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   BGH, 23.06.1983 - I ZR 111/81   

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https://dejure.org/1983,15595
BGH, 23.06.1983 - I ZR 111/81 (https://dejure.org/1983,15595)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1983 - I ZR 111/81 (https://dejure.org/1983,15595)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1983 - I ZR 111/81 (https://dejure.org/1983,15595)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen einer irreführenden Werbeanzeige mit Bezugnahme auf empfohlene Preise - Bezugnahme eines Einzelhändlers auf eine Preisempfehlung des Herstellers - Rüge des Zusatzes der Unverbindlichkeit einer Preisempfehlung

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.10.1980 - I ZR 142/78

    Verband zur Förderung gewerblicher Interessen - Wettbewerbswidrigkeit einer

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - I ZR 111/81
    An diesem Grundsatz hat sich auch nichts dadurch geändert, daß mit der GWB-Novelle vom 3.8.1973 in § 38 a Abs. 1 GWB das Institut der Preisempfehlung ausdrücklich im Gesetz verankert und an die dort niedergelegten Merkmale gebunden worden ist (vgl. BGH GRUR 1980, 108 - ... unter empf. Preis; 1981, 137, 138 - Tapetenpreisempfehlung).

    Außerdem muß die Empfehlung des Herstellers aufgrund ernsthafter Kalkulation als angemessener Verbraucherpreis errechnet worden sein und im Zeitpunkt der Preisgegenüberstellung noch tatsächlich als Verbraucherpreis in Betracht kommen (vgl. BGHZ 45, 115; BGH GRUR 1980, 108 und 1981, 137, 138 f).

    Die Frage der Irreführung kann nämlich nicht danach beurteilt werden, ob der Hinweis durch eine ganz bestimmte Formulierung erfolgt, sondern allein danach, ob die tatsächlich verwendete Beschreibung der Preisempfehlung unrichtige Vorstellungen hervorruft oder nicht (BGH GRUR 1980, 108, 109 und GRUR 1981, 137, 139 unter III).

    In der hier verwendeten voll ausgeschriebenen Wortfolge werden "empfohlene" Preise entsprechend dem allgemeinen Sprachgebrauch nicht als verbindlich vorgeschrieben verstanden; denn nach normalem Verständnis ist ein Empfehlen eindeutig ein Vorschlag oder Anraten, nicht aber ein Anordnen (vgl. GRUR 1981, 137, 139 unter III).

  • BGH, 28.09.1979 - I ZR 69/77

    Werbende Bezugnahme eines Händlers auf eine unverbindliche Preisempfehlung -

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - I ZR 111/81
    An diesem Grundsatz hat sich auch nichts dadurch geändert, daß mit der GWB-Novelle vom 3.8.1973 in § 38 a Abs. 1 GWB das Institut der Preisempfehlung ausdrücklich im Gesetz verankert und an die dort niedergelegten Merkmale gebunden worden ist (vgl. BGH GRUR 1980, 108 - ... unter empf. Preis; 1981, 137, 138 - Tapetenpreisempfehlung).

    Außerdem muß die Empfehlung des Herstellers aufgrund ernsthafter Kalkulation als angemessener Verbraucherpreis errechnet worden sein und im Zeitpunkt der Preisgegenüberstellung noch tatsächlich als Verbraucherpreis in Betracht kommen (vgl. BGHZ 45, 115; BGH GRUR 1980, 108 und 1981, 137, 138 f).

    Die Frage der Irreführung kann nämlich nicht danach beurteilt werden, ob der Hinweis durch eine ganz bestimmte Formulierung erfolgt, sondern allein danach, ob die tatsächlich verwendete Beschreibung der Preisempfehlung unrichtige Vorstellungen hervorruft oder nicht (BGH GRUR 1980, 108, 109 und GRUR 1981, 137, 139 unter III).

  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 128/62

    Werbung mit "empfohlenem Richtpreis"

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - I ZR 111/81
    Die frühere Zulassung der Werbeankündigung "20 % unter dem empfohlenen Richtpreis" (BGHZ 42, 134 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] ) sei durch die spätere Regelung der Preisempfehlung überholt; denn nunmehr lasse das Gesetz nur noch Unverbindliche Preisempfehlungen zu, die ausdrücklich als unverbindlich bezeichnet worden seien (§ 38 a Abs. 1 GWB).

    Wie in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt ist, darf ein Einzelhändler in seiner Werbung grundsätzlich auf eine Preisempfehlung des Herstellers Bezug nehmen, um auf die Vorteilhaftigkeit des von ihm tatsächlich geforderten Preises hinzuweisen (vgl. BGHZ 42, 134 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] ).

  • BGH, 05.01.1966 - Ib ZR 23/64

    Preisgegenüberstellung mit Richtpreisen

    Auszug aus BGH, 23.06.1983 - I ZR 111/81
    Außerdem muß die Empfehlung des Herstellers aufgrund ernsthafter Kalkulation als angemessener Verbraucherpreis errechnet worden sein und im Zeitpunkt der Preisgegenüberstellung noch tatsächlich als Verbraucherpreis in Betracht kommen (vgl. BGHZ 45, 115; BGH GRUR 1980, 108 und 1981, 137, 138 f).
  • BGH, 07.12.2006 - I ZR 271/03

    UVP

    Der Verbraucher sieht daher eine Preisempfehlung auch dann als unverbindlich an, wenn auf den Umstand der Unverbindlichkeit nicht ausdrücklich hingewiesen wird (vgl. BGH, Urt. v. 23.6.1983 - I ZR 111/81, Urteilsumdruck S. 5 f.; Völker in Harte/Henning, UWG, § 5 Rdn. 548; Helm aaO Rdn. 40; MünchKomm.UWG/Busche, § 5 Rdn. 479; Link aaO § 5 Rdn. 583).
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