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   BGH, 23.06.1960 - 4 StR 167/60   

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https://dejure.org/1960,732
BGH, 23.06.1960 - 4 StR 167/60 (https://dejure.org/1960,732)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1960 - 4 StR 167/60 (https://dejure.org/1960,732)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1960 - 4 StR 167/60 (https://dejure.org/1960,732)
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Wenden auf der Autobahn

§ 315b Abs. 1 Nr. 2 StGB (vgl nunmehr § 315c Abs. 1 Nr. 2 f) StGB

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wenden eines Fahrzeugs auf der Autobahn als Hindernisbereiten i.S. des § 315a Abs. 1 Nr. 1 Strafgesetzbuch (StGB) - Abgrenzung des Hindernisbereitens vom bloßen Behindern im Straßenverkehr - Verstoß gegen das Wendeverbot auf der Autobahn als verkehrsfeindlicher und ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 15, 28
  • NJW 1960, 2011
  • MDR 1960, 1027
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.05.1955 - 4 StR 117/55
    Auszug aus BGH, 23.06.1960 - 4 StR 167/60
    In der Entscheidung BGHSt 7, 379 hat er ausgesprochen, daß der Lenker eines in Bewegung befindlichen Fahrzeugs "jedenfalls dann" durch andere als die in § 315 a Abs. 1 Nr. 4 StGB gekennzeichneten Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung ein Hindernis bereiten kann, wenn er die Schaffung dieses Hindernisses beabsichtigt.

    Mit der in der Entscheidung BGHSt 7, 379 ausdrücklich offen gelassenen Frage, ob der Lenker eines im fließenden Verkehr befindlichen Fahrzeugs unter gewissen Umständen durch Verstöße gegen Verkehrsvorschriften auch dann, wenn er die Behinderung der anderen Verkehrsteilnehmer nicht beabsichtigt, ein Hindernis i.S. der Nr. 1 a.a.O. bereiten kann, hat sich der Senat sodann in dem Urteil VRS 18, 191, 194 befaßt.

  • BGH, 04.02.1954 - 4 StR 551/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.06.1960 - 4 StR 167/60
    Die schwere und gefährliche Behinderung des Verkehrs, die nicht selten die Folge einer grob verkehrswidrig, wenn auch nicht rücksichtslos begangenen Vorfahrtverletzung ist, kann daher nach dem Willen des Gesetzes nicht als Bereiten eines Hindernisses angesehen werden (vgl. die Entscheidungen des Senats BGHSt 5, 297; 5, 392 [BGH 18.02.1954 - 4 StR 596/53]; 6, 219) [BGH 02.07.1954 - StE 1/53].
  • BGH, 25.02.1954 - 4 StR 796/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.06.1960 - 4 StR 167/60
    Die schwere und gefährliche Behinderung des Verkehrs, die nicht selten die Folge einer grob verkehrswidrig, wenn auch nicht rücksichtslos begangenen Vorfahrtverletzung ist, kann daher nach dem Willen des Gesetzes nicht als Bereiten eines Hindernisses angesehen werden (vgl. die Entscheidungen des Senats BGHSt 5, 297; 5, 392 [BGH 18.02.1954 - 4 StR 596/53]; 6, 219) [BGH 02.07.1954 - StE 1/53].
  • BGH, 09.07.1954 - 4 StR 329/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.06.1960 - 4 StR 167/60
    Die schwere und gefährliche Behinderung des Verkehrs, die nicht selten die Folge einer grob verkehrswidrig, wenn auch nicht rücksichtslos begangenen Vorfahrtverletzung ist, kann daher nach dem Willen des Gesetzes nicht als Bereiten eines Hindernisses angesehen werden (vgl. die Entscheidungen des Senats BGHSt 5, 297; 5, 392 [BGH 18.02.1954 - 4 StR 596/53]; 6, 219) [BGH 02.07.1954 - StE 1/53].
  • BGH, 18.02.1954 - 4 StR 596/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 23.06.1960 - 4 StR 167/60
    Die schwere und gefährliche Behinderung des Verkehrs, die nicht selten die Folge einer grob verkehrswidrig, wenn auch nicht rücksichtslos begangenen Vorfahrtverletzung ist, kann daher nach dem Willen des Gesetzes nicht als Bereiten eines Hindernisses angesehen werden (vgl. die Entscheidungen des Senats BGHSt 5, 297; 5, 392 [BGH 18.02.1954 - 4 StR 596/53]; 6, 219) [BGH 02.07.1954 - StE 1/53].
  • BGH, 01.09.1967 - 4 StR 340/67

    Bestrafung wegen vorsätzlichen fortgesetzten Bereitens von Hindernissen -

    Wer mit seinen im fließenden Vorkehr befindlichen Fahrzeug einen anderen, wenn auch noch so schwerwiegend und gefährlich, behindert, ist nach der Neufassung verschiedener Vorschriften des Strafgesetzbuches durch das Zweite Gesetz zur Sicherung des Straßenverkehrs von 26. November 1964 (BGBl I 921) grundsätzlich nicht gemäß § 315 b, sondern gemäß § 315 c StGB zu bestrafen, Durch diese gesetzliche Neuregelung ist die zu § 315 a a.F. StGB ergangene Entscheidung BGHSt 15, 28 überholt; das Wenden auf der Autobahn ist jetzt nach § 315 c Abs. 1 Nr. 2 f strafbar, sofern die übrigen Voraussetzungen dieser Vorschrift erfüllt sind.
  • BGH, 21.12.1962 - 4 StR 405/62

    Rechtsmittel

    Deswegen kommt es auf die Erwägungen, die insoweit das Landgericht offenbar in Anlehnung an die Entscheidung des erkennenden Senats BGHSt 15, 28, 35 [BGH 23.06.1960 - 4 StR 167/60]/36 angestellt hat (UA S. 34), nicht an.
  • BGH, 15.02.1967 - 2 StR 473/66

    Verstoß gegen den Grundsatz des rechtlichen Gehörs - Rüge der Befangenheit eines

    Mit zutreffenden Erwägungen hat die Strafkammer den Sicherheiten aus dem Sicherungsübereignungsvertrag jeden Wert abgesprochen (vgl. BGHSt 15, 29 [BGH 23.06.1960 - 4 StR 167/60]; HGSt 74, 129).
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