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   BGH, 23.05.2017 - 4 StR 141/17   

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BGH, 23.05.2017 - 4 StR 141/17 (https://dejure.org/2017,20191)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2017 - 4 StR 141/17 (https://dejure.org/2017,20191)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2017 - 4 StR 141/17 (https://dejure.org/2017,20191)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • HRR Strafrecht

    § 264 StPO; § 349 Abs. 2 StPO; § 263 Abs. 1 StGB; § 267 StGB; § 269 Abs. 1 StGB
    Gegenstand des Urteils (Identität der Tat); Verwerfung der Revision als unbegründet (Auswirkungen eines Antrages auf Teileinstellung); Betrug (unterlassene Bezifferung des Vermögensschadens); Urkundenfälschung; Fälschung beweiserheblicher Daten (per E-Mail übermittelte ...

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 263 StGB, § 267 StGB, § 269 Abs 1 StGB
    Urkundenfälschung und Fälschung beweiserheblicher Daten: Herstellen und Gebrauchen einer gefälschten E-Mail

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 3 StGB, § 9 Abs. 1 StGB, § 264 StPO, § 263 Abs. 1 StGB, § 154 Abs. 2 StPO, § 267 StGB, § 269 Abs. 1 StGB, § 265 StPO, § 430 Abs. 1 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erschleichung eines Hotelaufenthalts durch Täuschung über die Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit; Wahrung der Identität der ausgeurteilten mit der angeklagten Tat; Verfolgbarkeit der Tat als Inlandstat

  • rewis.io

    Urkundenfälschung und Fälschung beweiserheblicher Daten: Herstellen und Gebrauchen einer gefälschten E-Mail

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erschleichung eines Hotelaufenthalts durch Täuschung über die Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit; Wahrung der Identität der ausgeurteilten mit der angeklagten Tat; Verfolgbarkeit der Tat als Inlandstat

  • rechtsportal.de

    Erschleichung eines Hotelaufenthalts durch Täuschung über die Zahlungswilligkeit und Zahlungsfähigkeit; Wahrung der Identität der ausgeurteilten mit der angeklagten Tat; Verfolgbarkeit der Tat als Inlandstat

  • datenbank.nwb.de

    Urkundenfälschung und Fälschung beweiserheblicher Daten: Herstellen und Gebrauchen einer gefälschten E-Mail

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Eingehungsbetrug im Hotel

Besprechungen u.ä.

  • zeitschrift-jse.de PDF, S. 53 (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Eingehungsbetrug bei Überlassung eines Hotelzimmers/Fälschung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2017, 281
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 31.03.2016 - 2 StR 243/15

    Einziehung (Grundstück als zulässiger Einziehungsgegenstand; Voraussetzungen der

    Auszug aus BGH, 23.05.2017 - 4 StR 141/17
    Mit Blick auf die Einziehung des Fahrzeugs ist - neben Bedenken hinsichtlich dessen Einsatz als Tatmittel in den Fällen II.6 und II.7 der Urteilsgründe und bezüglich der Verhältnismäßigkeit der Einziehung - dem Urteil nicht zu entnehmen, dass sich das Landgericht bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und welche Gründe für die Ausübung des Ermessens gegeben waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2016 - 2 StR 243/15, NStZ 2017, 89, 90; vom 28. August 2011 - 4 StR 375/11; vom 4. Januar 1994 - 4 StR 718/93, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Ermessensentscheidung 1).
  • BGH, 14.07.2016 - 4 StR 362/15

    Betrug (Täuschung: Adressat von Geboten im Zwangsvollstreckungsverfahren: keine

    Auszug aus BGH, 23.05.2017 - 4 StR 141/17
    Entgegen der Annahme der Strafkammer liegt ein Eingehungsbetrug vor, so dass der Betrug bereits durch die Überlassung des Hotelzimmers vollendet war; die spätere Zahlung der Hotelrechnung durch die Eltern seiner damaligen Partnerin bleibt bei der Ermittlung des tatbestandlichen Vermögensschadens unberücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2016 - 1 StR 456/15, NStZ 2016, 674, 675; Beschlüsse vom 14. März 2017 - 4 StR 472/16; vom 14. Juli 2016 - 4 StR 362/15, WM 2016, 1785, 1786).
  • BGH, 21.04.2016 - 1 StR 456/15

