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   BGH, 23.05.2007 - IV ZB 48/05   

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https://dejure.org/2007,1337
BGH, 23.05.2007 - IV ZB 48/05 (https://dejure.org/2007,1337)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2007 - IV ZB 48/05 (https://dejure.org/2007,1337)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2007 - IV ZB 48/05 (https://dejure.org/2007,1337)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Umgehende Weiterleitung von Gerichtspost

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Pflicht eines Prozessbevollmächtigten zur rechtzeitigen Unterrichtung der Partei über die Zustellung des Urteils und der daraus folgenden Umstände der Rechtsmitteleinlegung; Begriff der Rechtzeitigkeit; Vorliegen einer "rechtzeitigen" Information bei einer Information ...

  • Judicialis

    ZPO § 233 B; ; ZPO § 85 Abs. 2

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 233; ZPO § 85 Abs. 2
    Anwaltliche Pflicht zur rechtzeitigen Information des Mandanten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 233 § 85 Abs. 2

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtzeitige Unterrichtung des Mandanten über Rechtsmittel

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 233 ZPO, § 85 ZPO
    Bedenkfrist des Mandanten bei Rechtsmitteleinlegung

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 25 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Rechtzeitige Weiterleitung eines Urteils an den Mandanten

Besprechungen u.ä. (3)

  • BRAK-Mitteilungen (Entscheidungsanmerkung)

    Rechtzeitige Weiterleitung eines Urteils an den Mandanten

  • brak-mitteilungen.de PDF, S. 25 (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    Rechtzeitige Weiterleitung eines Urteils an den Mandanten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsmittelfrist: Anwalt muss seinem Mandanten ausreichende Bedenkzeit geben (IBR 2007, 1383)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2007, 2331
  • MDR 2007, 1148
  • FamRZ 2007, 1319 (Ls.)
  • VersR 2007, 1535
  • BB 2007, 1472
  • AnwBl 2007, 628
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.10.1992 - IX ZB 41/92

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Anwaltsverschulden infolge

    Auszug aus BGH, 23.05.2007 - IV ZB 48/05
    Der Prozessbevollmächtigte hat seine Partei so rechtzeitig - zweckmäßigerweise sofort nach Eingang des Urteils - vom Zeitpunkt der Zustellung und über die daraus folgenden Umstände der Rechtsmitteleinlegung zu unterrichten, dass die Partei den Auftrag zur Einlegung des Rechtsmittels auch unter Berücksichtigung einer ausreichenden Überlegungsfrist noch innerhalb der Rechtsmittelfrist erteilen kann; eine Information eine Woche vor Fristablauf ist auch in einfachen Fällen dann nicht rechtzeitig, wenn der Prozessbevollmächtigte Anhaltspunkte dafür hat, dass der Mandant nicht erreichbar sein könnte (Bestätigung und Fortführung von BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1992 - IX ZB 41/92 - VersR 1993, 630).

    Die Beschwerde verkennt, dass der Rechtsanwalt zwar gegenüber dem Gericht die Rechtsmittelfrist bis zum letzten Tag ausschöpfen darf, gegenüber seinem Mandanten aber aus dem Anwaltsdienstvertrag (§§ 675, 611 BGB) weitergehende Pflichten hat (BGH, Beschluss vom 1. Oktober 1992 - IX ZB 41/92 - VersR 1993, 630 unter 2 a).

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 1. Oktober 1992 aaO m.w.N. und vom 12. März 1969 - IV ZB 1061/68 - VersR 1969, 635 unter 2) hat der Prozessbevollmächtigte seine Partei so rechtzeitig - zweckmäßigerweise sofort nach Eingang des Urteils - vom Zeitpunkt der Urteilszustellung in Kenntnis zu setzen und sie über die daraus folgenden Umstände der Rechtsmitteleinlegung zu unterrichten, dass die Partei den Auftrag zur Einlegung des Rechtsmittels auch unter Berücksichtigung einer ausreichenden Überlegungsfrist noch innerhalb der Rechtsmittelfrist erteilen kann.

