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   BGH, 23.05.2019 - 4 StR 417/18   

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https://dejure.org/2019,22051
BGH, 23.05.2019 - 4 StR 417/18 (https://dejure.org/2019,22051)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2019 - 4 StR 417/18 (https://dejure.org/2019,22051)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 4 StR 417/18 (https://dejure.org/2019,22051)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; 73 Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grundsätze der Bewertungseinheit); Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangung eines Vermögensvorteils)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 265 StPO, § 73 Abs. 1 StGB, § 73c Satz 1 StGB, § 73a StGB

  • Wolters Kluwer

    Ansehen von sämtlichen sich auf den Vertrieb derselben in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehenden Betätigungen als eine Tat des unerlaubt...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1 ; StGB § 73c S. 1
    Ansehen von sämtlichen sich auf den Vertrieb derselben in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehenden Betätigungen als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens nach den Grundsätzen der Bewertungeinheit; Anordnung der Einziehung von Taterträgen

  • datenbank.nwb.de

    Vorliegen einer Bewertungseinheit bem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 387 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 04.01.2023 - 5 StR 412/22
    Auch der Zweifelssatz gebietet eine willkürliche Zusammenfassung ohne ausreichende Tatsachengrundlage nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2019 - 4 StR 417/18; vom 12. Januar 2016 - 3 StR 467/15).
  • BGH, 20.07.2022 - 2 StR 474/21

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung;

    Das teilweise Entfallen bzw. die Änderung der Höhe des gemäß § 73 Abs. 1 StGB oder § 73c Satz 1 StGB der Einziehung unterliegenden Betrages bleibt daher nicht ohne Auswirkung auf den Betrag, hinsichtlich dessen eine erweiterte Einziehung in Betracht kommt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 4 StR 417/18, juris Rn. 16).
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