Rechtsprechung
   BGH, 23.05.1969 - 4 StR 585/68   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1969,296
BGH, 23.05.1969 - 4 StR 585/68 (https://dejure.org/1969,296)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1969 - 4 StR 585/68 (https://dejure.org/1969,296)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1969 - 4 StR 585/68 (https://dejure.org/1969,296)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1969,296) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Beschlagnahme des Führerscheines bei Gefahr im Verzug - Zulässigkeit einer Führerscheinbeschlagnahme zur Verhinderung weiterer Trunkenheitsfahrten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 94

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 22, 385
  • NJW 1969, 1308
  • NJW 1969, 1634 (Ls.)
  • MDR 1969, 680
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (2)

  • Drs-Bund, 22.10.1952 - BT-Drs I/3774
    Auszug aus BGH, 23.05.1969 - 4 StR 585/68
    Begründung zum Zweiten Verkehrs-Sicherungsgesetz (BT-Drucks. IV/651; die Amtl. Begründung zum ersten Verkehrs-Sicherungsgesetz ist übrigens in der BT-Drucks. I/3774 abgedruckt) auf S. 31 heißt:.
  • BGH, 21.02.1964 - 5 StR 588/63

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.05.1969 - 4 StR 585/68
    Sie sind jedenfalls vertretbar und vom Senat bei der Prüfung der Vorlegungsvoraussetzungen nicht nachzuprüfen (BGHSt 19, 242 [BGH 21.02.1964 - 5 StR 588/63]).
  • BGH, 30.10.1997 - 4 StR 647/96

    Nichtbeachtung eines Rotlichtpfeils bei anschließender Weiterfahrt in eine

    Diese Annahme beruht auf vertretbaren tatsächlichen Erwägungen; sie ist daher vom Senat bei der Prüfung der Vorlegungsvoraussetzungen hinzunehmen (vgl. BGHSt 19, 242; 22, 385, 386).
  • BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02

    Diebstahl mit Waffen (Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs";

    Hält das vorlegende Gericht die tatrichterlichen Feststellungen allerdings in vertretbarer Weise für ausreichend, so hat auch der Bundesgerichtshof diese seiner Prüfung zugrunde zu legen (vgl. KK-Hannich, a.a.O.; BGHSt 22, 385, 386).
  • BGH, 09.10.2018 - 4 StR 652/17

    Vorlage zum BGH bei abweichender Entscheidung eines Oberlandesgerichtes

    Ob die tatsächlichen Feststellungen des Tatrichters, von denen die rechtliche Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts im Revisionsverfahren ausgeht, eine ausreichende Grundlage für die beabsichtigte Entscheidung bilden, hat der Bundesgerichtshof nicht im Einzelnen nachzuprüfen; es genügt, dass die diesbezügliche Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts jedenfalls vertretbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 - 3 StR 6/00, BGHSt 46, 178, 179; vom 23. Mai 1969 - 4 StR 585/68, BGHSt 22, 385, 386; KK-StPO/Hannich, 7. Aufl., § 121 GVG Rn. 43; LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 121 GVG Rn. 77; SSW-StPO/Quentin, 3. Aufl., § 121 GVG Rn. 21).
  • BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01

    Konkurrenzverhältnis zwischen bundesrechtlichen und landesrechtlichen

    b) Das Kammergericht geht in vertretbarer Weise (vgl. BGHSt 22, 385, 386 f.; 37, 366, 368; Hannich in KK 4. Aufl. § 121 GVG Rdn. 43 f. m.w.N.) davon aus, daß nach den tatrichterlichen Feststellungen neben der unerlaubten Sondernutzung auch eine Zuwiderhandlung gegen die §§ 32, 33 StVO nicht ausgeschlossen werden kann.
  • AGH Niedersachsen, 26.06.2017 - AGH 3/16

    Mehrfachverteidigung, widerstreitende Interessen

    Danach ist eine Tat ein "konkretes Vorkommnis", ein einheitlicher geschichtlicher Vorgang, der sich von ähnlichen oder gleichartigen unterscheidet (BGHSt 22, 385), und innerhalb dessen der Beschuldigte einen Straftatbestand verwirklicht hat oder haben soll (Meyer-Goßner / Schmitt § 264 RN 2).
  • BGH, 03.02.2004 - 5 ARs (Vollz) 78/03

    Anordnung eines Trennscheibeneinsatzes bei einem Verteidigerbesuch (Recht auf

    Die auf eine umfassende, nicht zu beanstandende Beweiswürdigung der Strafvollstreckungskammer gründende tatsächliche Annahme des Oberlandesgerichts, daß die Gefahr bestehe, der Beschwerdeführer werde bei einem Besuch ohne Einsatz der Trennscheibe seinen Verteidiger zum Zwecke der Freipressung als Geisel nehmen, ist jedenfalls vertretbar und vom Senat bei der Prüfung der Vorlegungsvoraussetzungen nicht in Frage zu stellen (BGHSt 22, 385, 386 f. m.w.N.).
  • BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73

    Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung

    Das genügt zur Bejahung der Vorlegungsvoraussetzungen (vgl. BGHSt 22, 94 [100]; 22, 385 [386]).
  • BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74

    Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der

    Hierauf kommt es für die Zulässigkeit der Vorlegung allein an (vgl. aus der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGHSt 19, 242; 22, 94, 100; 22, 180, 182; 22, 385, 386; 25, 187, 189; 25, 325, 328).
  • BGH, 29.03.1990 - 1 StR 22/90

    Strafbare Werbung

    Die Annahme, er und seine Mitarbeiter hätten vorgegeben, der Gewinn des Unternehmens aus dem Verkauf der angebotenen Abonnements komme ihnen teilweise auch aus sozialen Gründen zugute, erschöpft die im Sachverhalt liegenden Möglichkeiten der Auslegung nicht und ist daher nicht vertretbar (vgl. BGHSt 22, 385, 386 f; 28, 72, 74 f; Salger in KK 2. Aufl. § 121 GVG Rdn. 35, 43, 44 m.w.Nachw.).
  • OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ws 785/99

    Selbstanzeige eines volltrunkenen Beschuldigten

    Die Beschlagnahme des Führerscheins gemäß §§ 94, 98 StPO, als deren Anordnung oder Bestätigung die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a Abs. 3 StPO wirkt, darf nur unter den Voraussetzungen des § 111 a Abs. 1 StPO erfolgen (BGHSt 22, 385, 393 f m.w.N.).
  • LG Aschaffenburg, 03.11.1980 - Ks 201 Js 19730/76

    Tötung von mindestens 17 Häftlingen im Lager und von mindestens 37 Häftlingen auf

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht