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   BGH, 23.06.1998 - 5 StR 203/98   

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https://dejure.org/1998,2611
BGH, 23.06.1998 - 5 StR 203/98 (https://dejure.org/1998,2611)
BGH, Entscheidung vom 23.06.1998 - 5 StR 203/98 (https://dejure.org/1998,2611)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 1998 - 5 StR 203/98 (https://dejure.org/1998,2611)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Rechtsbeugung durch Strafvorschlag eines DDR-Generalstaatsanwalts; Rechtsbeugung bei Inhaftierung trotz fehlenden Voraussetzungen für die Untersuchungshaft; Direkter Vorsatz zur Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung in den Fällen "schlichter Passvorlage"

  • Judicialis

    StGB § 339

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 339

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Freispruch eines früheren Ost-Berliner Generalstaatsanwalts vom Vorwurf der Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung aufgehoben

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2616
  • NJ 1998, 546
  • NJ 1999, 168
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 23/95

    DDR-Staatsanwalt - Rechtsbeugungsvorsatz

    Auszug aus BGH, 23.06.1998 - 5 StR 203/98
    a) Den Bericht betreffend, hat der Tatrichter nicht verkannt, daß der Angeklagte als Behördenleiter Herr des Ermittlungsverfahrens war und als solcher bei fehlenden Voraussetzungen für die Untersuchungshaft auf die Aufhebung von deren Anordnung und die sofortige Freilassung der Verfolgten hinzuwirken hatte (BGHR StGB § 336 Staatsanwalt 2).

    Der Sachverhalt ist insoweit anders gelagert als in dem komplexeren Fall, welcher der Entscheidung BGHR StGB § 336 Staatsanwalt 2 zugrundelag.

  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 713/94

    Rechtsbeugung von Richtern und Staatsanwälten der DDR bei Anwendung "politischen

    Auszug aus BGH, 23.06.1998 - 5 StR 203/98
    Nach dessen ständiger Rechtsprechung lag im Antrag eines DDR-Staatsanwalts auf Anordnung von Untersuchungshaft wegen eines Vergehens nach § 214 StGB-DDR in einem Fall "schlichter Paßvorlage" regelmäßig direkt vorsätzliche Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung (vgl. nur BGHSt 41, 247, 273 ff.; BGHR StGB § 336 DDR-Recht 27).

    Nach einer täterschaftlichen Rechtsbeugung in derselben Sache im Ermittlungsverfahren wäre sie Teil einer insgesamt einheitlichen Tat (BGHSt 41, 247, 250).

  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 652/96

    Rechtsbeugung von Staatsanwälten der DDR durch Nichtverfolgung von

    Auszug aus BGH, 23.06.1998 - 5 StR 203/98
    Der Angeklagte, Generalstaatsanwalt von Berlin (Ost) (vgl. BGHSt 43, 183 = NJW 1998, 248), berichtete einen Tag nach Haftbefehlserlaß - ersichtlich aufgrund der Stellung des Vaters des älteren Verfolgten - an den stellvertretenden Generalstaatsanwalt der DDR über das Verfahren, von dessen Sachstand er dabei Kenntnis nahm, insbesondere von der Verhaftung der Verfolgten und ihrem Grund.
  • BGH, 15.05.1997 - 5 StR 580/96

    Rechtsbeugung durch Mitwirkung an der Verhängung von Strafen, die in einem

    Auszug aus BGH, 23.06.1998 - 5 StR 203/98
    Nach dessen ständiger Rechtsprechung lag im Antrag eines DDR-Staatsanwalts auf Anordnung von Untersuchungshaft wegen eines Vergehens nach § 214 StGB-DDR in einem Fall "schlichter Paßvorlage" regelmäßig direkt vorsätzliche Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung (vgl. nur BGHSt 41, 247, 273 ff.; BGHR StGB § 336 DDR-Recht 27).
  • BGH, 11.06.1998 - 5 StR 115/98

