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   BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 285/03   

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https://dejure.org/2004,7592
BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 285/03 (https://dejure.org/2004,7592)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2004 - VIII ZR 285/03 (https://dejure.org/2004,7592)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 285/03 (https://dejure.org/2004,7592)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 25.02.2004 - VIII ZR 116/03

    Anforderungen an die Begründung eines Mieterhöhungsverlangens bei Inanspruchnahme

    Auszug aus BGH, 23.06.2004 - VIII ZR 285/03
    Wie der Senat in seiner noch zu den §§ 2, 3 MHG ergangenen Entscheidung (Urteil vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03, WuM 2004, 283) dargelegt hat, sind bei der Mieterhöhung wegen einer öffentlichen Förderung abzuziehende Kürzungsbeträge nicht auf unbegrenzte Zeit zu berücksichtigen; entsprechendes hat für die Nachfolgebestimmungen der §§ 558, 559 a BGB zu gelten.

    Damit würde der Zweck der Regelungen der §§ 558 und 559 a BGB verfehlt, die Modernisierung von Wohnungen durch Einsatz öffentlicher Gelder zu fördern, weil der Vermieter soweit wie möglich auf die Inanspruchnahme einer Förderung verzichten würde (Senatsurteil vom 25. Februar 2004 aaO).

    Da somit Kürzungsbeträge nach den §§ 558 Abs. 5, 559 a BGB von der begehrten Mieterhöhung nicht abzuziehen waren, bedurfte es in dem Mieterhöhungsverlangen der Klägerin auch keiner Angaben über die gewährten Fördermittel (Senatsurteil vom 25. Februar 2004 aaO).

  • LG Berlin, 12.03.2010 - 63 S 314/09

    Anspruch auf Zustimmung zur Mieterhöhung aufgrund einer Mieterhöhungserklärung;

    Dem steht auch nicht die Entscheidung des BGH vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 285/03 entgegen.

    In den Entscheidungen vom 12. Mai 2004 - VIII ZR 235/03 , vom 25. Februar 2004 - VIII ZR 116/03 , vom 23. Juni 2004 - VIII ZR 285/03 konnte die Frage im Ergebnis dahinstehen, da der Förderzeitraum abgelaufen war.

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