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   BGH, 23.06.2005 - I ZR 288/02   

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https://dejure.org/2005,154
BGH, 23.06.2005 - I ZR 288/02 (https://dejure.org/2005,154)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2005 - I ZR 288/02 (https://dejure.org/2005,154)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2005 - I ZR 288/02 (https://dejure.org/2005,154)
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Volltextveröffentlichungen (24)

Kurzfassungen/Presse (14)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Streit um Domainname zwischen zwei Krankenhäusern

  • heise.de (Pressebericht, 23.06.2005)

    BGH gibt thüringischer Klinik im Streit um Internetadresse Recht

  • heise.de (Pressebericht, 23.06.2005)

    Thüringischer Klinik im Streit um Internetadresse

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Streit um Domainname zwischen zwei Krankenhäusern

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Streit um die Domain "hufeland.de"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Domain-Entscheidung "hufeland.de"

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Domainvergabe: Prioritätsprinzip bei gleichwertigen Namens- und Markenrechten

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Zum Streit zweier Krankenhäuser um den Domainnamen "hufeland.de"

  • beck.de (Kurzinformation)

    Marke "Hufeland"

  • beck.de (Kurzinformation)

    "Hufeland.de"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation und Auszüge)

    Domain-Entscheidung "hufeland.de"

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Streit um die Domain "hufeland.de"

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Domainname zwischen zwei Krankenhäusern

  • 123recht.net (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung, 30.6.2005)

    Hufeland.de - BGH sieht Gleichgewicht ungestört

Besprechungen u.ä. (2)

  • 123recht.net (Kurzinformation und Entscheidungsanmerkung, 30.6.2005)

    Hufeland.de - BGH sieht Gleichgewicht ungestört

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 12.1.2006)

    Hufeland.de - Streit zwischen Gleichnamigen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 412
  • MDR 2006, 528
  • GRUR 2006, 159
  • GRUR Int. 2006, 349
  • MMR 2006, 159
  • K&R 2006, 88
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 29.06.1995 - I ZR 24/93

    "Altenburger Spielkartenfabrik"; Firmenrechtlicher Schutz von

    Auszug aus BGH, 23.06.2005 - I ZR 288/02
    Haben ein Unternehmen in den alten und ein Unternehmen in den neuen Bundesländern vor der Wiedervereinigung miteinander verwechselbare Bezeichnungen geführt, sind Kollisionsfälle auch dann nach dem Recht der Gleichnamigen zu lösen, wenn eines der beiden Unternehmen einen regional begrenzten Tätigkeitsbereich hatte und der Schutzbereich seines Zeichens am 3. Oktober 1990 deshalb nicht auf das gesamte Bundesgebiet erstreckt worden ist (im Anschluss an BGHZ 130, 134 - Altenburger Spielkartenfabrik).

    Unternehmenskennzeichen, die keinen örtlichen oder regionalen Beschränkungen unterlagen, sind hinsichtlich ihrer räumlichen Schutzwirkung so zu behandeln, als hätte niemals eine Trennung Deutschlands bestanden (BGHZ 130, 134, 141 f. - Altenburger Spielkartenfabrik).

    Das Berufungsgericht hat insofern angenommen, dass es sich bei der Bezeichnung des von der Beklagten betriebenen Kreiskrankenhauses um ein Kennzeichen von regional begrenzter Bedeutung gehandelt hat (vgl. BGHZ 130, 134, 141 f. - Altenburger Spielkartenfabrik; BGH, Urt. v. 22.7.2004 - I ZR 135/01, GRUR 2005, 262, 263 = WRP 2005, 338 - soco.de; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 5 Rdn. 13 f.; Hacker, in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 5 Rdn. 75 ff.; Goldmann, Der Schutz des Unternehmenskennzeichens, 2. Aufl., § 13 Rdn. 221).

    Der Schutzbereich von Unternehmenskennzeichen, die im Zeitpunkt der Wiedervereinigung lediglich örtliche oder regionale Bedeutung hatten, ist durch die Wiedervereinigung nicht auf die alten Bundesländer erstreckt worden (BGHZ 130, 134, 141 f. - Altenburger Spielkartenfabrik).

    Denn Kollisionsfälle zwischen existierenden Schutzrechten sind nicht nach Prioritätsgrundsätzen, sondern nach dem Recht der Gleichnamigen zu behandeln (BGHZ 130, 134, 147 f. - Altenburger Spielkartenfabrik).

