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BGH, 23.04.2020 - 4 StR 536/19 |
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Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Beihilfe zum bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 26 Fällen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 154 Abs. 2 ; StPO § 349 Abs. 2
Revisionsgerichtliche Überprüfung einer Verurteilung wegen Beihilfe zum bandenmäßiges Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in 26 Fällen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 19.06.2019 - 71 Js 433/19
- BGH, 23.04.2020 - 4 StR 536/19