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   BGH, 23.05.2006 - VI ZB 29/05   

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BGH, 23.05.2006 - VI ZB 29/05 (https://dejure.org/2006,1676)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2006 - VI ZB 29/05 (https://dejure.org/2006,1676)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2006 - VI ZB 29/05 (https://dejure.org/2006,1676)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines im selbstständigen Beweisverfahren tätigen Sachverständigen durch Streithelfer im Hauptsacheprozess; Beurteilung nach dem Vorliegen der Möglichkeit eines Ablehnungsgesuchs im selbstständigen Beweisverfahren; Rechtfertigung der präkludierenden Wirkung der ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Sachverständigenablehnung durch Streithelfer

  • Judicialis

    ZPO § 67; ; ZPO § 68; ; ZPO § 406; ; ZPO § 492

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 67; ZPO § 68; ZPO § 406; ZPO § 492
    Von einem Streithelfer im Hauptprozess erklärte Ablehnung eines im selbstständigen Beweisverfahren tätig gewesenen Sachverständigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 67 § 68 § 406 § 492
    Ablehnung des Sachverständigen durch den Streithelfer im selbständigen Beweisverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Ablehnung des Sachverständigen durch den Streithelfer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • bld.de (Leitsatz/Kurzmitteilung)

    Ablehnung eines Sachverständigen in der Hauptsache nach selbständigem Beweisverfahren

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ablehnung eines Sachverständigen durch den Streithelfer? (IBR 2006, 525)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 1312
  • MDR 2007, 103
  • NZBau 2006, 648
  • VersR 2006, 1707
  • BauR 2006, 1500
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 13.09.2005 - VI ZB 84/04

    Mündliche Erläuterung des Gutachtens im selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus BGH, 23.05.2006 - VI ZB 29/05
    Demgemäß war es und ist es der Beklagten zu 3 nicht möglich, den Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren abzulehnen, auch wenn eine Ablehnung des Sachverständigen in diesem Verfahren grundsätzlich möglich ist, weil § 492 Abs. 1 ZPO die für die Aufnahme des betreffenden Beweismittels geltenden Vorschriften uneingeschränkt für anwendbar erklärt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2005 - VI ZB 84/04 - BGHZ 164, 94 = VersR 2006, 95, 96; vgl. auch OLG Köln VersR 1993, 72, 73; OLG Celle BauR 1996, 144).

    Damit kommt der Beweiserhebung im selbständigen Beweisverfahren nach § 485 Abs. 2 ZPO grundsätzlich eine präkludierende Wirkung zu, die ohne die Wahrung des rechtlichen Gehörs nicht zu rechtfertigen wäre (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2005 - VI ZB 84/04 - aaO).

  • OLG Köln, 01.06.1992 - 19 W 21/92

    Ablehnung des Sachverständigen im Selbständigen Beweisverfahren

    Auszug aus BGH, 23.05.2006 - VI ZB 29/05
    Haben sich die Parteien - wie hier - auf einen Sachverständigen geeinigt (§ 404 Abs. 4 ZPO), so verzichten sie damit auf die bis zur Einigung bekannten Ablehnungsgründe (vgl. Zöller/Greger, ZPO, 25. Aufl., § 406 Rn. 12; Musielak/Huber, ZPO, 4. Aufl. § 406 Rn. 16; OLG Köln VersR 1993, 1502), wobei die Beklagte zu 1 zum Zeitpunkt des Beitritts der Beklagten zu 3 ihr Ablehnungsrecht ohnehin nach § 406 Abs. 2 ZPO verloren hatte.
  • BGH, 05.12.1996 - VII ZR 108/95

    Zulässigkeit und Rechtswirkungen der Streitverkündung im selbständigen

    Auszug aus BGH, 23.05.2006 - VI ZB 29/05
    Deshalb entspricht die analoge Anwendung dieser Vorschriften dem Willen des Gesetzgebers (vgl. BGHZ 134, 190, 193 f.).
  • OLG Köln, 13.01.1992 - 13 W 1/92

