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   BGH, 23.05.1956 - 6 StR 14/56   

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https://dejure.org/1956,236
BGH, 23.05.1956 - 6 StR 14/56 (https://dejure.org/1956,236)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1956 - 6 StR 14/56 (https://dejure.org/1956,236)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1956 - 6 StR 14/56 (https://dejure.org/1956,236)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 280
  • NJW 1956, 1646
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.02.1955 - 3 StR 543/54
    Auszug aus BGH, 23.05.1956 - 6 StR 14/56
    Die Bestimmungen darüber sollen gewährleisten, daß sich die Rechtsprechung der Gerichte grundsätzlich »in aller Öffentlichkeit«, nicht hinter verschlossenen Türen abspielt (vgl. BGHSt 7, 218, 221).
  • BGH, 16.12.1952 - 1 StR 528/52

    Ausschluss der Öffentlichkeit bei Zeugenvernehmung - Abwägung zwischen

    Auszug aus BGH, 23.05.1956 - 6 StR 14/56
    Erst wenn nach der Überzeugung des Gerichts ersichtlich wird, daß die öffentliche Gewalt den Zeugen, den Angeklagten oder ihre nahen Angehörigen möglicherweise nicht mehr wirksam vor ernsten und schwerwiegenden rechtswidrigen Angriffen, insbesondere vor solchen gegen Leben, Gesundheit oder Freiheit, schützen kann, daß die Besorgnis vor solchen Folgen den Zeugen oder Angeklagten bestimmt, mit der Wahrheit zurückzuhalten, kann das Gebot, die Wahrheit zu ergründen, auf Kosten des Grundsatzes der Öffentlichkeit den Vorrang beanspruchen (vgl. BGHSt 3, 344).
  • BGH, 28.08.1997 - 4 StR 240/97

    Verständigung im Strafverfahren

    Die Bestimmungen darüber sollen gewährleisten, daß sich die Rechtsprechung der Gerichte grundsätzlich 'in aller Öffentlichkeit', nicht hinter verschlossenen Türen abspielt" (BGHSt 9, 280, 281).
  • BGH, 17.02.1989 - 2 StR 402/88

    Verbotene Rundfunkaufnahmen

    Mit dieser "überragenden Bedeutung ... für die Rechtspflege im ganzen" (BGHSt 9, 280, 281) ist das Öffentlichkeitsgebot eine "grundlegende Einrichtung des Rechtsstaats" (BGHSt 23, 176, 178f), zu deren Schutz der Gesetzgeber für jeden Fall einer gesetzwidrigen Beschränkung die Handhabe für die Beseitigung des Urteils, unabhängig davon, ob es auf dem Verfahrensfehler beruht, gegeben hat.
  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 878/14

    Absprachen im Strafverfahren (Verständigung; Protokollierung; Beruhensprüfung bei

    Die Kontrolle durch die Öffentlichkeit soll verhindern, dass "sachfremde, das Licht der Öffentlichkeit scheuende Umstände auf das Gericht und damit auf das Urteil Einfluss gewinnen" (vgl. BGHSt 9, 280 ).
  • BVerfG, 15.01.2015 - 2 BvR 2055/14

    Die dem Vorsitzenden obliegende Pflicht, in der Hauptverhandlung den wesentlichen

    Die Kontrolle durch die Öffentlichkeit soll verhindern, dass "sachfremde, das Licht der Öffentlichkeit scheuende Umstände auf das Gericht und damit auf das Urteil Einfluss gewinnen" (vgl. BGHSt 9, 280 ).
  • BGH, 10.06.1966 - 4 StR 72/66

    Verletzung von Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens bei

    Die Bestimmungen darüber sollen gewährleisten, daß sich, falls nicht ein Verhandeln in nichtöffentlicher Sitzung durch Gesetz zwingend vorgeschrieben ist oder ein gesetzlich vorgesehener Grund vorliegt, der den Ausschluß der Öffentlichkeit in für die Hauptverhandlung oder einen Teil davon gebietet oder zumindest zuläßt, die Rechtsprechung "in aller Öffentlichkeit" und nicht hinter verschlossenen Türen abspielt (BGHSt 9, 280, 281) [BGH 23.05.1956 - 6 StR 14/56].
  • BGH, 28.02.1973 - 2 StR 645/72

    Strafbarkeit wegen unbefugten Führens einer Schusswaffe in Tateinheit mit

    Zwar kann eine solche Gefährdung in der Erschwerung der Wahrheitsermittlung bestehen (vgl. Begründung des Entwurfs eines Gerichtsverfassungsgesetzes, in Hahn, Die gesammelten Materialien zum Gerichtsverfassungsgesetz, Bd. 1, Abt. 1, S. 174; ferner RGSt 30, 244 ff; BGHSt 3, 344, 345; 9, 280 ff; BGH, Urteil vom 26. Februar 1954 - 5 StR 734/53 -).