  • BGH, 22.07.2004 - I ZR 135/01

    soco. de

    Auszug aus BGH, 23.06.2005 - I ZR 288/02
    Die Gleichgewichtslage zwischen zwei gleichnamigen Zeichen wird nicht notwendig dadurch gestört, dass der Zeicheninhaber mit dem regional begrenzten Tätigkeitsbereich das fragliche Zeichen als Domainname für einen Internetauftritt verwendet, der dazu dient, das Unternehmen und sein Angebot vorzustellen (im Anschluss an BGH, Urt. v. 22.7.2004 - I ZR 135/01, GRUR 2005, 262 = WRP 2005, 338 - soco.de).

    Das Berufungsgericht hat insofern angenommen, dass es sich bei der Bezeichnung des von der Beklagten betriebenen Kreiskrankenhauses um ein Kennzeichen von regional begrenzter Bedeutung gehandelt hat (vgl. BGHZ 130, 134, 141 f. - Altenburger Spielkartenfabrik; BGH, Urt. v. 22.7.2004 - I ZR 135/01, GRUR 2005, 262, 263 = WRP 2005, 338 - soco.de; Ingerl/Rohnke, MarkenG, 2. Aufl., § 5 Rdn. 13 f.; Hacker, in: Ströbele/Hacker, MarkenG, 7. Aufl., § 5 Rdn. 75 ff.; Goldmann, Der Schutz des Unternehmenskennzeichens, 2. Aufl., § 13 Rdn. 221).

    Es ist weithin üblich, dass sich Unternehmen, die sich - aus welchen Gründen auch immer - auf einen bestimmten räumlichen Wirkungskreis beschränkt haben, im Internet darstellen, ohne dass damit eine räumliche Ausweitung des Tätigkeitsbereichs verbunden ist (BGH GRUR 2005, 262, 263 f. - soco.de; Urt. v. 13.10.2004 - I ZR 163/02, GRUR 2005, 431, 432 f. = WRP 2005, 493 - HOTEL MARITIME).

  • BGH, 11.04.2002 - I ZR 317/99

    Vossius.de

    Auszug aus BGH, 23.06.2005 - I ZR 288/02
    Beim Streit um Domainnamen gilt unter Gleichnamigen das Gerechtigkeitsprinzip der Priorität der Registrierung von Domainnamen (vgl. BGHZ 149, 191, 200 - shell.de; BGH, Urt. v. 11.4.2002 - I ZR 317/99, GRUR 2002, 706, 709 = WRP 2002, 691 - vossius.de; Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 65/02, GRUR 2005, 430 = WRP 2005, 488 - mho.de).
  • BGH, 22.11.2001 - I ZR 138/99

    Domainnamen: Deutsche Shell gewinnt Streit um "shell.de"

    Auszug aus BGH, 23.06.2005 - I ZR 288/02
    Beim Streit um Domainnamen gilt unter Gleichnamigen das Gerechtigkeitsprinzip der Priorität der Registrierung von Domainnamen (vgl. BGHZ 149, 191, 200 - shell.de; BGH, Urt. v. 11.4.2002 - I ZR 317/99, GRUR 2002, 706, 709 = WRP 2002, 691 - vossius.de; Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 65/02, GRUR 2005, 430 = WRP 2005, 488 - mho.de).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus BGH, 23.06.2005 - I ZR 288/02
    Es ist weithin üblich, dass sich Unternehmen, die sich - aus welchen Gründen auch immer - auf einen bestimmten räumlichen Wirkungskreis beschränkt haben, im Internet darstellen, ohne dass damit eine räumliche Ausweitung des Tätigkeitsbereichs verbunden ist (BGH GRUR 2005, 262, 263 f. - soco.de; Urt. v. 13.10.2004 - I ZR 163/02, GRUR 2005, 431, 432 f. = WRP 2005, 493 - HOTEL MARITIME).
  • BGH, 09.09.2004 - I ZR 65/02

    mho. de

    Auszug aus BGH, 23.06.2005 - I ZR 288/02
    Beim Streit um Domainnamen gilt unter Gleichnamigen das Gerechtigkeitsprinzip der Priorität der Registrierung von Domainnamen (vgl. BGHZ 149, 191, 200 - shell.de; BGH, Urt. v. 11.4.2002 - I ZR 317/99, GRUR 2002, 706, 709 = WRP 2002, 691 - vossius.de; Urt. v. 9.9.2004 - I ZR 65/02, GRUR 2005, 430 = WRP 2005, 488 - mho.de).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2002 - 6 U 17/02

    Schutz eines Unternehmenskennzeichens: Kennzeichnungskraft des Firmenbestandteils

    Auszug aus BGH, 23.06.2005 - I ZR 288/02
    Die Berufung der Beklagten ist ohne Erfolg geblieben (OLG Karlsruhe GRUR-RR 2003, 83).
  • BGH, 18.05.2006 - I ZR 183/03

