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   BGH, 23.06.2009 - KZR 22/08   

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https://dejure.org/2009,9455
BGH, 23.06.2009 - KZR 22/08 (https://dejure.org/2009,9455)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2009 - KZR 22/08 (https://dejure.org/2009,9455)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2009 - KZR 22/08 (https://dejure.org/2009,9455)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Prüfung der Vorliegens einer marktbeherrschenden Stellung eines Gasversorgers; Markt für die leitungsgebundene Versorgung von Endkunden mit Gas als maßgeblicher Markt des Gasversorgers

  • Judicialis

    GWB § 19 Abs. 4; ; GWB § 36 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GWB § 19 Abs. 4 Nr. 3; GWB § 36 Abs. 2
    Bestimmung des sachlich maßgeblichen Marktes für die Prüfung einer marktbeherrschenden Stellung eines Gasversorgers

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beckerbuettnerheld.de (Kurzinformation)

    Entega durfte keine erheblich höheren Gaspreise fordern als e-ben

  • kartellblog.de (Zusammenfassung)

    Kartellrechtliches zu Gaspreisen in Hessen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 22.07.1999 - KVR 12/98

    BGH entscheidet in Preismißbrauchssache

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - KZR 22/08
    Entgegen der Ansicht der Revisionserwiderung steht der Inanspruchnahme der Beklagten auch nicht entgegen, dass sie ohne Mitwirkung der sie - unterstellt - beherrschenden Muttergesellschaft ihrer materiellen Beweislast für die sachliche Rechtfertigung einer Preisspaltung i.S. des § 19 Abs. 4 Nr. 3 GWB (vgl. BGHZ 142, 239, 246 - Flugpreisspaltung) nicht gerecht werden kann.

    Für seine erneute Entscheidung wird das Berufungsgericht gegebenenfalls die Grundsätze zu berücksichtigen haben, die der Senat zur Auslegung des § 19 Abs. 4 Nr. 3 GWB entwickelt hat (vgl. BGHZ 142, 239 - Flugpreisspaltung).

  • BGH, 29.04.2008 - KZR 2/07

    Erdgassondervertrag

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - KZR 22/08
    Das hat der Bundesgerichtshof zuletzt in seinem Beschluss vom 10. Dezember 2008 bestätigt und entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats (BGHZ 151, 274, 282 - Fernwärme für Börnsen; 176, 244 Tz. 12 - Erdgassondervertrag; BGH, Beschl. v. 10.12.2008, KVR 2/08, WuW/E DE-R 2538 Tz. 12 - Stadtwerke Uelzen).
  • BGH, 09.07.2002 - KZR 30/00

    Gemeinde darf Grundstücksverkauf mit Bezug von Fernwärme koppeln - Kein

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - KZR 22/08
    Das hat der Bundesgerichtshof zuletzt in seinem Beschluss vom 10. Dezember 2008 bestätigt und entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats (BGHZ 151, 274, 282 - Fernwärme für Börnsen; 176, 244 Tz. 12 - Erdgassondervertrag; BGH, Beschl. v. 10.12.2008, KVR 2/08, WuW/E DE-R 2538 Tz. 12 - Stadtwerke Uelzen).
  • BGH, 10.12.2008 - KVR 2/08

    Stadtwerke Uelzen

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - KZR 22/08
    Das hat der Bundesgerichtshof zuletzt in seinem Beschluss vom 10. Dezember 2008 bestätigt und entspricht der gefestigten Rechtsprechung des Senats (BGHZ 151, 274, 282 - Fernwärme für Börnsen; 176, 244 Tz. 12 - Erdgassondervertrag; BGH, Beschl. v. 10.12.2008, KVR 2/08, WuW/E DE-R 2538 Tz. 12 - Stadtwerke Uelzen).
  • BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07

    Kontrolle des Gaspreises gemäß § 315 BGB nach Tariferhöhung des Gasversorgers

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - KZR 22/08
    In Übereinstimmung damit geht jetzt auch der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 19. November 2008 (BGHZ 178, 362 Tz. 18) von einer Monopolstellung des örtlichen Gasversorgers aus.
  • BGH, 04.11.2003 - KZR 16/02

