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   BGH, 23.06.2009 - 1 StR 191/09   

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https://dejure.org/2009,4388
BGH, 23.06.2009 - 1 StR 191/09 (https://dejure.org/2009,4388)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2009 - 1 StR 191/09 (https://dejure.org/2009,4388)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09 (https://dejure.org/2009,4388)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 15 StGB; § 212 StGB; § 261 StPO
    Beweiswürdigung und Anforderungen an den bedingten Vorsatz (Eventualvorsatz; gefährliche Gewalthandlungen; Indizien der hochgradigen Alkoholisierung, des Nachtatverhaltens und eines vorherigen allgemeinen "wut- und aggressionsbedingten Erregungszustandes)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Ausschluss des Tötungsvorsatzes trotz Vorhersehbarkeit eines mit Wucht in die Halsregion geführten Stiches durch erhebliche alkoholische Enthemmung

  • Judicialis

    StGB § 21

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21
    Ausschluss des Tötungsvorsatzes trotz Vorhersehbarkeit eines mit Wucht in die Halsregion geführten Stiches durch erhebliche alkoholische Enthemmung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2009, 629
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BGH, 22.03.2012 - 4 StR 558/11

    Hemmschwellentheorie bei den Tötungsdelikten (Interpretation als Hinweis auf die

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist das Vertrauen auf ein Ausbleiben des tödlichen Erfolgs regelmäßig dann zu verneinen, wenn der vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe kommt, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (BGH, Urteile vom 16. September 2004 - 1 StR 233/04, NStZ 2005, 92, vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630, und vom 1. Dezember 2011 - 5 StR 360/11).

    An den rechtlichen Anforderungen ändert sich indessen nichts, wenn die zur Annahme oder Verneinung bedingten Tötungsvorsatzes führende Beweiswürdigung ohne Rückgriff auf das Postulat einer Hemmschwelle überprüft wird (BGH, Urteile vom 3. Juli 1986 - 4 StR 258/86, NStZ 1986, 549, 550, und vom 7. August 1986 - 4 StR 308/86, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 3 (jeweils: sorgfältige Prüfung), sowie vom 11. Dezember 2001 - 1 StR 408/01, NStZ 2002, 541, 542 (Ausführungen zu einer Hemmschwelle bei stark alkoholisiertem Täter ohne Motiv nicht geboten); ebenso für Fälle affektiv erregter, alkoholisierter, ohne Motiv, spontan oder unüberlegt handelnder Täter BGH, Beschlüsse vom 21. Oktober 1986 - 4 StR 563/86, StV 1987, 92, vom 7. Juli 1999 - 2 StR 177/99, NStZ 1999, 507, 508, und vom 7. November 2002 - 3 StR 216/02, NStZ 2004, 51; Urteil vom 14. November 2001 - 3 StR 276/01; Beschluss vom 2. Dezember 2003 - 4 StR 385/03, NStZ 2004, 329, 330; Urteil vom 14. Dezember 2004 - 4 StR 465/04; Beschluss vom 20. September 2005 - 3 StR 324/05, NStZ 2006, 169, 170; Urteile vom 30. August 2006 - 2 StR 198/06, NStZ-RR 2007, 43, 44 (zusätzlich gruppendynamischer Prozess), vom 18. Januar 2007 - 4 StR 489/06, NStZ-RR 2007, 141, 142, und vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630; Beschluss vom 6. Dezember 2011 - 3 StR 398/11; vgl. auch BGH, Beschluss vom 14. Januar 2003 - 4 StR 526/02, NStZ 2003, 369).

  • BGH, 04.02.2021 - 4 StR 403/20

    Vorsatz (Abgrenzung zwischen bedingtem Vorsatz und bewusster Fahrlässigkeit;

    Das Landgericht hat die die Tat kennzeichnenden besonderen Umstände, namentlich die Alkoholisierung des Angeklagten (vgl. BGH, Beschluss vom 14. August 2018 - 4 StR 251/18, NStZ-RR 2018, 332 mwN) sowie die spontane und in affektiver Erregung erfolgte Tatbegehung (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630; Beschluss vom 10. Oktober 2018 - 4 StR 397/18, StV 2020, 80, 81 f.), in Betracht gezogen und sich mit ihnen vorsatzkritisch auseinandergesetzt.
  • LG Limburg, 18.12.2015 - 2 Ks 3 Js 5101/15

    Zu den Anforderungen an den Tötungsvorsatz (Eventualvorsatz) im Falle einer sog.

    Dabei wird in der Regel ein Vertrauen des Täters auf das Ausbleiben des tödlichen Erfolges dann zu verneinen sein, wenn der von ihm vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe kommt, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (st. Rspr.; vgl. BGH, Urt. v. 23.06.2009 - 1 StR 191/09; BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 172/17

    Beweiswürdigung beim Tötungseventualvorsatz (objektive Gefährlichkeit der

    Darüber hinaus durfte die Strafkammer diesem Gesichtspunkt auch in der Sache Gewicht beimessen (vgl. BGH, Beschluss vom 18. Oktober 2006 - 2 StR 340/06, NStZ-RR 2007, 45; Urteile vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630; vom 17. Dezember 2009 - 4 StR 424/09, NStZ 2010, 571, 572).
  • BGH, 23.02.2012 - 4 StR 608/11

