Rechtsprechung
BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 282/03 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unwirksamkeit des Mieterhöhungsverlangen wegen fehlender Angabe von Abzugsbeträgen ; Abzugsfähigkeit von Zuschüssen als Drittmittel bei der Mieterhöhung; Zweck der Regelungen der §§ 558, 559a BGB
- RA Kotz (Volltext/Leitsatz)
Mieterhöhungsverlangen - unwirksam wegen fehlender Angabe von Abzugsbeträgen
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Mieterhöhungsverlangen; Drittmittel; Kürzungsbeträge; Anrechnungsdauer
- Judicialis
ZPO § 128 Abs. 2; ; StBauFG § 43; ; BGB § 558; ; BGB § 558 Abs. 5; ; BGB § 559 a; ; MHG § 2; ; MHG § 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 558 Abs. 5 § 559a
Pflicht des Vermieters zum Abzug erhaltener öffentlicher Mittel bei der Festsetzung der Miete - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mieterhöhung bei öffentlicher Förderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZM 2004, 655 (Ls.)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 116/03
Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens bei Inanspruchnahme …
Auszug aus BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 282/03
Wie der Senat in seiner noch zu den §§ 2, 3 MHG ergangenen Entscheidung (Urteil vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03, WuM 2004, 283) dargelegt hat, sind bei der Mieterhöhung wegen einer öffentlichen Förderung abzuziehende Kürzungsbeträge nicht auf unbegrenzte Zeit zu berücksichtigen; entsprechendes hat für die Nachfolgebestimmungen der §§ 558, 559 a BGB zu gelten.Damit würde der Zweck der Regelungen der §§ 558, 559 a BGB verfehlt, die Modernisierung von Wohnungen durch Einsatz öffentlicher Gelder zu fördern, weil der Vermieter, soweit wie möglich, auf die Inanspruchnahme einer Förderung verzichten würde (Senatsurteil vom 25. Februar 2004 aaO).
Da somit Kürzungsbeträge nach den §§ 558 Abs. 5, 559 a BGB von der begehrten Mieterhöhung nicht abzuziehen waren, bedurfte es in dem Mieterhöhungsverlangen der Klägerin auch keiner Angaben über die gewährten Fördermittel (Senatsurteil vom 25. Februar 2004 aaO).