    Selbständiges Beweisverfahren - Sachverständigenablehnung

    Auszug aus BGH, 23.05.2006 - VI ZB 29/05
    Demgemäß war es und ist es der Beklagten zu 3 nicht möglich, den Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren abzulehnen, auch wenn eine Ablehnung des Sachverständigen in diesem Verfahren grundsätzlich möglich ist, weil § 492 Abs. 1 ZPO die für die Aufnahme des betreffenden Beweismittels geltenden Vorschriften uneingeschränkt für anwendbar erklärt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2005 - VI ZB 84/04 - BGHZ 164, 94 = VersR 2006, 95, 96; vgl. auch OLG Köln VersR 1993, 72, 73; OLG Celle BauR 1996, 144).
  • OLG Dresden, 25.06.2004 - 13 W 719/04

    Ablehnung des Sachverständigen durch den Streithelfer?

    Auszug aus BGH, 23.05.2006 - VI ZB 29/05
    Sie hätte sich mit einer solchen Ablehnung nämlich in Widerspruch zu den Erklärungen und Handlungen der Beklagten zu 1 gesetzt (vgl. auch OLG Dresden IBR 2004, 468).
  • BGH, 14.10.1975 - VI ZR 226/74

    Arglistige Täuschung über die Fehlerhaftigkeit eines Motors - Nichtigkeit eines

    Auszug aus BGH, 23.05.2006 - VI ZB 29/05
    Die Interventionswirkung zu Lasten des Nebenintervenienten oder Streithelfers ist nur gerechtfertigt, wenn dieser die Möglichkeit hatte, den Prozess sachgerecht zu führen (vgl. Senatsurteil vom 14. Oktober 1975 - VI ZR 226/74 - NJW 1976, 292, 294).
  • OLG Celle, 13.02.1995 - 8 W 42/95

    Selbständiges Beweisverfahren: Ablehnung eines Sachverständigen wegen früherer

    Auszug aus BGH, 23.05.2006 - VI ZB 29/05
    Demgemäß war es und ist es der Beklagten zu 3 nicht möglich, den Sachverständigen im selbständigen Beweisverfahren abzulehnen, auch wenn eine Ablehnung des Sachverständigen in diesem Verfahren grundsätzlich möglich ist, weil § 492 Abs. 1 ZPO die für die Aufnahme des betreffenden Beweismittels geltenden Vorschriften uneingeschränkt für anwendbar erklärt (vgl. Senatsbeschluss vom 13. September 2005 - VI ZB 84/04 - BGHZ 164, 94 = VersR 2006, 95, 96; vgl. auch OLG Köln VersR 1993, 72, 73; OLG Celle BauR 1996, 144).
  • BGH, 08.10.1981 - VII ZR 341/80

    Architekten u. Ingenieure-Streitverkündung b. alternativer Vertragspartnerschaft

    Auszug aus BGH, 23.05.2006 - VI ZB 29/05
    Konnte er dort auch im Falle seines Beitritts seinen eigenen Standpunkt nicht zur Geltung bringen, weil er auf die Unterstützung der Hauptpartei beschränkt ist, so ist für eine Bindungswirkung kein Raum (vgl. BGH, Urteil vom 8. Oktober 1981 - VII ZR 341/80 - NJW 1982, 281, 282).
  • BGH, 09.12.2003 - VI ZR 404/02

    Luftaufnahmen von Prominentenvillen

    Auszug aus BGH, 23.05.2006 - VI ZB 29/05
    Nach ständiger Rechtsprechung kann die Zulassung nur auf einen rechtlich selbständigen und abtrennbaren Teil des Streitstoffes beschränkt werden, wohingegen die Beschränkung auf einzelne Anspruchsmerkmale, Entscheidungselemente oder Rechtsfragen unzulässig ist (vgl. Senatsurteil vom 9. Dezember 2003 - VI ZR 404/02 - VersR 2004, 525 m.w.N.).
  • BGH, 12.07.2012 - VII ZB 9/12