  • BGH, 26.02.1996 - II ZB 7/95

    Krankheit eines Rechtsanwalts - Sorgfaltspflichten - Berufspflichten - Notwendige

    Auszug aus BGH, 23.05.2007 - IV ZB 48/05
    Ein Rechtsanwalt hat nicht nur bei absehbarer Verhinderung durch Krankheit (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Februar 1996 - II ZB 7/95 - NJW 1996, 1540 unter II 1 b), sondern erst recht bei Urlaubsabwesenheit für einen Vertreter zu sorgen.
  • BGH, 09.05.2006 - XI ZB 45/04

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei Fristversäumung wegen eines

    Auszug aus BGH, 23.05.2007 - IV ZB 48/05
    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04 - NJW 2006, 2637 Tz. 5), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 12.03.1969 - IV ZB 1061/68

    Wirksamkeit der Zustellung bei Ungenauigkeiten im Empfangsbekenntnis - Zurechnung

    Auszug aus BGH, 23.05.2007 - IV ZB 48/05
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (Beschlüsse vom 1. Oktober 1992 aaO m.w.N. und vom 12. März 1969 - IV ZB 1061/68 - VersR 1969, 635 unter 2) hat der Prozessbevollmächtigte seine Partei so rechtzeitig - zweckmäßigerweise sofort nach Eingang des Urteils - vom Zeitpunkt der Urteilszustellung in Kenntnis zu setzen und sie über die daraus folgenden Umstände der Rechtsmitteleinlegung zu unterrichten, dass die Partei den Auftrag zur Einlegung des Rechtsmittels auch unter Berücksichtigung einer ausreichenden Überlegungsfrist noch innerhalb der Rechtsmittelfrist erteilen kann.
  • BGH, 20.10.2020 - VIII ZA 15/20

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Folgen einer nicht rechtzeitig

    Es gehört zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts, im Rahmen des ihm Zumutbaren dafür zu sorgen, dass seine Mitteilungen - vorliegend über den Erlass einer instanzabschließenden Entscheidung - den Mandanten einschließlich der nötigen Informationen zum weiteren Vorgehen zuverlässig und rechtzeitig erreichen (im Anschluss an BGH, Beschlüsse vom 12. März 1969 - IV ZB 1061/68, VersR 1969, 635 unter 2; vom 23. Mai 2007 - IV ZB 48/05, NJW 2007, 2331 Rn. 7; vom 18. Juli 2017 - VI ZR 52/16, NJW-RR 2017, 1210 Rn. 12 und BVerwG, Urteil vom 24. November 1981 - 9 C 488/81, DVBl. 1982, 643, 645).

    Dies hat so rechtzeitig - zweckmäßigerweise sofort nach Eingang der Entscheidung - zu erfolgen, dass die Partei den Auftrag zur Einlegung des Rechtsmittels auch unter Berücksichtigung einer ausreichenden Überlegungsfrist noch innerhalb der Rechtsmittelfrist erteilen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2007 - IV ZB 48/05, NJW 2007, 2331 Rn. 7 mwN).

  • BGH, 20.02.2008 - IV ZB 14/07

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2006 - XI ZB 45/04 - NJW 2006, 2637 Tz. 5; Senatsbeschluss vom 23. Mai 2007 - IV ZB 48/05 - VersR 2007, 1535 Tz. 5), sind nicht erfüllt.
  • BGH, 21.01.2009 - IV ZB 35/08

    Streitwert und Rechtsmittelbeschwer bei Verurteilung zur Erteilung einer Auskunft

    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei der Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2008 - IV ZB 14/07 - NJW-RR 2008, 889 Tz. 3; vom 23. Mai 2007 - IV ZB 48/05 - VersR 2007, 1535 Tz. 5, jeweils m.w.N.), sind nicht gegeben.
  • OLG Hamm, 18.04.2013 - 28 U 113/12

    Anforderungen an die Darlegung eines Schadens im Anwaltsregressprozess

    Überdies mussten die Beklagten in den Blick nehmen, dass ein Prozessbevollmächtigter seine Partei so rechtzeitig vom Zeitpunkt der Urteilszustellung in Kenntnis zu setzen und sie über die daraus folgenden Umstände der Rechtsmitteleinlegung zu unterrichten hat, dass die Partei den Auftrag zur Einlegung des Rechtsmittels auch unter Berücksichtigung einer ausreichenden Überlegungsfrist noch innerhalb der Rechtsmittelfrist erteilen kann; dies hat zweckmäßigerweise sofort nach Eingang des Urteils zu geschehen (BGH NJW 2007, 2331 - juris-Tz. 7; Vill, in: Zugehör u.a. Handbuch der Anwaltshaftung , 3. Aufl. 2011, Rnr. 764).
  • BGH, 02.12.2009 - IV ZB 13/09