    Kein Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch Kopplungsangebote für

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - KZR 22/08
    In räumlicher Hinsicht wird der relevante Markt - solange keine Veränderung der konkreten Wettbewerbsverhältnisse eintritt - durch das Versorgungsgebiet des einzigen örtlichen Anbieters leitungsgebundener Versorgung mit Gas bestimmt (vgl. BGHZ 156, 379, 384 ff. - Strom und Telefon I; BGH WuW/E DE-R 2538 Tz. 13 - Stadtwerke Uelzen).
  • BGH, 04.03.2008 - KVR 21/07

    Soda-Club II

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - KZR 22/08
    Er ist vielmehr erst für die nachgelagerte Frage erheblich, ob ein Anbieter auf dem relevanten Markt keinem wesentlichen Wettbewerb ausgesetzt ist oder eine im Verhältnis zu seinen Wettbewerbern überragende Marktstellung hat (vgl. BGHZ 176, 1 Tz. 15 - Sodaclub II, m.w.N.).
  • BGH, 13.06.2007 - VIII ZR 36/06

    Anwendung von § 315 BGB auf Gaspreise

    Auszug aus BGH, 23.06.2009 - KZR 22/08
    Der vom Berufungsgericht im Anschluss an die Entscheidung des VIII. Zivilsenats vom 13. Juni 2007 (BGHZ 172, 315) herangezogene Gesichtspunkt, dass von den Märkten für andere Energieträger ein wettbewerblicher Einfluss auf den Gasversorgungsmarkt ausgehen kann, der beim Nachfrager Zweifel an der Entscheidung für ein bestimmtes System (hier: Gasheizung) zu wecken vermag, ist nicht bei der Bestimmung des relevanten Marktes zu berücksichtigen.
  • BGH, 15.05.2012 - KVR 51/11

    Wasserpreise Calw

    Das Unternehmen hat der Kartellbehörde die Daten aus seinem Einwirkungsbereich zu übermitteln, die sich die Behörde nicht auf anderem zumutbaren Wege beschaffen kann (BGH, Urteil vom 23. Juni 2009 - KZR 22/08, juris Rn. 14).
  • OLG Düsseldorf, 24.02.2014 - 2 Kart 4/12

    Berliner Wasserbetriebe müssen Preise senken

    fff) Im Übrigen ist der Einwand der Betroffenen, sie könne die Trinkwasserentgelte aufgrund enger Vorgaben des Landes Berlin nicht ohne einen Gesetzesverstoß den Vorgaben des Bundeskartellamts entsprechend senken, nicht nur tatsächlich unzutreffend, sondern überdies auch rechtlich unbeachtlich, denn die Betroffene muss sich ohnehin die öffentlich-rechtlichen Vorgaben des Landesrechts, insbesondere des BerlBG, nach dem Rechtsgedanken des § 36 Abs. 2 GWB, der nicht nur für die Fusionskontrolle, sondern für das gesamte GWB gilt (BGH, Urteil vom 23.06.2009, KZR 22/08, juris, Rn. 15 m.w.N., siehe auch: Bechtold, a.a.O. § 36, Rn. 40), aufgrund ihres besonderen Verhältnisses zum Land Berlin kartellrechtlich als eigenes Handeln zurechnen lassen.
  • BGH, 07.12.2010 - KZR 4/10

    Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung: Sachliche Rechtfertigung einer

    Auf die Revision des Klägers hat der Bundesgerichtshof das Urteil aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen (Urteil vom 23. Juni 2009 - KZR 22/08, IR 2010, 62).
  • LG Potsdam, 17.06.2016 - 52 O 122/15

    Vergabe von Stromkonzessionen durch eine Gemeinde: Abbruch und Neuausschreibung

    Wie der BGH zum Mißbrauch einer marktbeherrschenden Stellung bereits entschieden hat, gilt die Verbundklausel des § 36 II GWB für den gesamten Anwendungsbereich des GWB (BGH, Urteil vom 23.6. 2009, Az.: KZR 22/08).
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