    Beweissicherungsverfahren vor dem Landgericht: Anwaltszwang für die

    a) Im Ansatz zutreffend ist das Beschwerdegericht davon ausgegangen, dass die Vorschriften über die Nebenintervention und die Streitverkündung (§§ 66 ff. ZPO) im selbständigen Beweisverfahren entsprechend anzuwenden sind (BGH, Beschluss vom 23. Juli 2009 - VII ZB 3/07, BGHZ 182, 150; Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 29/05, BauR 2006, 1500 = NZBau 2006, 648; Urteil vom 5. Dezember 1996 - VII ZR 108/95, BGHZ 134, 190) und der Beitritt eines Nebenintervenienten nicht nur gemäß § 70 Abs. 1 Satz 1 ZPO durch Schriftsatz zu erfolgen hat, sondern er als Prozesshandlung zugleich in der Person des Nebenintervenienten das Vorliegen der allgemeinen Prozesshandlungsvoraussetzungen, unter anderem auch der Postulationsfähigkeit, erfordert (BGH, Beschluss vom 10. Januar 2006 - VIII ZB 82/05, BGHZ 165, 358, 361; BeckOK ZPO/Dressler, Stand: April 2012, § 66 Rn. 16).
  • OLG Frankfurt, 28.09.2012 - 13 W 56/12

    Zwischenstreit: Zulässigkeit einer Nebenintervention

    Vom Ansatz her zutreffend weist die Beschwerdegegnerin zwar darauf hin, dass sowohl die Streitverkündung als auch die Nebenintervention im selbständigen Beweisverfahren grundsätzlich zulässig sind (vgl. BGH in NJW 1997, 859 f, in NJW-RR 2006, 1312 und in NJW 2009, 3240).
  • OLG Hamm, 26.11.2009 - 28 U 27/08

    Pflichten eines Rechtsanwalts als Prozessbevollmächtigter eines Mandanten in

    Die Bindungswirkung nach § 74 Abs. 3, § 68 ZPO tritt nicht ein, soweit der Streitverkündete gehindert war, auf den Verlauf des Vorprozesses Einfluss zu nehmen (BGH, Beschluss vom 23. Mai 2006 - VI ZB 29/05, NJW-RR 2006, 1312, Tz. 13; Zöller/Vollkommer, aaO, § 68 Rn. 5, 11, § 74 Rn. 6, jew. m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 18.11.2013 - 11 W 47/13

    Ablehnung eines Sachverständigen wegen Besorgnis der Befangenheit im

    5 1. Gemäß § 406 Abs. 1 Satz 1 ZPO, der nach ganz herrschender Meinung, die der Senat teilt, auch im selbstständigen Beweisverfahren Anwendung findet, jedenfalls sofern eine besondere Eilbedürftigkeit der Beweissicherung dem - wie hier - nicht entgegensteht (arg. § 492 Abs. 1 ZPO; vgl. dazu BGH, Beschl. v. 23.05.2006 - VI ZB 29/05, Rdn. 12 a.E., NJW-RR 2006, 1312 = NZBau 2006, 648; BeckOK-ZPO/Scheuch, Edition 10, § 406 Rdn. 7; Zöller/ Greger, ZPO, 29. Aufl., § 406 Rdn. 1; jeweils m.w.N.), kann ein durch das Gericht bestellter Sachverständiger - von der im Streitfall nicht einschlägigen Konstellation seiner Vernehmung als Zeuge abgesehen (§ 406 Abs. 1 Satz 2 ZPO) - aus denselben Gründen abgelehnt werden, die zur Zurückweisung eines Richters berechtigen.
  • OLG Rostock, 26.08.2020 - 4 W 30/20

