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   BGH, 23.05.2019 - 4 StR 417/18   

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https://dejure.org/2019,22051
BGH, 23.05.2019 - 4 StR 417/18 (https://dejure.org/2019,22051)
BGH, Entscheidung vom 23.05.2019 - 4 StR 417/18 (https://dejure.org/2019,22051)
BGH, Entscheidung vom 23. Mai 2019 - 4 StR 417/18 (https://dejure.org/2019,22051)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • HRR Strafrecht

    § 29 BtMG; 73 Abs. 1 StGB; § 73c Satz 1 StGB
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Grundsätze der Bewertungseinheit); Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (Erlangung eines Vermögensvorteils)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 265 StPO, § 73 Abs. 1 StGB, § 73c Satz 1 StGB, § 73a StGB

  • Wolters Kluwer

    Ansehen von sämtlichen sich auf den Vertrieb derselben in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehenden Betätigungen als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens nach den Grundsätzen der Bewertungeinheit; Anordnung der Einziehung von Taterträgen

  • Wolters Kluwer

    Ansehen von sämtlichen sich auf den Vertrieb derselben in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehenden Betätigungen als eine Tat des unerlaubt...

  • rewis.io
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    StGB § 73 Abs. 1 ; StGB § 73c S. 1
    Ansehen von sämtlichen sich auf den Vertrieb derselben in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehenden Betätigungen als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens nach den Grundsätzen der Bewertungeinheit; Anordnung der Einziehung von Taterträgen

  • datenbank.nwb.de

    Vorliegen einer Bewertungseinheit bem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2020, 387 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 06.08.2013 - 5 StR 255/13

    Anwendbarkeit der Grundsätze zur Bewertungseinheit beim Handeltreiben mit

    Auszug aus BGH, 23.05.2019 - 4 StR 417/18
    Nach den Grundsätzen der Bewertungeinheit sind sämtliche Betätigungen, die sich auf den Vertrieb derselben, in einem Akt erworbenen Betäubungsmittel beziehen, als eine Tat des unerlaubten Handeltreibens anzusehen, weil bereits ihr Erwerb und Besitz zum Zweck des gewinnbringenden Weiterverkaufs den Tatbestand des Handeltreibens in Bezug auf die Gesamtmenge erfüllen; die späteren, diese Betäubungsmittel betreffenden Veräußerungsgeschäfte gehören als unselbständige Teilakte zu dieser Tat (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 18. Dezember 2018 - 4 StR 240/18, NStZ-RR 2019, 115; vom 6. August 2013 - 5 StR 255/13, NStZ-RR 2013, 347, 348; vom 9. Mai 2012 - 4 StR 67/12, NStZ-RR 2012, 279).
  • BGH, 26.02.1997 - 3 StR 586/96

    Vorliegen von Tateinheit bei mehreren Fälle des unerlaubten Handeltreibens mit

    Auszug aus BGH, 23.05.2019 - 4 StR 417/18
    Zwar ist eine solche Bewertungseinheit nur dann in Betracht zu ziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahelegen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2015 - 3 StR 61/15, NStZ-RR 2015, 313; Urteile vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98, NStZ-RR 1999, 218, 219; vom 10. Juni 1997 - 1 StR 146/97, NStZ-RR 1997, 344); auch der Zweifelsgrundsatz gebietet die Annahme einer Bewertungseinheit nicht (vgl. BGH, Urteile vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55; vom 26. Februar 1997 - 3 StR 586/96, NStZ 1997, 344; vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, StV 1995, 417, 418; Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 6).
  • BGH, 06.10.1995 - 3 StR 346/95

    Verschiedene Fallgestaltungen - Bewertungseinheit - Unerlaubtes Handeln mit

    Auszug aus BGH, 23.05.2019 - 4 StR 417/18
    Zwar ist eine solche Bewertungseinheit nur dann in Betracht zu ziehen, wenn hinreichende tatsächliche Anhaltspunkte dies nahelegen (vgl. BGH, Beschluss vom 28. April 2015 - 3 StR 61/15, NStZ-RR 2015, 313; Urteile vom 24. März 1999 - 3 StR 636/98, NStZ-RR 1999, 218, 219; vom 10. Juni 1997 - 1 StR 146/97, NStZ-RR 1997, 344); auch der Zweifelsgrundsatz gebietet die Annahme einer Bewertungseinheit nicht (vgl. BGH, Urteile vom 16. November 2005 - 2 StR 296/05, NStZ-RR 2006, 55; vom 26. Februar 1997 - 3 StR 586/96, NStZ 1997, 344; vom 23. März 1995 - 4 StR 746/94, StV 1995, 417, 418; Beschluss vom 6. Oktober 1995 - 3 StR 346/95, BGHR BtMG § 29 Bewertungseinheit 6).
  • BGH, 13.03.2024 - 5 StR 428/23
    Der Verkauf von Teilmengen aus einem Vorrat würde auf diesen Vorrat bezogen insgesamt nur eine Tat des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge darstellen (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 4 StR 417/18 mwN).
  • BGH, 04.01.2023 - 5 StR 412/22

    Rüge der unzulässigen Beschränkung der Verteidigung wegen nicht hinreichend

    Auch der Zweifelssatz gebietet eine willkürliche Zusammenfassung ohne ausreichende Tatsachengrundlage nicht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Mai 2019 - 4 StR 417/18; vom 12. Januar 2016 - 3 StR 467/15).
  • BGH, 20.07.2022 - 2 StR 474/21

    Beweiswürdigung (beschränkte Revisibilität der Beweiswürdigung;

    Das teilweise Entfallen bzw. die Änderung der Höhe des gemäß § 73 Abs. 1 StGB oder § 73c Satz 1 StGB der Einziehung unterliegenden Betrages bleibt daher nicht ohne Auswirkung auf den Betrag, hinsichtlich dessen eine erweiterte Einziehung in Betracht kommt (vgl. auch BGH, Beschluss vom 23. Mai 2019 - 4 StR 417/18, juris Rn. 16).
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