    Denn oberstes Ziel des Strafverfahrens ist die Wahrheitsfindung (BGHSt 9, 280 f).

    - Das bedeutet indes nicht, daß schon die vom Schwurgericht angenommene allgemeine, nicht also durch konkrete Tatsachen begründete Möglichkeit einer Beeinträchtigung der Wahrheitserforschung die Einschränkung oder den Ausschluß der Öffentlichkeit rechtfertigt (vgl. BGHSt 9, 280, 283, 285).

  • BGH, 25.03.1971 - 4 StR 47/69

    Rechtliche Berwertung einer Mitwirkung an der Massentötung von Juden in dem

    Die Vorschrift des § 169 GVG soll nur gewährleisten, daß sich die Rechtsprechung "in aller Öffentlichkeit" und nicht hinter verschlossenen Türen abspielt (BGHSt 9, 280, 281); sie soll nicht etwa jedem Zuschauer unter allen Umständen Zutritt zu einer Hauptverhandlung verschaffen (BGHSt 21, 72, 73).
  • BGH, 19.08.1981 - 3 StR 226/81

    Ausschluss der Öffentlichkeit wegen Gefährdung der öffentlichen Ordnung auf Grund

    Sie gestattet deshalb den Ausschluß der Öffentlichkeit ebensowenig wie die bloße Erwartung, daß ein Verfahrensbeteiligter in nicht öffentlicher Sitzung geneigter sein wird, wahrheitsgemäße Angaben zu machen (BGHSt 9, 280), oder die Möglichkeit, daß die Berichterstattung über ein Verfahren die Wahrheitsfindung erschweren werde (BGH bei Dallinger MDR 1973, 730).
  • BGH, 20.12.1963 - 3 StR 29/63

    Voraussetzungen für das Vorliegen einer Untergrundbewegung im Sinne des § 128

    Diese Feststellungen der Strafkammer rechtfertigen jedenfalls die Beurteilung des BNS als einer Vereinigung, die auf Untergrabung der verfassungsmäßigen Ordnung der Bundesrepublik gerichtet ist (BGHSt 7, 228; 9, 285 [BGH 23.05.1956 - 6 StR 14/56]; 19, 55) [BGH 25.07.1963 - 3 StR 64/62].
  • BFH, 15.03.1977 - VII R 122/73

    Unterbrechung einer mündlichen Verhandlung - Beweiserhebung - Zweifel über

    Der Grundsatz der Öffentlichkeit soll gewährleisten, daß sich die Rechtsprechung der Gerichte grundsätzlich "in aller Öffentlichkeit", nicht hinter verschlossenen Türen, abspielt (vgl. BGH-Urteil vom 23. Mai 1956 6 StR 14/56, BGHSt 9, 280).
  • VGH Hessen, 28.03.1994 - 12 UE 152/94

    Verfahrensfehler durch Ausschluss der Öffentlichkeit auch ohne Verschulden des

  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 382/86

    Ausschließung der Öffentlichkeit bei Vernehmung eines Zeugen

  • BFH, 30.09.1992 - IV R 52/92

    Revision mit der Begründung der fehlenden Öffentlichkeit des Verfahrens und der

  • BVerwG, 26.03.1981 - 5 C 89.79

    Öffentlichkeit des Verfahrens - Zugangsbehinderung - Abgeschlossene Tür -

  • BGH, 02.04.1970 - 4 StR 549/69

    Anforderungen an die Wahrung der Öffentlichkeit des Verfahrens

  • BGH, 21.02.1962 - IV ZR 191/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 16.01.1973 - 1 StR 536/72

    Verstoß gegen die Vorschriften über die Öffentlichkeit des Verfahrens

  • BGH, 31.01.1969 - 2 StR 674/68

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Diebstahls -

  • LG Trier, 25.04.1996 - 6 O 221/95

    Voraussetzungen einer Anscheinsvollmacht; Möglichkeit einer Genehmigung nur bei

  • BGH, 20.11.1979 - 1 StR 622/79

    Sachgemäße Dolmetschertätigkeit einer zugezogenen Dolmetscherin - Ausnahmen von

  • BGH, 08.01.1965 - 4 StR 458/64

    Unzulässige Beschränkung in der Verteidigung des Angeklagten durch Ablehnung

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