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   BGH, 23.05.1975 - I ZR 51/74   

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https://dejure.org/1975,1511
BGH, 23.05.1975 - I ZR 51/74 (https://dejure.org/1975,1511)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1975 - I ZR 51/74 (https://dejure.org/1975,1511)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1975 - I ZR 51/74 (https://dejure.org/1975,1511)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Schadensersatzanspruch der GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) bei Abspielen von lizensierter Musik im Rahmen einer Filmvorführung - Berechnung auf Grundlage einer angemessenen Lizenzgebühr, wenn kein Tarif vorhanden ...

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Bar-Filmmusik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1976, 27
  • GRUR 1976, 35
  • BB 1975, 1276
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 11.05.1973 - I ZR 145/71

    Unangemessenheit eines für den Betrieb eines in einer Gaststätte aufgestellten

    Auszug aus BGH, 23.05.1975 - I ZR 51/74
    Da die Klägerin ein auf die verschiedenen Möglichkeiten der Nutzung musikalischer Wiedergaben zugeschnittenes Tarifsystem hat, führt die Methode der Schadensberechnung nach der angemessenen Lizenzgebühr regelmäßig dazu, die Tarifgebühr zu Grunde zu legen, die der Rechtsverletzer bei ordnungsmäßiger Einholung der Erlaubnis der Klägerin hätte entrichten müssen (BGH GRUR 1974, 35, 37 zu I 1 - Musikautomat).
  • BGH, 10.03.1972 - I ZR 160/70

    Doppelte Tarifgebühr

    Auszug aus BGH, 23.05.1975 - I ZR 51/74
    Die Tarife der Klägerin sind bei der Berechnung des Schadens nur ein Anhaltspunkt, insbesondere bilden die sich aus ihnen ergebenden Vergütungssätze nicht die Obergrenze des zu ersetzenden Schadens (BGHZ 59, 286, 292 - Doppelte Tarifgebühr).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 44/06

    Resellervertrag

    Die Revision der Beklagten beruft sich ferner ohne Erfolg darauf, dass nach der Rechtsprechung des Senats in Fällen, in denen mehrere Tarifsysteme mit unterschiedlichen Konditionen bestünden, die sich als üblich durchgesetzt hätten, und in denen kein Tarifsystem richtig passe, grundsätzlich von dem Tarif auszugehen sei, der nach seinen Merkmalen der im Einzelfall vorliegenden Art und Weise und dem Umfang der Nutzung möglichst nahe komme (vgl. dazu BGH, Urt. v. 23.5.1975 - I ZR 51/74, GRUR 1976, 35, 36 - Bar-Filmmusik; Urt. v. 1.6.1983 - I ZR 98/81, GRUR 1983, 565, 567 - Tarifüberprüfung II; BGHZ 97, 37, 48 - Filmmusik).
  • BGH, 27.10.2011 - I ZR 175/10

    Bochumer Weihnachtsmarkt

    Enthält das Tarifwerk der Verwertungsgesellschaft keinen unmittelbar passenden Tarif, so ist grundsätzlich von dem Tarif auszugehen, der nach seinen Merkmalen der im Einzelfall vorliegenden Art und Weise sowie dem Umfang der Nutzung möglichst nahe kommt (BGH, Urteil vom 23. Mai 1975 - I ZR 51/74, GRUR 1976, 35, 36 - Bar-Filmmusik; Urteil vom 1. Juni 1983 - I ZR 98/81, GRUR 1983, 565, 567 - Tarifüberprüfung II).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 42/06

    Berechnung des Schadens durch eine Urheberrechtsverletzung nach dem Modell der

    Die Revision des Beklagten beruft sich ferner ohne Erfolg darauf, dass nach der Rechtsprechung des Senats in Fällen, in denen mehrere Tarifsysteme mit unterschiedlichen Konditionen bestünden, die sich als üblich durchgesetzt hätten, und in denen kein Tarifsystem richtig passe, grundsätzlich von dem Tarif auszugehen sei, der nach seinen Merkmalen der im Einzelfall vorliegenden Art und Weise und dem Umfang der Nutzung möglichst nahe komme (vgl. dazu BGH, Urt. v. 23.5.1975 - I ZR 51/74, GRUR 1976, 35, 36 - Bar-Filmmusik; Urt. v. 1.6.1983 - I ZR 98/81, GRUR 1983, 565, 567 - Tarifüberprüfung II; BGHZ 97, 37, 48 - Filmmusik).
  • BGH, 27.10.2011 - I ZR 125/10