    Verurteilung eines Staatsanwalts wegen Beihilfe zur Rechtsbeugung -

    Auszug aus BGH, 23.06.1998 - 5 StR 203/98
    Die Sache bedarf danach, da für eine Durchentscheidung auf einen Schuldspruch schon aus grundsätzlichen Erwägungen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juni 1998 - 5 StR 115/98 - Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO 43. Aufl. § 354 Rdn. 23) kein Raum ist, neuer tatrichterlicher Verhandlung und Entscheidung.
  • BGH, 21.08.1997 - 5 StR 403/96

    Rechtsbeugung von DDR-Richtern und -Staatsanwälten bei der Anwendung politischen

    Auszug aus BGH, 23.06.1998 - 5 StR 203/98
    Aber auch für diesen Sonderfall hat der Senat mittlerweile ausdrücklich - im Blick auf die objektive Überdehnung des § 214 StGB-DDR in Fällen dieser Art und die subjektiv jedenfalls angenommene Ansiedlung in seinem Grenzbereich - abweichend entschieden und auch hier regelmäßig direkt vorsätzliche Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung als erfüllt erachtet (BGH NStZ-RR 1998, 171; im Ergebnis entsprechend BGH, Urteil vom 21. August 1997 - 5 StR 403/96 -).
  • BGH, 19.02.1998 - 5 StR 711/97

    Verurteilung eines ehemaligen DDR-Staatsanwalts wegen Rechtsbeugung in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 23.06.1998 - 5 StR 203/98
    Aber auch für diesen Sonderfall hat der Senat mittlerweile ausdrücklich - im Blick auf die objektive Überdehnung des § 214 StGB-DDR in Fällen dieser Art und die subjektiv jedenfalls angenommene Ansiedlung in seinem Grenzbereich - abweichend entschieden und auch hier regelmäßig direkt vorsätzliche Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung als erfüllt erachtet (BGH NStZ-RR 1998, 171; im Ergebnis entsprechend BGH, Urteil vom 21. August 1997 - 5 StR 403/96 -).
  • RG, 05.11.1925 - II 624/25

    Ist der Anstifter des Gehilfen im Verhältnis zur Haupttat sein Mitgehilfe? Geht

    Auszug aus BGH, 23.06.1998 - 5 StR 203/98
    Entgegen der Auffassung der beschwerdeführenden Staatsanwaltschaft wäre in dem Strafvorschlag allerdings nicht anders als bei dem antragstellenden Sitzungsstaatsanwalt, dessen Tätigkeit hierdurch veranlaßt werden sollte, lediglich eine Beihilfe zu Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung zu sehen (vgl. RGSt 59, 396; Roxin in LK 10. Aufl. § 27 Rdn. 43).
  • BGH, 03.06.1999 - 5 StR 190/99

    DDR-Strafjustiz; Rechtsbeugung; Objektiv rechtsstaatswidrig;

    Nachdem das Landgericht den Angeklagten vom Vorwurf der Rechtsbeugung in Tateinheit mit Freiheitsberaubung freigesprochen und der Senat dieses Urteil auf die Revision der Staatsanwaltschaft mit Urteil vom 23. Juni 1998 (BGHR StGB § 339 Staatsanwalt 1 = NJW 1998, 2616) mit den Feststellungen aufgehoben hatte, hat das Landgericht den Angeklagten erneut aus tatsächlichen Gründen freigesprochen.
  • BGH, 03.06.1999 - 5 StR 143/99

    Rechtsbeugung; Freiheitsberaubung; Unvertretbar harte Sanktionierung; Maßgebliche

    d) Grundsätzlich gleich gelagert sind auch die Fälle der Verhängung von Untersuchungshaft oder der Verurteilung zu vollstreckbaren Freiheitsstrafen wegen Vergehen nach § 214 StGB-DDR aufgrund von Sachverhalten, bei denen Ausreisewillige an Grenzübergangsstellen in Berlin (Ost) gegenüber Grenzbediensteten ein bloßes Ausreisebegehren geäußert hatten ("schlichte Paßvorlage", vgl. BGHR StGB § 339 - Staatsanwalt 1 m.w.N.).
  • OLG Jena, 04.07.2001 - 1 Ss 157/01

    Berufung auf Wahrnehmung berechtigter Interessen bei haltloser Beleidigung des

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