Rechtsprechung
BGH, 23.05.2017 - 4 StR 617/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 25 Abs. 2 StGB; § 27 Abs. 1 StGB; § 52 Abs. 1 StGB; § 259 Abs. 1 StGB; § 263 Abs. 1 StGB
Mittäterschaft (Abgrenzung zur Beihilfe); Beihilfe (Förderung mehrerer rechtlich selbstständiger Haupttaten); Hehlerei (Tateinheit bei räumlicher und zeitlicher Nähe); Betrug (Abgrenzung zwischen Beihilfe und Mittäterschaft: Auswirkungen auf die Konkurrenz zur Hehlerei) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 25 Abs 2 StGB, § 27 Abs 1 StGB, § 52 StGB, § 53 StGB, § 259 StGB
Revision in Strafsachen: Beschwer des wegen Beihilfe statt Mittäterschaft verurteilten Angeklagten; natürliche Handlungseinheit zwischen der Beteiligung an der Vortat und der anschließenden Hehlerei; Konkurrenzverhältnis zwischen mehreren betrügerischen Einkäufen mit ... - IWW
§ 154 Abs. 2 StPO, § 22 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 263a StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 473 Abs. 4 StPO, § 358 Abs. 2 Satz 1 StPO, § 259 Abs. 1 StGB
- Wolters Kluwer
Vorbereitungshandlungen im Rahmen der gewerbsmäßigen Hehlerei (hier: Verkauf eines Fahrzeugs); Mittäterschaft in Abgrenzung zur Beihilfe; Beurteilung der Frage der Handlungseinheit oder Handlungsmehrheit nach dem individuellen Tatbeitrag eines jeden Beteiligten
- rewis.io
Revision in Strafsachen: Beschwer des wegen Beihilfe statt Mittäterschaft verurteilten Angeklagten; natürliche Handlungseinheit zwischen der Beteiligung an der Vortat und der anschließenden Hehlerei; Konkurrenzverhältnis zwischen mehreren betrügerischen Einkäufen mit ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Vorbereitungshandlungen im Rahmen der gewerbsmäßigen Hehlerei (hier: Verkauf eines Fahrzeugs); Mittäterschaft in Abgrenzung zur Beihilfe; Beurteilung der Frage der Handlungseinheit oder Handlungsmehrheit nach dem individuellen Tatbeitrag eines jeden Beteiligten
- rechtsportal.de
StGB § 22 ; StGB § 259 ; StPO § 154 Abs. 2
Vorbereitungshandlungen im Rahmen der gewerbsmäßigen Hehlerei (hier: Verkauf eines Fahrzeugs); Mittäterschaft in Abgrenzung zur Beihilfe; Beurteilung der Frage der Handlungseinheit oder Handlungsmehrheit nach dem individuellen Tatbeitrag eines jeden Beteiligten - datenbank.nwb.de
Revision in Strafsachen: Beschwer des wegen Beihilfe statt Mittäterschaft verurteilten Angeklagten; natürliche Handlungseinheit zwischen der Beteiligung an der Vortat und der anschließenden Hehlerei; Konkurrenzverhältnis zwischen mehreren betrügerischen Einkäufen mit ...
Verfahrensgang
- LG Essen, 11.07.2016 - 26 KLs 23/16
- BGH, 23.05.2017 - 4 StR 617/16
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 246
- StV 2018, 29
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 26.03.2020 - 4 StR 134/19
Mord (Verdeckungsabsicht: Definition, mehraktige Geschehensabläufe, Ausnutzung …
Wesentliche Anhaltspunkte können dabei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2017 ? 2 StR 220/17, NStZ 2018, 144, 145; Beschluss vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16 Rn. 13; Urteil vom 29. November 2007 - 4 StR 425/07, NStZ 2008, 273; jew. mwN). - BGH, 07.02.2022 - 5 StR 542/20
Revisionen der Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" erfolglos; …
aa) Bei Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht jede sämtliche Tatbestandsmerkmale verwirklicht, handelt mittäterschaftlich, wer seinen eigenen Tatbeitrag so in die gemeinschaftliche Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheint (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 41; vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16; Urteile vom 2. März 2017 - 4 StR 196/16; vom 30. Juni 2005 - 5 StR 12/05, NStZ 2006, 44, 45). - BGH, 11.07.2017 - 2 StR 220/17
Mittäterschaft (Voraussetzungen: vorherige Kenntnis allein unzureichend); …
Wesentliche Anhaltspunkte können dabei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betreffenden abhängen (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16, juris Rn. 13;… vom 22. März 2017 - 3 StR 475/16, juris Rn. 12; Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254; Beschluss vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26).
- BGH, 13.09.2017 - 2 StR 161/17
Mittäterschaft (Täterschaft bei keiner unmittelbaren Beteiligung an Tathandlung: …
Wesentliche Anhaltspunkte können dabei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Betroffenen abhängt (st. Rspr.; vgl. Senat…, Beschluss vom 11. Juli 2017 - 2 StR 220/17, juris Rn. 6; BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16, juris Rn. 13;… vom 22. März 2017 - 3 StR 475/16, juris Rn. 12; vom 2. Juli 2008 - 1 StR 174/08, NStZ 2009, 25, 26; Urteil vom 17. Oktober 2002 - 3 StR 153/02, NStZ 2003, 253, 254).Beides vermag aber, auch unter Berücksichtigung des tatrichterlichen Beurteilungsspielraumes (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16, juris Rn. 13), die Annahme von Mittäterschaft nicht zu rechtfertigen.
