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BGH, 23.05.1972 - VI ZR 186/70 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Ersatz eines Unfallschadens - Verjährung von Ansprüchen - Festsetzung eines Haftungsrahmens
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
StVG § 12
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1972, 1466
- MDR 1972, 857
- VersR 1972, 954
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 20.06.1969 - VI ZR 279/67
Auszug aus BGH, 23.05.1972 - VI ZR 186/70
Dem Senatsurteil vom 20. Juni 1969 - VI ZR 279/67 - LM StVG § 12 Nr. 10 = VersR 1969, 854 glaubt die Revision zu Unrecht einen solchen Gedanken entnehmen zu können. - BGH, 19.01.1962 - VI ZR 78/61
Auszug aus BGH, 23.05.1972 - VI ZR 186/70
Es geht zwar von den Grundsätzen des Senatsurteils vom 19. Januar 1962 - VI ZR 78/61 = VersR 1962, 374 aus, meint aber, daß insoweit die nähere Art und Weise der Berechnung nicht in den Feststellungsausspruch aufgenommen zu werden brauche.
- OLG Jena, 08.07.2003 - 5 U 177/03
Haftung bei Unfall eines gestohlenen Pkw
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 17.03.1981 - VI ZR 34/79 Die in Abs. 2 dieser Vorschrift aus Billigkeitsgründen mögliche rückwirkende Anwendung auf vor dem Inkrafttreten des Gesetzes liegende schädigende Ereignisse kommt nur für den Ersatzberechtigten selbst, jedoch nicht in Betracht, wenn - wie im Streitfall - die Ersatzansprüche auf einen anderen übergegangen sind (Abs. 3 Nr. 3 des in dieser Vorschrift in Bezug genommenen Art. 7 des Gesetzes über Maßnahmen auf dem Gebiet des Verkehrsrechts und Verkehrshaftpflichtrechts vom 16. Juli 1957; s. auch Senatsurteil vom 23. Mai 1972 - VI ZR 186/70 = VersR 1972, 954).