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   BGH, 23.06.2009 - KZR 22/08   

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https://dejure.org/2009,9455
BGH, 23.06.2009 - KZR 22/08 (https://dejure.org/2009,9455)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2009 - KZR 22/08 (https://dejure.org/2009,9455)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - KZR 22/08 (https://dejure.org/2009,9455)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Vorliegens einer marktbeherrschenden Stellung eines Gasversorgers; Markt für die leitungsgebundene Versorgung von Endkunden mit Gas als maßgeblicher Markt des Gasversorgers

  • Judicialis

    GWB § 19 Abs. 4; ; GWB § 36 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19 Abs. 4 Nr. 3; GWB § 36 Abs. 2
    Bestimmung des sachlich maßgeblichen Marktes für die Prüfung einer marktbeherrschenden Stellung eines Gasversorgers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckerbuettnerheld.de (Kurzinformation)

    Entega durfte keine erheblich höheren Gaspreise fordern als e-ben

  • kartellblog.de (Zusammenfassung)

    Kartellrechtliches zu Gaspreisen in Hessen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11

    Wasserpreise Calw

    Das Unternehmen hat der Kartellbehörde die Daten aus seinem Einwirkungsbereich zu übermitteln, die sich die Behörde nicht auf anderem zumutbaren Wege beschaffen kann (BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - KZR 22/08, juris Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 2 Kart 4/12

    Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken

    fff) Im Übrigen ist der Einwand der Betroffenen, sie könne die Trinkwasserentgelte aufgrund enger Vorgaben des Landes Berlin nicht ohne einen Gesetzesverstoß den Vorgaben des Bundeskartellamts entsprechend senken, nicht nur tatsächlich unzutreffend, sondern überdies auch rechtlich unbeachtlich, denn die Betroffene muss sich ohnehin die öffentlich-rechtlichen Vorgaben des Landesrechts, insbesondere des BerlBG, nach dem Rechtsgedanken des § 36 Abs. 2 GWB, der nicht nur für die Fusionskontrolle, sondern für das gesamte GWB gilt (BGH, Urteil vom 23.06.2009, KZR 22/08, juris, Rn. 15 m.w.N., siehe auch: Bechtold, a.a.O. § 36, Rn. 40), aufgrund ihres besonderen Verhältnisses zum Land Berlin kartellrechtlich als eigenes Handeln zurechnen lassen.
  • BGH, 07.12.2010 - KZR 4/10

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Sachliche Rechtfertigung einer

    Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 23. Juni 2009 - KZR 22/08, IR 2010, 62).
  • LG Potsdam, 17.06.2016 - 52 O 122/15

    Vergabe von Stromkonzessionen durch eine Gemeinde: Abbruch und Neuausschreibung

    Wie der BGH zum Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bereits entschieden hat, gilt die Verbundklausel des § 36 II GWB für den gesamten Anwendungsbereich des GWB (BGH, Urteil vom 23.6. 2009, Az.: KZR 22/08).
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