- BGH, 09.01.2020 - 4 StR 324/19
Rücktritt (fehlgeschlagener Versuch; beendeter und unbeendeter Versuch); …
Dabei ist es in der Rechtsprechung anerkannt, dass von der Höhe der Wahrscheinlichkeit des Inbrandsetzens des Tatobjekts auf Grund der relevanten objektiven Umstände der Tatbegehung auf das Vorliegen von Brandstiftungsvorsatz geschlossen werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 5. September 2017 - 5 StR 222/17, NStZ-RR 2017, 246 Rn. 17;… Beschluss vom 6. März 2013 - 1 StR 578/12, NStZ 2014, 647 Rn. 28 mwN). - BGH, 26.03.2019 - 4 StR 381/18
Täterschaft (Mittäterschaft: Voraussetzungen); Landfriedensbruch (alte Fassung: …
Wesentliche Anhaltspunkte können dabei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille zur Tatherrschaft sein, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des Beteiligten abhängt (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 13. September 2017 - 2 StR 161/17, NStZ-RR 2018, 40; Beschluss vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16, juris Rn. 13 (insoweit in NStZ-RR 2017, 246 nicht abgedruckt); Urteil vom 10. Januar 1956 - 5 StR 529/55, BGHSt 8, 393, 396; siehe auch Urteil vom 12. Februar 1952 - 1 StR 59/50, BGHSt 2, 150, 156;… weitere Nachweise bei Murmann in SSW-StGB, 4. Aufl., vor §§ 25 ff. Rn. 10 und Roxin in LK-StGB, 11. Aufl., § 25 Rn. 16 ff.). - BGH, 07.02.2022 - 5 StR 207/21
Berliner Wettbüromord; kein zu kompensierender Verstoß gegen den Grundsatz des …
aa) Bei Beteiligung mehrerer Personen, von denen nicht jede sämtliche Tatbestandsmerkmale verwirklicht, handelt mittäterschaftlich, wer seinen eigenen Tatbeitrag so in die gemeinschaftliche Tat einfügt, dass er als Teil der Handlung eines anderen Beteiligten und umgekehrt dessen Tun als Ergänzung des eigenen Tatanteils erscheint (st. Rspr.;… vgl. etwa BGH, Beschlüsse vom 6. August 2019 - 3 StR 189/19, BGHR StGB § 25 Abs. 2 Mittäter 41; vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16; Urteile vom 2. März 2017 - 4 StR 196/16; vom 30. Juni 2005 - 5 StR 12/05, NStZ 2006, 44, 45). - BGH, 15.10.2019 - 3 StR 379/19
Konkurrenzen (Voraussetzungen einer Verklammerung mehrerer in Tatmehrheit …
Eine Aufhebung des Strafausspruchs ist nicht beantragt; die beantragte Festsetzung der Gesamtstrafe als Einzelstrafe ist insoweit ohne Belang (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16, NStZ-RR 2017, 246, 247;… vom 12. März 2012 - 3 StR 436/11, juris Rn. 7; vom 16. Februar 2005 - 2 StR 536/04, juris;… vom 20. Januar 1993 - 3 StR 575/92, BGHR StPO § 349 Abs. 2 Verwerfung 4;… BeckOK StPO/Wiedner, 34. Edition, § 349 Rn. 30). - BGH, 28.10.2021 - 4 StR 163/21
Konkurrenzen (räuberischer Diebstahl; Urkundenfälschung; schwerer gefährlicher …
nicht folgt, steht dies einer Entscheidung nach § 349 Abs. 2 StPO nicht entgegen, da der Generalbundesanwalt keine Aufhebung des Strafausspruches, sondern lediglich eine Schuldspruchänderung und im Ergebnis die Verwerfung der Revision beantragt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16, juris Rn. 22 mwN). - BGH, 17.03.2021 - 2 StR 21/21
Grundsatz der freien richterlichen Beweiswürdigung (Anforderungen bei …
Wesentliche Anhaltspunkte dafür, ob ein Beteiligter ein so enges Verhältnis zur Tat hat, können dabei der Grad des eigenen Interesses am Taterfolg, der Umfang der Tatbeteiligung und die Tatherrschaft oder wenigstens der Wille hierzu sein, so dass die Durchführung und der Ausgang der Tat maßgeblich auch vom Willen des jeweiligen Beteiligten abhängen (st. Rspr.; vgl. Senat, Beschluss vom 11. Juli 2017 ? 2 StR 220/17, NStZ 2018, 144, 145; BGH, Beschluss vom 23. Mai 2017 - 4 StR 617/16, wistra 2017, 481 Rn. 13 jeweils mwN). - LG Köln, 08.02.2019 - 106 KLs 3/15
- BGH, 15.09.2020 - 5 StR 254/20
Beihilfe durch Unterstützung bei einer vorbereitenden Handlung
- BGH, 12.01.2022 - 4 StR 389/21
Beleidigung (Strafantrag); Strafzumessung (strafschärfende Berücksichtigung: …