    Sachverständigenablehnung im selbständigen Beweisverfahren: Besorgnis der

    Gemäß §§ 492 Abs. 1, 406 Abs. 1 Satz 1, 42 Abs. 1, 2. Alt., und Abs. 2 ZPO findet auch in einem selbständigen Beweisverfahren (vgl. BGH, Beschluss vom 23.05.2006, Az.: VI ZB 29/05, - zitiert nach juris -, Rn. 10) die Ablehnung eines Sachverständigen aus denselben Gründen statt, die zur Ablehnung eines Richters berechtigen, also etwa wegen Besorgnis der Befangenheit, wenn ein Grund vorliegt, der geeignet ist, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit eines Richters zu rechtfertigen; dabei kommen solche Gründe in Betracht, die vom Standpunkt des Ablehnenden die Befürchtung wecken können, der Sachverständige stehe der Sache nicht unvoreingenommen und damit unparteiisch gegenüber.
  • OLG Karlsruhe, 01.12.2009 - 7 W 34/09

    Selbständiges Beweisverfahren: (Un-)Zulässigkeit eines bedingten Beitritts

    Die Vorschriften über Nebenintervention und Streithilfe (§§ 66 ff. ZPO) sind im selbständigen Beweisverfahren entsprechend anzuwenden (BGH, NJW 2009, 3240, 3241; NJW-RR 2006, 1312 f.).
  • OLG Stuttgart, 11.05.2016 - 4 U 164/15

    Verkehrssicherungspflichtverletzung und Schmerzensgeld: Sturzunfall eines

    Konnte er dort auch im Falle seines Beitritts seinen eigenen Standpunkt nicht (mehr) zur Geltung bringen, so ist für eine Bindungswirkung kein Raum (BGH VersR 2006, 1707 [1708 Rn. 13] = NJW-RR 2006, 648).
  • OLG Köln, 13.10.2009 - 9 W 77/09

    Zulässigkeit der Entscheidung über die Wirksamkeit des Beitritts im selbständigen

    Es entspricht ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung und ganz herrschender Meinung, dass die Streitverkündung im selbständigen Beweisverfahren zulässig ist und eine entsprechende Anwendung der §§ 66 ff ZPO rechtfertigt (BGH NJW 1997, 859; BGH NJW-RR 2006, 1312; OLG Köln, Beschl. v. 29.11.2004 - 22 W 27/04, OLGR 2005, 219 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 11.11.2015 - 9 W 53/15

    Ablehnung des Sachverständigen durch den Nebenintervenienten im selbständigen

    Dass ein vom Nebenintervenienten gestellter Ablehnungsantrag gegen einen Sachverständigen unzulässig ist, wenn er im Widerspruch zum Prozessverhalten der von ihm unterstützten Partei steht, ist einhellige Auffassung in Rechtsprechung und Literatur (vgl. BGH, Beschluss vom 23.5.2006, VI ZB 29/05, dort maßgeblich RZ 12; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 6.9.2006; LG Hannover, Beschluss vom 1.8.2005, 24 OH 63/01; OLG Frankfurt, Beschluss vom 6.10.1982, 17 W 28/82; jeweils zitiert nach juris sowie Münchener Kommentar, ZPO , 4. Auflage 2013, § 67 RZ 11, Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, § 67 RZ 11; Prütting-Gehrlein, ZPO , 7. Auflage 2015, RZ 7).
  • LG Würzburg, 22.12.2022 - 53 S 1296/22

    Ärztliches Behandlungshonorar

    Die Ablehnung des Sachverständigen durch Schriftsatz der Streithelferin vom 07.01.2022 steht gemäß § 67 S. 1. ZPO hierzu im Widerspruch und ist daher unzulässig (BGH, Beschluss vom 23.05.2006 - VI ZB 29/05).
  • KG, 15.02.2023 - 10 W 22/23

    Ablehnungsgesuch eines Streithelfers gegen den Widerspruch der Hauptpartei

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