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   BGH, 23.05.1977 - II ZR 1/76   

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https://dejure.org/1977,2824
BGH, 23.05.1977 - II ZR 1/76 (https://dejure.org/1977,2824)
BGH, Entscheidung vom 23.05.1977 - II ZR 1/76 (https://dejure.org/1977,2824)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 1977 - II ZR 1/76 (https://dejure.org/1977,2824)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Freistellung von Nachforderungen des Finanzamts - Anspruch des Arbeitgebers gegen den Arbeitnehmer auf volle Erstattung der für diesen bezahlten Lohn- und Kirchensteuer - Die Glaubwürdigkeit eines Zeugen - Würdigung der Bekundungen eines Zeugen - ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 28.10.1954 - III ZR 197/51

    Ordnungsmäßiger Vorsitz im Gericht

    Auszug aus BGH, 23.05.1977 - II ZR 1/76
    Wenn eine Person bei ihrer Vernehmung vor dem Gericht ausgesagt hat, so ist im Regelfall ohnehin keine Partei dadurch beschwert, daß der Vernommene, als Zeuge statt als Partei bezeichnet worden ist (BGH, Urt. v. 7.1.52 - III ZR 197/51, LM DBG § 27 Nr. 2 unter II 3; Urt. v. 27.6.68 - VII ZR 142/67, WM 1968, 1099, 1100 unter VII 1 a).
  • BGH, 13.03.1968 - VIII ZR 217/65
    Auszug aus BGH, 23.05.1977 - II ZR 1/76
    Das würde allerdings dann nicht gelten, wenn es die Aussagen, so wie sie in der Niederschrift festgehalten sind, anders hätte verstehen wollen als das Landgericht (vgl. BGH, Urt. v. 13.3.68 - VIII ZR 217/65, LM ZPO § 398 Nr. 6 unter II 2 a).
  • BGH, 27.06.1968 - VII ZR 142/67

    Rückzahlung eines Darlehens - Aufrechnung mit Forderungen

    Auszug aus BGH, 23.05.1977 - II ZR 1/76
    Wenn eine Person bei ihrer Vernehmung vor dem Gericht ausgesagt hat, so ist im Regelfall ohnehin keine Partei dadurch beschwert, daß der Vernommene, als Zeuge statt als Partei bezeichnet worden ist (BGH, Urt. v. 7.1.52 - III ZR 197/51, LM DBG § 27 Nr. 2 unter II 3; Urt. v. 27.6.68 - VII ZR 142/67, WM 1968, 1099, 1100 unter VII 1 a).
  • BAG, 19.12.1963 - 5 AZR 174/63

    Arbeitslohn in Geld - Offen erkennbare Sachbezüge - Verdeckte Sachbezüge -

    Auszug aus BGH, 23.05.1977 - II ZR 1/76
    Dann jedoch greift die gesetzliche Regelung ein, wonach der Arbeitgeber (auch der frühere) grundsätzlich einen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf volle Erstattung der für diesen bezahlten Lohn- und Kirchensteuer hat, wenn er (Arbeitgeber) als Haftschuldner vom Finanzamt in Anspruch genommen worden ist (stand. Rspr. d. BAG, vgl. BAG 9, 105; 15, 168 = AP Nr. 15 zu § 670 BGB m. Anm. Hartz).
  • BAG, 17.03.1960 - 5 AZR 395/58

    Erstattungsanspruch - Lohnsteuer - Fürsorgepflicht - Nachversteuerung

    Auszug aus BGH, 23.05.1977 - II ZR 1/76
    Dann jedoch greift die gesetzliche Regelung ein, wonach der Arbeitgeber (auch der frühere) grundsätzlich einen Anspruch gegen den Arbeitnehmer auf volle Erstattung der für diesen bezahlten Lohn- und Kirchensteuer hat, wenn er (Arbeitgeber) als Haftschuldner vom Finanzamt in Anspruch genommen worden ist (stand. Rspr. d. BAG, vgl. BAG 9, 105; 15, 168 = AP Nr. 15 zu § 670 BGB m. Anm. Hartz).
  • BGH, 26.11.1984 - II ZR 20/84

    Erfüllungsort für Ansprüche einer GmbH aus dem Anstellungsverhältnis mit dem

    Nach § 38 Abs. 3 , § 41a Abs. 1 EStG hat der Arbeitgeber die Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen: Verstößt der Arbeitgeber gegen diese Verpflichtung, indem er den Lohn in voller Höhe an den Arbeitnehmer auszahlt, und leistet er nunmehr die Lohnsteuer als Haftender (§ 42d EStG ) für Rechnung des Steuerschuldners aus eigenem Vermögen, so hat dieser ihm die Aufwendungen gemäß §§ 670, 611, 675 BGB zu erstatten (vgl. Senatsurteil vom 23.5.1977 - II ZR 1/76 = WM 1977, 1007, 1008).
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