29.07.2021 - 1 StR 83/21

    Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei Bandendelikten (banden- und

    Ihm wurde die Aufgabe übertragen, die Tatbeute unmittelbar bei den Opfern abzuholen (vgl. zu einem insoweit abweichenden Sachverhalt BGH, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 104/20 Rn. 6).
  • BGH, 29.06.2023 - 3 StR 343/22

    Beteiligung an einer aus der Türkei heraus gesteuerten Gruppierung zur Begehung

    Gleichwohl waren die von ihr geleisteten Tatbeiträge und ihr Tatinteresse nicht derart untergeordneter Natur, dass ihr Agieren lediglich als Beihilfe gewertet werden könnte (vgl. zu Konstellationen, die eine Beihilfestrafbarkeit jedenfalls nahelegen, BGH, Urteile vom 1. Juni 2022 - 1 StR 421/21, NZWiSt 2023, 223 Rn. 14 ff.; vom 29. Juli 2021 - 1 StR 83/21, NStZ 2022, 95 Rn. 8 ff.; Beschlüsse vom 9. September 2020 - 2 StR 304/20, NStZ-RR 2021, 10, 11; vom 23. April 2020 - 1 StR 104/20, juris Rn. 6).
  • BGH, 22.12.2021 - 3 StR 255/21

    Gewerbsmäßiger Bandenbetrug (Versuchsbeginn; Konkurrenzen; keine einheitliche Tat

    Insgesamt versteht sich danach mit Ausnahme von Fall 1 nicht aus sich heraus, dass er maßgeblich an den Taten mitwirkte oder im letzten Fall mitwirken sollte (vgl. zu dem Fahrer eines "Abholers" auch BGH, Beschluss vom 23. April 2020 - 1 StR 104/20, juris Rn. 6).
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