    Barmen Live

    Enthält das Tarifwerk der Verwertungsgesellschaft keinen unmittelbar passenden Tarif, so ist zur Bestimmung der angemessenen Vergütung grundsätzlich von dem Tarif auszugehen, der nach seinen Merkmalen der im Einzelfall vorliegenden Art und Weise sowie dem Umfang der Nutzung möglichst nahekommt (BGH, Urteil vom 23. Mai 1975 - I ZR 51/74, GRUR 1976, 35, 36 - Bar-Filmmusik; GRUR 1983, 565, 567 - Tarifüberprüfung II).
  • BGH, 29.01.2004 - I ZR 135/00

    Musikmehrkanaldienst

    Es hat sich dabei auf die Rechtsprechung des Senats berufen, die freilich den Fall betraf, daß das Tarifwerk der Verwertungsgesellschaft für die in Rede stehende Nutzung überhaupt keinen passenden Tarif enthält (BGH, Urt. v. 23.5.1975 - I ZR 51/74, GRUR 1976, 35, 36 - Bar-Filmmusik; Urt. v. 1.6.1983 - I ZR 98/81, GRUR 1983, 565, 567 - Tarifüberprüfung II).
  • OLG Hamm, 07.09.2010 - 4 U 37/10

    Zahlung der Lizenzgebühr als Schadenersatz für die fehlende Erlaubnis der Nutzung

    Fehlt es an einem solchen Tarif, ist es der Verwertungsgesellschaft aber nicht verwehrt, den dieser Nutzung am nächsten stehenden Tarif heranzuziehen (BGH GRUR 1976, 35, 36 - Bar-, Filmmusik; BGH GRUR 1983, 565, 567 - Tarifüberprüfung II).
  • BGH, 26.03.2009 - I ZR 43/06

    Berechnung des Schadens durch eine Urheberrechtsverletzung nach dem Modell der

    Die Revision des Beklagten beruft sich ferner ohne Erfolg darauf, dass nach der Rechtsprechung des Senats in Fällen, in denen mehrere Tarifsysteme mit unterschiedlichen Konditionen bestünden, die sich als üblich durchgesetzt hätten, und in denen kein Tarifsystem richtig passe, grundsätzlich von dem Tarif auszugehen sei, der nach seinen Merkmalen der im Einzelfall vorliegenden Art und Weise und dem Umfang der Nutzung möglichst nahe komme (vgl. dazu BGH, Urt. v. 23.5.1975 - I ZR 51/74, GRUR 1976, 35, 36 - Bar-Filmmusik; Urt. v. 1.6.1983 - I ZR 98/81, GRUR 1983, 565, 567 - Tarifüberprüfung II; BGHZ 97, 37, 48 - Filmmusik).
  • BGH, 30.06.1976 - I ZR 63/75

    Umfang übertragener Schmalfilmrechte

    Ferner hat die Klägerin einen Tarif T aufgestellt für Tonfilmvorführungen, die nicht in Filmtheatern stattfinden, sondern zum Beispiel auf Messen, Ausstellungen, bei Vereins- und Betriebsfeiern (vgl. BGH GRUR 1976, 35, 36 - Bar-Filmmusik).
  • BGH, 01.06.1983 - I ZR 98/81

    Anspruch auf Schadensersatz wegen einer Urheberrechtsverletzung - Angemessenheit

    Enthält das Tarifwerk der Klägerin keinen unmittelbar passenden Tarif, so ist - wie das Berufungsgericht zu Recht angenommen hat - grundsätzlich von dem Tarif auszugehen, der nach seinen Merkmalen der im Einzelfall vorliegenden Art und Weise und dem Umfang der Nutzung möglichst nahe kommt (vgl. BGH GRUR 1976, 35, 36 - Bar-Filmmusik).
  • OLG Dresden, 30.09.1997 - 15 W 1236/97

    Gewährung rechtlichen Gehörs im Verfahren der gerichtlichen Bestellung eines

    Dies bedeutet, dass die angefochtene Entscheidung die Rechtsstellung des jeweiligen Beschwerdeführers aufheben, beschränken, mindern oder dem Beschwerdeführer eine Verbesserung der Rechtsstellung vorenthalten muß (vgl. Jansen, FGG Bd. 1, Rdn. 7 zu § 20 ; Bassenge, 7. Aufl., Rdn. 8 zu § 20 FGG ; BayObLG NJW 1988, 2745; BB 75, 1276).
  • LG Köln, 04.01.2006 - 28 O 201/00
  • OLG Dresden, 20.07.1998 - 15 W 694/98

    Beschwerdebefugnis der Erbin einer Pflegebefohlenen gegen die Bestellung eines

  • OLG München, 14.07.1983 - 6 U 3437/82

    Schadensersatz für die Verletzung von Urheberrechten an Musikstücken;

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