Rechtsprechung
BGH, 23.05.1969 - 4 StR 585/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Beschlagnahme des Führerscheines bei Gefahr im Verzug - Zulässigkeit einer Führerscheinbeschlagnahme zur Verhinderung weiterer Trunkenheitsfahrten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 94
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 22, 385
- NJW 1969, 1308
- NJW 1969, 1634 (Ls.)
- MDR 1969, 680
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (2)
- Drs-Bund, 22.10.1952 - BT-Drs I/3774
Auszug aus BGH, 23.05.1969 - 4 StR 585/68
Begründung zum Zweiten Verkehrs-Sicherungsgesetz (BT-Drucks. IV/651; die Amtl. Begründung zum ersten Verkehrs-Sicherungsgesetz ist übrigens in der BT-Drucks. I/3774 abgedruckt) auf S. 31 heißt:. - BGH, 21.02.1964 - 5 StR 588/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.05.1969 - 4 StR 585/68
Sie sind jedenfalls vertretbar und vom Senat bei der Prüfung der Vorlegungsvoraussetzungen nicht nachzuprüfen (BGHSt 19, 242 [BGH 21.02.1964 - 5 StR 588/63]).
- BGH, 30.10.1997 - 4 StR 647/96
Nichtbeachtung eines Rotlichtpfeils bei anschließender Weiterfahrt in eine …
Diese Annahme beruht auf vertretbaren tatsächlichen Erwägungen; sie ist daher vom Senat bei der Prüfung der Vorlegungsvoraussetzungen hinzunehmen (vgl. BGHSt 19, 242; 22, 385, 386). - BGH, 27.09.2002 - 5 StR 117/02
Diebstahl mit Waffen (Beisichführen eines "anderen gefährlichen Werkzeugs"; …
Hält das vorlegende Gericht die tatrichterlichen Feststellungen allerdings in vertretbarer Weise für ausreichend, so hat auch der Bundesgerichtshof diese seiner Prüfung zugrunde zu legen (…vgl. KK-Hannich, a.a.O.; BGHSt 22, 385, 386). - BGH, 09.10.2018 - 4 StR 652/17
Vorlage zum BGH bei abweichender Entscheidung eines Oberlandesgerichtes …
Ob die tatsächlichen Feststellungen des Tatrichters, von denen die rechtliche Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts im Revisionsverfahren ausgeht, eine ausreichende Grundlage für die beabsichtigte Entscheidung bilden, hat der Bundesgerichtshof nicht im Einzelnen nachzuprüfen; es genügt, dass die diesbezügliche Auffassung des vorlegenden Oberlandesgerichts jedenfalls vertretbar ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Oktober 2010 - 3 StR 6/00, BGHSt 46, 178, 179; vom 23. Mai 1969 - 4 StR 585/68, BGHSt 22, 385, 386;… KK-StPO/Hannich, 7. Aufl., § 121 GVG Rn. 43;… LR-StPO/Franke, 26. Aufl., § 121 GVG Rn. 77;… SSW-StPO/Quentin, 3. Aufl., § 121 GVG Rn. 21).
- BGH, 04.12.2001 - 4 StR 93/01
Konkurrenzverhältnis zwischen bundesrechtlichen und landesrechtlichen …
b) Das Kammergericht geht in vertretbarer Weise (vgl. BGHSt 22, 385, 386 f.; 37, 366, 368;… Hannich in KK 4. Aufl. § 121 GVG Rdn. 43 f. m.w.N.) davon aus, daß nach den tatrichterlichen Feststellungen neben der unerlaubten Sondernutzung auch eine Zuwiderhandlung gegen die §§ 32, 33 StVO nicht ausgeschlossen werden kann. - AGH Niedersachsen, 26.06.2017 - AGH 3/16
Mehrfachverteidigung, widerstreitende Interessen
Danach ist eine Tat ein "konkretes Vorkommnis", ein einheitlicher geschichtlicher Vorgang, der sich von ähnlichen oder gleichartigen unterscheidet (BGHSt 22, 385), und innerhalb dessen der Beschuldigte einen Straftatbestand verwirklicht hat oder haben soll (Meyer-Goßner / Schmitt § 264 RN 2). - BGH, 03.02.2004 - 5 ARs (Vollz) 78/03
Anordnung eines Trennscheibeneinsatzes bei einem Verteidigerbesuch (Recht auf …
Die auf eine umfassende, nicht zu beanstandende Beweiswürdigung der Strafvollstreckungskammer gründende tatsächliche Annahme des Oberlandesgerichts, daß die Gefahr bestehe, der Beschwerdeführer werde bei einem Besuch ohne Einsatz der Trennscheibe seinen Verteidiger zum Zwecke der Freipressung als Geisel nehmen, ist jedenfalls vertretbar und vom Senat bei der Prüfung der Vorlegungsvoraussetzungen nicht in Frage zu stellen (BGHSt 22, 385, 386 f. m.w.N.). - BGH, 14.05.1974 - 1 StR 366/73
Hinweis auf Aussagefreiheit in der Hauptverhandlung
Das genügt zur Bejahung der Vorlegungsvoraussetzungen (vgl. BGHSt 22, 94 [100]; 22, 385 [386]). - BGH, 21.02.1975 - 1 StR 107/74
Vorschriftswidrige Abwesenheit des Angeklagten während der …
Hierauf kommt es für die Zulässigkeit der Vorlegung allein an (vgl. aus der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGHSt 19, 242; 22, 94, 100; 22, 180, 182; 22, 385, 386; 25, 187, 189; 25, 325, 328). - BGH, 29.03.1990 - 1 StR 22/90
Strafbare Werbung
Die Annahme, er und seine Mitarbeiter hätten vorgegeben, der Gewinn des Unternehmens aus dem Verkauf der angebotenen Abonnements komme ihnen teilweise auch aus sozialen Gründen zugute, erschöpft die im Sachverhalt liegenden Möglichkeiten der Auslegung nicht und ist daher nicht vertretbar (vgl. BGHSt 22, 385, 386 f; 28, 72, 74 f;… Salger in KK 2. Aufl. § 121 GVG Rdn. 35, 43, 44 m.w.Nachw.). - OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ws 785/99
Selbstanzeige eines volltrunkenen Beschuldigten
Die Beschlagnahme des Führerscheins gemäß §§ 94, 98 StPO, als deren Anordnung oder Bestätigung die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nach § 111 a Abs. 3 StPO wirkt, darf nur unter den Voraussetzungen des § 111 a Abs. 1 StPO erfolgen (BGHSt 22, 385, 393 f m.w.N.). - LG Aschaffenburg, 03.11.1980 - Ks 201 Js 19730/76
Tötung von mindestens 17 Häftlingen im Lager und von mindestens 37 Häftlingen auf …