    Annahme eines unverschuldeten Säumnisses aufgrund von Problemen bei der

    Die Voraussetzungen des § 574 Abs. 2 ZPO, die auch bei einer Rechtsbeschwerde gegen einen die Berufung als unzulässig verwerfenden Beschluss gewahrt sein müssen (Senatsbeschlüsse vom 20. Februar 2008 - IV ZB 14/07 - NJW-RR 2008, 889 Tz. 3; vom 23. Mai 2007 - IV ZB 48/05 - VersR 2007, 1535 Tz. 5; BGHZ 155, 21, 22), liegen nicht vor.
  • OLG Stuttgart, 01.08.2014 - 12 W 27/13

    Anwaltshaftung: Anforderung an die Darlegung eine Schadens als

    Nach Abschluss einer Instanz hat der Prozessbevollmächtigte die ihm zugestellte Entscheidung umgehend an den Mandanten zu übersenden und ihm den Zeitpunkt der Zustellung und die Möglichkeit der Rechtsmitteleinlegung darzulegen (vgl. BGH NJW 2007, 2331 Rn. 7 m.w.N.; Vill in Zugehör/G. Fischer/Vill/D. Fischer/Rinkler/ Chab, Handbuch der Anwaltshaftung, 3. Aufl., Rn. 764).
  • OVG Saarland, 14.03.2018 - 2 A 108/18

    Keine Berufungszulassung wegen ernstlicher Zweifel im Asylverfahren; Zurechnung

    Grundsätzlich hat ein Prozessbevollmächtigter seine Mandanten so rechtzeitig und zweckmäßigerweise sofort nach Eingang des Urteils vom Zeitpunkt der Urteilszustellung in Kenntnis zu setzen und sie über die daraus folgenden Umstände der Rechtsmitteleinlegung zu unterrichten, dass diese den Auftrag zur Einlegung des Rechtsmittels auch unter Berücksichtigung einer ausreichenden Überlegungsfrist noch innerhalb der Rechtsmittelfrist erteilen können.(vgl. dazu etwa BGH, Beschluss vom 23.5.2007 - IV ZB 48/05 -, NJW 2007, 2331) Eine weitere Aufklärung der Abläufe durch den Senat ist daher nicht veranlasst.
  • OLG Brandenburg, 29.05.2008 - 9 UF 200/07

    Zur Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei Versäumung der Frist zur

    Der Prozessbevollmächtigte ist jedoch aus dem Anwaltsvertrag (§§ 675, 611 BGB) verpflichtet, die von ihm vertretene Partei so rechtzeitig - zweckmäßigerweise sofort nach Eingang des Urteils/Beschlusses - vom Zeitpunkt der Zustellung in Kenntnis zu setzen und sie über die daraus folgenden Umstände der Rechtsmitteleinlegung zu unterrichten, dass die Partei den Auftrag zur Einlegung eines Rechtsmittels auch unter Berücksichtigung einer ausreichenden Überlegungsfrist noch innerhalb der Rechtsmittelfrist erteilen kann (vgl. BGH NJW 2007, 2331).
  • OLG Brandenburg, 09.11.2018 - 10 UF 94/18

    Wiedereinsetzung im Versorgungsausgleichsverfahren: Zurechnung des anwaltlichen

    Es war Aufgabe des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners, diesen rechtzeitig - und zwar zweckmäßigerweise sofort nach Empfang der Entscheidung (BGH, Beschluss vom 23.5.2007 - IV ZB 98/05, NJW 2007, 2331 Rn. 7; Palandt/Grüneberg, BGB, 77. Aufl., § 280 Rn. 71) - über die mögliche Einlegung von Rechtsmitteln und in diesem Zusammenhang auch über den für die Einlegung der Beschwerde geltenden Anwaltszwang zu informieren.
  • OLG Brandenburg, 05.11.2018 - 10 UF 94/18

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Frist zur Einlegung

    Es war Aufgabe des Verfahrensbevollmächtigten des Antragsgegners, diesen rechtzeitig - und zwar zweckmäßigerweise sofort nach Empfang der Entscheidung (BGH, Beschluss vom 23.5.2007 - IV ZB 98/05, NJW 2007, 2331 Rn. 7; Palandt/Grüneberg, BGB , 77. Aufl., § 280 Rn. 71) - über die mögliche Einlegung von Rechtsmitteln und in diesem Zusammenhang auch über den für die Einlegung der Beschwerde geltenden Anwaltszwang zu informieren.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 16.11.2015 - L 3 U 96/15
  • LSG Baden-Württemberg, 27.11.2015 - L 4 R 3543/15
  • BPatG, 18.10.2011 - 21 W (pat) 20/11
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