    Impuls

    Denn es handelt sich insofern um einen hinreichend unterscheidungskräftigen Bestandteil der Firma, der seiner Art nach und im Vergleich zu den übrigen, rein beschreibenden Firmenbestandteilen geeignet ist, im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen verwendet zu werden (BGH, Urt. v. 21.2.2002 - I ZR 230/99, GRUR 2002, 898 = WRP 2002, 1066 - defacto; Urt. v. 9.6.2005 - I ZR 231/01, GRUR 2006, 158 Tz 14 = WRP 2006, 90 - segnitz.de; Urt. v. 23.6.2005 - I ZR 288/02, GRUR 2006, 159 Tz 10 ff. = WRP 2006, 238 - hufeland.de).
  • BGH, 06.11.2013 - I ZR 153/12

    Löschung eines Dispute-Eintrages - sr.de

    Ihm steht daher gegenüber einem Nichtberechtigten ein uneingeschränkter Löschungsanspruch zu (zum Recht der Gleichnamigen vgl. BGH, GRUR 2005, 262, 263 - soco.de; BGH, Urteil vom 23. Juni 2005 - I ZR 288/02, GRUR 2006, 159, 160 = WRP 2006, 238 - hufeland.de).
  • BGH, 31.03.2010 - I ZR 174/07

    Peek & Cloppenburg

    Die Gleichgewichtslage, die zwischen zwei in derselben Branche, aber an verschiedenen Standorten tätigen gleichnamigen Handelsunternehmen besteht, kann dadurch gestört werden, dass eines der beiden Unternehmen das Unternehmenskennzeichen als Internetadresse oder auf seinen Internetseiten verwendet, ohne dabei ausreichend deutlich zu machen, dass es sich nicht um den Internetauftritt des anderen Unternehmens handelt (Abgrenzung zu BGH, Urt. v. 23. Juni 2005, I ZR 288/02, GRUR 2006, 159 = WRP 2006, 238 - hufeland.de).

    Es ist weithin üblich, dass sich Unternehmen, die sich - aus welchen Gründen auch immer - auf einen bestimmten räumlichen Wirkungskreis beschränkt haben, im Internet darstellen, ohne dass damit eine räumliche Ausweitung des Tätigkeitsbereichs verbunden ist (BGH, Urt. v. 23.6.2005 - I ZR 288/02, GRUR 2006, 159 Tz. 18 = WRP 2006, 238 - hufeland.de).

    Beim Streit um Domainnamen gilt unter Gleichnamigen das Gerechtigkeitsprinzip der Priorität der Registrierung (st. Rspr.; vgl. BGH GRUR 2006, 159 Tz. 20 - hufeland.de, m.w.N.).

  • BGH, 25.02.2010 - I ZB 19/08

    Malteserkreuz II

    Die aus der kennzeichenrechtlichen Gleichgewichtslage zwischen dem Widersprechenden und dem Johanniterorden nach den Grundsätzen des Rechts der Gleichnamigen folgende Verpflichtung zur wechselseitigen Duldung (vgl. BGHZ 130, 134, 148 - Altenburger Spielkartenfabrik; BGH, Urt. v. 23.6.2005 - I ZR 288/02, GRUR 2006, 159 Tz. 16 ff. = WRP 2006, 238 - hufeland.de; Büscher in Büscher/Dittmer/Schiwy, Gewerblicher Rechtsschutz, Urheberrecht, Medienrecht, § 15 MarkenG Rdn. 26) bewirkt keine Verringerung des Schutzes der von beiden Organisationen verwendeten Zeichen (vgl. BGHZ 167, 322 Tz. 24 - Malteserkreuz I).
  • LG Köln, 09.08.2016 - 33 O 250/15

    Namensrechtsverletzung des 1. FC Köln durch Registrierung der Second-Level-Domain

    Es ist nämlich einem Unternehmen unbenommen und nach der Lebenserfahrung auch nahe liegend, dass es als Domainname nicht die vollständige Unternehmensbezeichnung wählt, sondern ein kennzeichnendes Schlagwort, eine Kurzbezeichnung, unter der es im Verkehr ebenfalls bekannt ist (so BGH GRUR 2006, 159 Tz. 19 - hufeland.de).
  • BPatG, 30.06.2016 - 30 W (pat) 32/12

    Markenbeschwerdeverfahren - Löschungsverfahren - "LIQUIDROM" - zu den

    Die bundes- und sogar weltweite Abrufbarkeit solcher Internetseiten ist aus technischen Gründen zwangsläufige Konsequenz eines Auftrittes im Internet und belegt nicht, dass ein lokal oder regional tätiges Unternehmen mit entsprechender räumlicher Ausdehnung auf das gesamte Bundesgebiet oder darüber hinaus wirtschaftet (vgl. BGH GRUR 2006, 159, 160 Rn. 18 - hufeland.de).