    Überzeugungsbildung beim Tötungsvorsatz (dolus eventualis: Nachtatverhalten,

    Nachträgliches Bedauern und Rettungsversuche sagen nur bedingt etwas über die innere Haltung des Täters im Tatzeitpunkt aus, da sie nicht selten auf einer spontanen Ernüchterung beruhen und mit Blick auf die Tatfolgen von der Sorge um das eigene Wohl geleitet sind (BGH, Urteil vom 8. August 2001 - 2 StR 166/01, NStZ-RR 2001, 369, 370; Urteil vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630).
  • BGH, 01.12.2011 - 5 StR 360/11

    Tötungsvorsatz (äußerst gefährliche Gewalthandlung); Mittäterschaft (sukzessive;

    Deshalb ist in derartigen Fällen ein Schluss von der objektiven Gefährlichkeit der Handlungen des Täters auf bedingten Tötungsvorsatz möglich und regelmäßig ein Vertrauen des Täters auf das Ausbleiben des tödlichen Erfolges zu verneinen, wenn der von ihm vorgestellte Ablauf des Geschehens einem tödlichen Ausgang so nahe kommt, dass nur noch ein glücklicher Zufall diesen verhindern kann (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630, und vom 28. April 1994 - 4 StR 81/94, BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 38).
  • BGH, 24.04.2019 - 2 StR 377/18

    Tötungsvorsatz (Koinzidenzprinzip; Beweiserwägungen zur inneren Tatseite:

    Zwar liegt es nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit des Todes des Tatopfers rechnet und - weil er mit seinem Handeln gleichwohl fortfährt - einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630; BGH, Beschluss vom 7. Juli 1992 - 5 StR 300/92, NStZ 1992, 587, 588).
  • BGH, 03.12.2015 - 1 StR 457/15

    Eventualvorsatz (Voraussetzungen; Anforderungen an die Darstellung im Urteil:

    Die Prüfung eines bedingten Tötungsvorsatzes des Angeklagten bricht die Jugendkammer dann jedoch ab, obwohl die vom Angeklagten ausgeführten Tritte gegen den Kopf des Geschädigten objektive Anhaltspunkte für einen Tötungsvorsatz bilden können; denn nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs liegt es bei äußerst gefährlichen Gewalthandlungen nahe, dass der Täter mit der Möglichkeit, das Opfer könne durch diese zu Tode kommen, rechnet und, weil er gleichwohl sein gefährliches Handeln fortsetzt, auch einen solchen Erfolg billigend in Kauf nimmt (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629 mwN).

    Vor der Annahme bedingten Vorsatzes müssen beide Elemente der inneren Tatseite, also sowohl das Wissens- als auch das Wollenselement geprüft und durch tatsächliche Feststellungen belegt werden (vgl. Senat, Urteil vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629 mwN).

  • BGH, 20.06.2012 - 5 StR 514/11

    Beweiswürdigung hinsichtlich des Tötungsvorsatzes (Grenzen der Revisibilität;

    Deshalb ist es auch nicht zu beanstanden, dass das Schwurgericht das durch objektive Befunde belegte Nachtatverhalten der Angeklagten als Gesichtspunkt dafür herangezogen hat, dass sie den Tod des Opfers nicht wollten, obgleich dies auch als Ausdruck ihrer plötzlichen Ernüchterung hätte gedeutet werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629; Schroth, aaO, S. 795).
  • BGH, 17.07.2013 - 2 StR 139/13

    Totschlag (Tötungsvorsatz); schwere Körperverletzung (Vorliegen einer erheblichen

    Das Landgericht hat aber erkennbar nicht bedacht, dass es sich bei einem spontanen Handeln in affektiver Erregung um ein ambivalentes Beweisanzeichen handelt, das, je nachdem, wie das Tatgericht es im Einzelfall bewertet, rechtlich zulässige Schlüsse sowohl zu Gunsten als auch zu Lasten des Angeklagten ermöglichen kann (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - 1 StR 191/09, NStZ 2009, 629, 630; Urteil vom 16. Mai 2013- 3 StR 45/13; vgl. auch Urteil vom 24. Februar 2010 - 2 StR 577/09, NStZ-RR 2010, 214, 215).
  • BGH, 15.07.2020 - 6 StR 43/20

    Prüfung des strafbefreienden Rücktritts i.R.e. Verurteilung wegen versuchten

  • BGH, 30.07.2019 - 2 StR 122/19

    Vorsatz; Totschlag (bedingter Tötungsvorsatz: Gefährlichkeit der Tathandlung und

  • BGH, 15.01.2020 - 2 StR 304/19

    Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz: Maßstab einer wertenden Gesamtbetrachtung;

  • LG Limburg, 20.11.2020 - 2 Ks 6170 Js 245370/19
  • LG Cottbus, 31.08.2020 - 21 Ks 1/20
  • BGH, 01.06.2022 - 6 StR 643/21

    Versuchtes Tötungsdelikt (Vorsatz, bedingter Vorsatz: Gefährlichkeit der

  • LG Limburg, 23.07.2020 - 2 Ks 2 Js 56529/19
  • LG Limburg, 24.09.2020 - 2 Ks 3 Js 6514/19
  • LG Limburg, 17.03.2021 - 2 Ks 3 Js 12546/20
  • LG Arnsberg, 27.06.2017 - 2 Ks 9/17
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