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   BGH, 23.05.2006 - 5 StR 62/06   

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https://dejure.org/2006,9142
BGH, 23.05.2006 - 5 StR 62/06 (https://dejure.org/2006,9142)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2006 - 5 StR 62/06 (https://dejure.org/2006,9142)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - 5 StR 62/06 (https://dejure.org/2006,9142)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 261 StPO; § 176 StGB
    Beweiswürdigung beim Vorwurf des sexuellen Missbrauchs von Kindern (Umdeutung in eine Verfahrensrüge bei Rügen der Staatsanwaltschaft; Darstellung einer früheren, detaillierteren Zeugenaussage im Urteil; Widersprüche)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vorwurf des sexuellen Missbrauchs einer Schutzbefohlenen und Jugendlichen; Umdeutung einer im Ansatz schlüssigen Beanstandung der Staatsanwaltschaft in eine zulässige Verfahrensrüge; Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der in der polizeilichen Vernehmung ...

  • Judicialis

    StGB § 176 Abs. 1; ; StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3; ; StPO § 52 Abs. 3 Satz 1; ; StPO § 163a Abs. 5

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.02.2002 - 1 StR 513/01

    Subsidiarität der Unterschlagung

    Auszug aus BGH, 23.05.2006 - 5 StR 62/06
    Bei dieser Sachlage wäre der Tatrichter verpflichtet gewesen, die - was sich aus dem Zusammenhang der Darlegungen UA S. 9 ergibt - konkreteren Angaben der Zeugin in ihrer polizeilichen Vernehmung im Einzelnen darzustellen und deren Beweiswert zu erwägen (vgl. BGH NJW 2002, 2188, 2189; insoweit in BGHSt 47, 243 ff. nicht abgedruckt; BGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 5 StR 136/02).
  • BGH, 17.03.1988 - 1 StR 361/87

    Überprüfung der Anrechnung von Bewährungsleistungen im Revisionsverfahren

    Auszug aus BGH, 23.05.2006 - 5 StR 62/06
    Für die sachlichrechtliche Nachprüfung steht dem Revisionsgericht allein die Urteilsurkunde zur Verfügung (BGHSt 35, 238, 241).
  • BGH, 15.07.1998 - 1 StR 234/98

    Überschreitung der Zehntagesfrist des § 229 Abs. 1 Strafprozessordnung (StPO) in

    Auszug aus BGH, 23.05.2006 - 5 StR 62/06
    Daraus ergeben sich aber die von der Revision geltend gemachten Umstände nicht vollständig, so dass eine Umdeutung der im Ansatz im Anschluss an BGHR StPO § 52 Abs. 3 Satz 1 Verletzung 6 schlüssigen Beanstandung der Staatsanwaltschaft in eine zulässige Verfahrensrüge mangels ausreichenden Vortrags (§ 344 Abs. 2 Satz 2 StPO) zur Zeugenbelehrung in der Hauptverhandlung und zum Inhalt der Zeugenaussage vor der Staatsanwältin ausscheidet.
  • BGH, 16.05.2002 - 5 StR 136/02

    Beweiswürdigung (Erschöpfungsgebot; Aussage gegen Aussage; Erinnerungsverlust);

    Auszug aus BGH, 23.05.2006 - 5 StR 62/06
    Bei dieser Sachlage wäre der Tatrichter verpflichtet gewesen, die - was sich aus dem Zusammenhang der Darlegungen UA S. 9 ergibt - konkreteren Angaben der Zeugin in ihrer polizeilichen Vernehmung im Einzelnen darzustellen und deren Beweiswert zu erwägen (vgl. BGH NJW 2002, 2188, 2189; insoweit in BGHSt 47, 243 ff. nicht abgedruckt; BGH, Beschluss vom 16. Mai 2002 - 5 StR 136/02).
  • BGH, 29.07.1998 - 1 StR 94/98

    Hinweispflicht des Gerichts bei ungenau abgefasster Anklageschrift (rechtliches

    Auszug aus BGH, 23.05.2006 - 5 StR 62/06
    Danach hätte es außerhalb der Aussage der Belastungszeugin liegender gewichtiger Gründe bedurft, um den - hier im Einzelnen nicht mitgeteilten - Inhalt der polizeilichen Vernehmung zur Grundlage einer Verurteilung zu erheben (vgl. BGHSt 44, 153, 159).
  • BGH, 16.10.2006 - 1 StR 180/06

