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BGH, 23.06.1955 - 4 StR 187/55 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (7)
- BGH, 13.07.1951 - 2 StR 275/51
Auszug aus BGH, 23.06.1955 - 4 StR 187/55
Die Anwendung dieses in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHSt 1, 293 ff, 296 [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51]-298; 4, 324; 7, 232, 233) entwickelten Grundsatzes auf den Fall S. läßt jedoch einen Rechtsirrtum des Landgerichts als möglich erscheinen.Es läßt sich nicht ausschließen, daß die Strafkammer dem Kuß eine zu große Bedeutung beigemessen hat (vgl auch BGHSt 1, 294, 298) [BGH 13.07.1951 - 2 StR 275/51].
- BGH, 16.01.1951 - 3 StR 45/50
Auszug aus BGH, 23.06.1955 - 4 StR 187/55
Sollten sich keine weiteren Feststellungen treffen lassen, wäre zu prüfen, ob eine tätliche Beleidigung nach § 185 StGB vorlag und ob die im Formular (Bl 1 d A) als Strafanzeige bezeichnete Erklärung des Verletzten als Strafantrag im Sinne des § 61 StGB anzusehen ist (BGH NJW 1951, 368 Nr. 21). - BGH, 19.06.1951 - 1 StR 189/51
Anwendbarkeit des § 213 Strafgesetzbuch (StGB) bei Kindestötung - Sondernatur des …
- BGH, 26.07.1951 - 2 StR 251/51
Auszug aus BGH, 23.06.1955 - 4 StR 187/55
Der Tatrichter wird daher zu prüfen haben, ob sich der Angeklagte in diesem Fall eines Versuchs der Verführung i.S. des § 175 a Nr. 3, § 43 StGB schuldig gemacht hat (vgl auch BGHSt 1, 298 und die nachstehenden Ausführungen zu 3). - BGH, 10.09.1953 - 4 StR 376/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.06.1955 - 4 StR 187/55
Zur Strafbarkeit des Versuchs ist zumindest erforderlich, daß der Täter damit rechnet, der Minderjährige sei nicht ohne weiteres zur Unzucht bereit, und daß der Erwachsene demgemäß den Willen bestätigt, in dem erwähnten Sinne auf ihn einzuwirken (RGSt 70, 199, 200; BGH 4 StR 376/53 vom 10. September 1953). - RG, 02.04.1936 - 3 D 155/36
1. Was ist in § 175 a Nr. 3 StGB. unter "Verführung" zu verstehen? Welche …
Auszug aus BGH, 23.06.1955 - 4 StR 187/55
Zur Strafbarkeit des Versuchs ist zumindest erforderlich, daß der Täter damit rechnet, der Minderjährige sei nicht ohne weiteres zur Unzucht bereit, und daß der Erwachsene demgemäß den Willen bestätigt, in dem erwähnten Sinne auf ihn einzuwirken (RGSt 70, 199, 200; BGH 4 StR 376/53 vom 10. September 1953). - RG, 05.02.1937 - 4 D 54/37
Zur Abgrenzung strafloser Vorbereitungshandlungen vom Versuche beim "Verführen" …
Auszug aus BGH, 23.06.1955 - 4 StR 187/55
Ein Verführen i.S. des § 175 a Nr. 3 StGB bedeutet eine Einwirkung auf den Willen des Minderjährigen, ihn zur Unzuchtsausübung, die er nicht will, unter Ausnutzung seiner geschlechtlichen Unerfahrenheit und geringeren Widerstandsfähigkeit geneigt zu machen (RGSt 71, 47).
- BGH, 08.09.1955 - 4 StR 296/55
Rechtsmittel
Eine Verführung im Sinne dieser Bestimmung setzt voraus, dass der Volljährige irgend wie auf den Willen des Minderjährigen einwirkt, um diesen zu Unzuchtshandlungen, die er an sich nicht will, geneigt zu machen, und dass er zu diesem Zweck die geschlechtliche Unerfahrenheit oder geringere Widerstandskraft ausnutzt (RGSt 70, 199; 71, 48; 4 StR 187/55 vom 23. Juni 1955). - BGH, 20.02.1962 - 1 StR 35/62
Rechtsmittel
Diese Bestimmung will nur wirklich erhebliche Betätigungen gleichgeschlechtlicher Art erfassen (BGH Urteil vom 23. Juni 1955 - 4 StR 187/55 -, S. 3).