    Insoweit kann allenfalls in Anlehnung an die den zwischenstaatlichen Bereich betreffenden WIPO-Empfehlungen über den Schutz von Marken und anderen Kennzeichenrechten im Internet (WRP 2001, 833 ff.) ein Schutz in Gegenden angenommen werden, in denen ein über die Abrufbarkeit im Internet hinausgehender "commercial effect" festzustellen ist (BGH GRUR 2006, 159, 160 Rn. 18 - hufeland.de; GRUR 2005, 262, 263 f. - soco.de; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 5 Rdnr. 70), wie dies z. B. regelmäßig bei Unternehmen, die internetspezifische Dienstleistungen (zum Beispiel den Betrieb eines Internet-Marktplatzes) anbieten, angenommen wird (vgl. OLG Hamburg GRUR-RR 2005, 383, 384 - abebooks; Ströbele/Hacker, a. a. O., § 5 Rn. 70).

  • LG München I, 26.10.2006 - 7 O 16794/06

    Adword-Werbung für Rechtsanwälte verboten

    Es handelt sich um einen hinreichend unterscheidungskräftigen Bestandteil der Firma, der seiner Art nach und im Vergleich zu den weiteren, rein beschreibenden Firmenbestandteilen geeignet ist, im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen verwendet zu werden (st. Rspr. BGH GRUR 2002, 898 - defacto; GRUR 2006, 158 - segnitz.de; GRUR 2006, 159 - hufeland.de).
  • BPatG, 23.05.2017 - 25 W (pat) 94/14

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Löschung der Bezeichnung "REALFUNDUS" wegen

    Insoweit reicht für eine Erweiterung des räumlichen Wirkungskreises nicht nur die bloße Abrufbarkeit eines Internetangebots in ganz Deutschland, erforderlich ist vielmehr eine Benutzung, die darüber hinaus überregional einen kommerziellen Effekt entfaltet (vgl. hierzu BGH NJW-RR 2012, 943 Rn. 36 - OSCAR; BGH GRUR 2006, 159, 160 Rn. 18 - hufeland.de; GRUR 2005, 262, 263 f.- soco.de; Ströbele/Hacker, MarkenG, 11. Aufl., § 5 Rn. 70).
  • OLG München, 08.10.2009 - 29 U 2636/09

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Ansprüche gegen schweizer

    Es ist weithin üblich, dass sich Unternehmen, die sich - aus welchen Gründen auch immer - auf einen bestimmten räumlichen Wirkungskreis beschränkt haben, im Internet darstellen, ohne dass damit eine räumliche Ausweitung des Tätigkeitsbereichs verbunden ist (vgl. BGH GRUR 2006, 159 - hufeland.de Tz. 18 m. w. N.).
  • OLG Köln, 15.08.2007 - 6 U 55/07

    Bezeichnungskürzel eines Bundesverbandes

    Es handelt sich hierbei nämlich um einen hinreichend unterscheidungskräftigen Bestandteil der Firma, der seiner Art nach und im Vergleich zu den übrigen, beschreibenden Firmenbestandteilen geeignet ist, im Verkehr als schlagwortartiger Hinweis auf das Unternehmen verwendet zu werden (vgl. zu diesen Voraussetzungen BGH a.a.O. - de facto; BGH GRUR 2006, 158 - segnitz.de; BGH GRUR 2006, 159 - hufeland.de).
  • BPatG, 04.06.2014 - 26 W (pat) 88/13

    Markenbeschwerdeverfahren - "Lehmitz/Lehmitz/Weinhaus am Stadtrand Dirk Lehmitz

  • OLG München, 02.02.2012 - 29 U 3538/11

    Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte bei Urheberrechtsverstößen eines

  • LG Köln, 04.02.2010 - 31 O 512/09
  • LG Frankfurt/Main, 20.02.2020 - 3 O 109/19
  • KG, 18.03.2004 - 27 U 207/03

    Beginn der Verjährungsfrist des Anspruchs auf Architektenhonorar: Übersendung

  • LG Hamburg, 21.07.2016 - 327 O 176/16

    Unterlassungsanspruch bei Gleichnamigkeit der Unternehmenskennzeichen bzw.

  • LG Frankfurt/Main, 06.11.2019 - 6 O 83/17
  • LG Düsseldorf, 21.06.2017 - 2a O 333/15
  • OLG Karlsruhe, 09.10.2002 - 6 U 17/02
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