    Betrug (Vermögensschaden): für die Berechnung relevanter Zeitpunkt der

    Auszug aus BGH, 23.05.2017 - 4 StR 141/17
    Entgegen der Annahme der Strafkammer liegt ein Eingehungsbetrug vor, so dass der Betrug bereits durch die Überlassung des Hotelzimmers vollendet war; die spätere Zahlung der Hotelrechnung durch die Eltern seiner damaligen Partnerin bleibt bei der Ermittlung des tatbestandlichen Vermögensschadens unberücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2016 - 1 StR 456/15, NStZ 2016, 674, 675; Beschlüsse vom 14. März 2017 - 4 StR 472/16; vom 14. Juli 2016 - 4 StR 362/15, WM 2016, 1785, 1786).
  • BGH, 04.01.1994 - 4 StR 718/93

    Einziehung - Erwerb - Pflichtgemäßes Ermessen - Aufklärungsrüge -

    Auszug aus BGH, 23.05.2017 - 4 StR 141/17
    Mit Blick auf die Einziehung des Fahrzeugs ist - neben Bedenken hinsichtlich dessen Einsatz als Tatmittel in den Fällen II.6 und II.7 der Urteilsgründe und bezüglich der Verhältnismäßigkeit der Einziehung - dem Urteil nicht zu entnehmen, dass sich das Landgericht bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und welche Gründe für die Ausübung des Ermessens gegeben waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2016 - 2 StR 243/15, NStZ 2017, 89, 90; vom 28. August 2011 - 4 StR 375/11; vom 4. Januar 1994 - 4 StR 718/93, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Ermessensentscheidung 1).
  • BGH, 10.11.2008 - 3 StR 433/08

    Anklagegrundsatz; Akkusationsprinzip; Identität der Tat; teilweise Einstellung

    Auszug aus BGH, 23.05.2017 - 4 StR 141/17
    Der Umstand, dass nach den Urteilsfeststellungen die Geschädigte aufgrund Täuschung durch den Angeklagten dessen Hotel- und Mietwagenkosten mit ihrer Kreditkarte bezahlte, während die Anklage noch davon ausgegangen war, dass die Geschädigte täuschungsbedingt dem Angeklagten ihre Kreditkarte überließ und er die Karte zum Ausgleich dieser Verbindlichkeiten einsetzte, steht der Identität der Tat im Sinne des § 264 StPO nicht entgegen, da diese Änderung die Individualisierung des geschichtlichen Vorgangs nicht berührt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2017 - 4 StR 516/16; vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, StraFo 2017, 26 f.; vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, NStZ-RR 2009, 146 f.).
  • BGH, 23.07.2015 - 1 StR 279/15

    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung: Gebrauch unechter

    Auszug aus BGH, 23.05.2017 - 4 StR 141/17
    Denn im Ergebnis hat die Revision des Angeklagten auch nach Auffassung des Generalbundesanwalts keinen Erfolg (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 1 StR 279/15, wistra 2015, 476 mwN).
  • BGH, 23.08.2011 - 4 StR 375/11

    Erörterungsmangel bei der Einziehung (Ermessen)

    Auszug aus BGH, 23.05.2017 - 4 StR 141/17
    Mit Blick auf die Einziehung des Fahrzeugs ist - neben Bedenken hinsichtlich dessen Einsatz als Tatmittel in den Fällen II.6 und II.7 der Urteilsgründe und bezüglich der Verhältnismäßigkeit der Einziehung - dem Urteil nicht zu entnehmen, dass sich das Landgericht bewusst war, eine Ermessensentscheidung zu treffen, und welche Gründe für die Ausübung des Ermessens gegeben waren (vgl. BGH, Beschlüsse vom 31. März 2016 - 2 StR 243/15, NStZ 2017, 89, 90; vom 28. August 2011 - 4 StR 375/11; vom 4. Januar 1994 - 4 StR 718/93, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Ermessensentscheidung 1).
  • BGH, 15.03.2017 - 4 StR 472/16