    BGH hebt Freispruch im Verfahren gegen Harry Wörz auf

    Entscheidend ist die wirkliche rechtliche Bedeutung des Revisionsangriffs, wie er dem Sinn und Zweck des Revisionsvorbringens zu entnehmen ist; eine Bezeichnung der verletzten Gesetzesvorschrift ist nicht erforderlich (vgl. BGHSt 19, 273, 275, 279; BGH, Urteil vom 23. Mai 2006 - 5 StR 62/06 - Rdn. 7; Hanack in Löwe/Rosenberg StPO 25. Aufl. § 344 Rdn. 72; Kuckein in Karlsruher Kommentar zur StPO 5. Aufl. § 344 Rdn. 19; Meyer-Goßner StPO 49. Aufl. § 344 Rdn. 10).
  • OLG Düsseldorf, 25.07.2012 - 1 RBs 53/12

    Verletzung der Sofortmeldepflicht in der Sozialversicherung; Voraussetzungen für

    a) Auf die erhobene Sachrüge ist allein anhand der Urteilsurkunde zu prüfen, ob auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist; andere Erkenntnisquellen sind dem Senat verschlossen (vgl. BGHSt 35, 238, 241; BGH NStZ-RR 2006, 105 ; 5 StR 62/06 vom 23. Mai 2006, Rdnr. 7; 5 StR 186/07 vom 17. Juli 2007, Rdnr. 17 ; jeweils zur identischen Rechtslage bei der Revision).

    a) Auf die erhobene Sachrüge ist allein anhand der Urteilsurkunde zu prüfen, ob auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist; andere Erkenntnisquellen sind dem Senat verschlossen (vgl. BGHSt 35, 238, 241; BGH NStZ-RR 2006, 105 ; 5 StR 62/06 vom 23. Mai 2006, Rdnr. 7; 5 StR 186/07 vom 17. Juli 2007, Rdnr. 17 ; jeweils zur identischen Rechtslage bei der Revision).

  • BGH, 21.11.2006 - 1 StR 392/06

    Freispruch eines Polizeibeamten vom Vorwurf einer Sexualstraftat im Dienst

    Entscheidend ist nicht die Bezeichnung der Rüge, sondern ihre wirkliche rechtliche Bedeutung, wie sie dem Sinn und Zweck des Vorbringens zu entnehmen ist (vgl. BGHSt 19, 273, 275; BGH StV 1993, 459; BGH, Urteil vom 23. Mai 2006 - 5 StR 62/06; zuletzt Urteil vom 16. Oktober 2006 - 1 StR 180/06).
  • OLG Düsseldorf, 27.10.2011 - 1 RBs 77/11

    Wildes Kippen von Bauschutt; Haftung des Geschäftsführers einer GmbH

    Soweit die Beschwerderechtfertigung urteilsfremdes tatsächliches Vorbringen enthält, ist sie unbeachtlich, denn auf die Sachrüge ist allein anhand der Urteilsurkunde zu prüfen, ob auf den im Urteil festgestellten Sachverhalt materielles Recht falsch angewendet worden ist; andere Erkenntnisquellen sind dem Senat verschlossen (vgl. BGHSt 35, 238, 241; BGH NStZ-RR 2006, 105; NStZ-RR 2008, 148, unter 3 a; BGH, 5 StR 62/06 vom 23. Mai 2006, Rdnr. 7 ).
  • BGH, 12.08.2021 - 1 StR 162/21

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Anforderungen an die Beweiswürdigung bei

    Hält der einzige Belastungszeuge in der Hauptverhandlung seine ursprünglich erhobenen Vorwürfe zumindest teilweise nicht aufrecht, so dass insoweit ein Freispruch ergeht, ist das Tatgericht zwar nicht von vornherein gehindert, seine Überzeugung auf den aufrechterhaltenen Teil der Aussage des Zeugen zu stützen; regelmäßig müssen aber in einem solchen Fall - insbesondere, wenn eine bewusst falsche Aussage nicht ausgeschlossen werden kann - außerhalb der Zeugenaussage liegende gewichtige Gründe festgestellt werden, wenn das Tatgericht der Aussage im Übrigen folgen will (BGH, Urteile vom 23. Mai 2006 - 5 StR 62/06 Rn. 10; vom 13. Januar 2005 - 4 StR 422/04 Rn. 20; vom 29. Juli 1998 - 1 StR 94/98 Rn. 15, BGHSt 44, 153, 159 und vom 17. November 1998 - 1 StR 450/98 Rn. 18, BGHSt 44, 256, 257; Beschluss vom 27. November 2017 - 5 StR 520/17 Rn. 6 mwN; vgl. auch Schluckebier in SSW-StPO, aaO; Sander in Löwe/Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 261 Rn. 83c).
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