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   BGH, 23.05.2018 - 2 StR 169/18   

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https://dejure.org/2018,32796
BGH, 23.05.2018 - 2 StR 169/18 (https://dejure.org/2018,32796)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2018 - 2 StR 169/18 (https://dejure.org/2018,32796)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2018 - 2 StR 169/18 (https://dejure.org/2018,32796)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 306e Abs. 1 StGB; § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB
    Tätige Reue (Erheblichkeit des entstandenen Schadens: Wertgrenze; freiwillige Brandlöschung: Anforderungen; Ausschluss aufgrund konkreter Gefährdung von Personen; richterliches Ermesse)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB, § 306e Abs. 1 StGB, §§ 306, 306a, 306b StGB, § 49 Abs. 2 StGB, § 306e StGB, Art. 103 Abs. 2 GG, § 64 Satz 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Erheblichkeit des durch eine schwere Brandstiftung entstandenen Sachschadens an einem Wohngebäude bei Erforderlichkeit von mindestens 2.500 Euro zur Schadensbeseitigung (hier: bezogen auf das Tatobjekt)

  • rewis.io

    Tätige Reue bei schwerer Brandstiftung: Wertgrenze für erheblichen Sachschaden an einem Wohngebäude

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erheblichkeit des durch eine schwere Brandstiftung entstandenen Sachschadens an einem Wohngebäude bei Erforderlichkeit von mindestens 2.500 Euro zur Schadensbeseitigung (hier: bezogen auf das Tatobjekt)

  • rechtsportal.de

    StGB § 306e Abs. 1 ; StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1

  • datenbank.nwb.de

    Tätige Reue bei schwerer Brandstiftung: Wertgrenze für erheblichen Sachschaden an einem Wohngebäude

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Schwere Brandstiftung - tätige Reue und der erhebliche Sachschaden

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Entziehungsanstalt - und die mangelnde Therapiebereitschaft

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Tätige Reue bei schwerer Brandstiftung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Tätige Reue bei schwerer Brandstiftung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 243
  • NStZ 2019, 31
  • NZM 2019, 108
  • StV 2020, 606
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.09.2002 - 4 StR 165/02

    Vollendete schwere Brandstiftung (Tatbestandsalternative "teilweises Zerstören"

    Auszug aus BGH, 23.05.2018 - 2 StR 169/18
    Soll § 306e StGB in diesem Fall nicht leerlaufen, darf die Schadensgrenze nicht zu niedrig angesetzt werden (vgl. BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 22 f.).

    Bei der gebotenen deliktsspezifischen Betrachtung ist im Einklang mit einem Hinweis des 4. Strafsenats (BGH, Urteil vom 12. September 2002 - 4 StR 165/02, BGHSt 48, 14, 22 f.) ein durch schwere Brandstiftung entstandener erheblicher Sachschaden an einem Wohngebäude anzunehmen, wenn - bezogen auf das Tatobjekt - mindestens 2.500 Euro zur Schadensbeseitigung erforderlich sind (zust. Maurach/Schroeder/Maiwald, Strafrecht, Besonderer Teil, Bd. 2, 10. Aufl. 2013, § 51 Rn. 40; SK-StGB/Wolters, § 306e Rn. 11).

  • BGH, 17.10.2017 - 3 StR 177/17

    Rechtsfehlerhaftes Absehen von der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 23.05.2018 - 2 StR 169/18
    In einem solchen Fall ist es aber geboten, im Rahmen einer Gesamtwürdigung der Täterpersönlichkeit und aller sonstigen maßgeblichen Umstände die Gründe des angenommenen Motivationsmangels festzustellen und zu prüfen, ob eine ernsthafte Therapiewilligkeit für eine erfolgversprechende Behandlung geweckt werden kann; auch darin kann das Ziel einer Behandlung im Maßregelvollzug bestehen (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2017 - 3 StR 177/17).
  • BVerfG, 23.06.2010 - 2 BvR 2559/08

    Untreuetatbestand: Präzisierungsgebot, Verschleifungsverbot

    Auszug aus BGH, 23.05.2018 - 2 StR 169/18
    Zur Erfüllung des Präzisierungsgebots aus Art. 103 Abs. 2 GG (vgl. BVerfG, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 BvR 2559/08, 105, 491/09, BVerfGE 126, 170, 198) und mit Blick auf die erforderliche Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ist deshalb die Bestimmung einer Wertgrenze sachgerecht.
  • BGH, 10.12.2002 - 4 StR 462/02

    Schwere Brandstiftung (Inbrandsetzen; Wohngebäude; Kellerraum); tätige Reue (kein

    Auszug aus BGH, 23.05.2018 - 2 StR 169/18
    (1) Der Täter muss den Brand nicht selbst eigenhändig löschen, sondern kann sich der Hilfe Dritter, insbesondere der Feuerwehr, bedienen (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Dezember 2002 - 4 StR 462/02, NStZ 2003, 266; LK/Wolf, StGB, 12. Aufl., § 306e Rn. 5; SK-StGB/Wolters, 9. Aufl., § 306e Rn. 8).
  • BGH, 27.05.2020 - 1 StR 118/20

    Besonders schwere Brandstiftung (tätige Reue bei Beseitigung der konkreten

    Eine solche Einschränkung erscheint lediglich - wie es der Bundesgerichtshof in dem Beschluss vom 23. Mai 2018 - 2 StR 169/18 angedeutet hat - im Hinblick auf abstrakte Gefährdungsdelikte, nicht jedoch bei konkreten Gefährdungsdelikten sinnvoll.
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