    Betrug (Vermögensschaden: Berechnung bei Anlagebetrug)

    Auszug aus BGH, 23.05.2017 - 4 StR 141/17
    Entgegen der Annahme der Strafkammer liegt ein Eingehungsbetrug vor, so dass der Betrug bereits durch die Überlassung des Hotelzimmers vollendet war; die spätere Zahlung der Hotelrechnung durch die Eltern seiner damaligen Partnerin bleibt bei der Ermittlung des tatbestandlichen Vermögensschadens unberücksichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 21. April 2016 - 1 StR 456/15, NStZ 2016, 674, 675; Beschlüsse vom 14. März 2017 - 4 StR 472/16; vom 14. Juli 2016 - 4 StR 362/15, WM 2016, 1785, 1786).
  • BGH, 29.03.2017 - 4 StR 516/16

    Gerichtliche Kognitionspflicht (Umgrenzung durch die Anklageschrift)

    Auszug aus BGH, 23.05.2017 - 4 StR 141/17
    Der Umstand, dass nach den Urteilsfeststellungen die Geschädigte aufgrund Täuschung durch den Angeklagten dessen Hotel- und Mietwagenkosten mit ihrer Kreditkarte bezahlte, während die Anklage noch davon ausgegangen war, dass die Geschädigte täuschungsbedingt dem Angeklagten ihre Kreditkarte überließ und er die Karte zum Ausgleich dieser Verbindlichkeiten einsetzte, steht der Identität der Tat im Sinne des § 264 StPO nicht entgegen, da diese Änderung die Individualisierung des geschichtlichen Vorgangs nicht berührt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2017 - 4 StR 516/16; vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, StraFo 2017, 26 f.; vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, NStZ-RR 2009, 146 f.).
  • BGH, 18.10.2016 - 3 StR 186/16

    Erhebliche Abweichung des festgestellten Sachverhalts von den in der

    Auszug aus BGH, 23.05.2017 - 4 StR 141/17
    Der Umstand, dass nach den Urteilsfeststellungen die Geschädigte aufgrund Täuschung durch den Angeklagten dessen Hotel- und Mietwagenkosten mit ihrer Kreditkarte bezahlte, während die Anklage noch davon ausgegangen war, dass die Geschädigte täuschungsbedingt dem Angeklagten ihre Kreditkarte überließ und er die Karte zum Ausgleich dieser Verbindlichkeiten einsetzte, steht der Identität der Tat im Sinne des § 264 StPO nicht entgegen, da diese Änderung die Individualisierung des geschichtlichen Vorgangs nicht berührt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. März 2017 - 4 StR 516/16; vom 18. Oktober 2016 - 3 StR 186/16, StraFo 2017, 26 f.; vom 10. November 2008 - 3 StR 433/08, NStZ-RR 2009, 146 f.).
  • BGH, 19.06.2018 - 4 StR 484/17

    Vorsatz des Täters hinsichtlich der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten

    Die getroffenen Feststellungen ergeben jedoch, dass sich der Angeklagte insoweit der Fälschung beweiserheblicher Daten (§ 269 Abs. 1 StGB) in der Tatbestandsvariante des Gebrauchens veränderter Daten schuldig gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 4 StR 141/17, Rn. 9 mwN).
  • BVerwG, 05.12.2019 - 2 WD 29.18

    Mobbing; Persönlichkeitsstörung; Posttraumtische Belastungsstörung;

    Dies kann insbesondere auch durch Manipulation von E-Mails erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 4 StR 141/17 - juris Rn. 9; Heine/Schuster in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019 § 269 Rn. 14).
  • BVerwG, 18.12.2019 - 2 WD 29.18

    Streit um den Vorwurf des versuchten Erschleichens des Berufssoldatenstatus durch

    Dies kann insbesondere auch durch Manipulation von E-Mails erfolgen (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 4 StR 141/17 - juris Rn. 9; Heine/Schuster in: Schönke/Schröder, StGB , 30. Aufl. 2019 § 269 Rn. 14).
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