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   BGH, 23.06.2010 - 2 StR 222/10   

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https://dejure.org/2010,6174
BGH, 23.06.2010 - 2 StR 222/10 (https://dejure.org/2010,6174)
BGH, Entscheidung vom 23.06.2010 - 2 StR 222/10 (https://dejure.org/2010,6174)
BGH, Entscheidung vom 23. Juni 2010 - 2 StR 222/10 (https://dejure.org/2010,6174)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 174 StGB; § 174a StGB; § 21 StGB; § 46 StGB; § 49 Abs. 1 StGB
    (Schwerer) sexueller Missbrauch von Kindern (Erörterungsmangel hinsichtlich des minder schweren Falles; erheblich verminderte Schuldfähigkeit; Schuldprinzip)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 267 StPO
    Strafverfahren: Anforderungen an die sorgfältige Abfassung der Gründe eines auf einer Absprache in der Hauptverhandlung beruhenden Urteils

  • Wolters Kluwer

    Minderschwerer Fall des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes bei feststehender eingeschränkter Steuerungsfähigkeit

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die sorgfältige Abfassung der Gründe eines auf einer Absprache in der Hauptverhandlung beruhenden Urteils

  • rewis.io

    Strafverfahren: Anforderungen an die sorgfältige Abfassung der Gründe eines auf einer Absprache in der Hauptverhandlung beruhenden Urteils

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 21; StGB § 49; StGB § 176a Abs. 4 Hs. 2
    Minderschwerer Fall des schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes bei feststehender eingeschränkter Steuerungsfähigkeit

  • datenbank.nwb.de

    Strafverfahren: Anforderungen an die sorgfältige Abfassung der Gründe eines auf einer Absprache in der Hauptverhandlung beruhenden Urteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 336
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.05.2004 - 2 StR 386/03

    Urteil wegen an zwei 16jährigen Schülerinnen im Jahr 1994 begangenen Mordes

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - 2 StR 222/10
    Deshalb ist regelmäßig eine Strafrahmenverschiebung vorzunehmen, wenn nicht andere schulderhöhende Umstände, die im Urteil konkret und widerspruchsfrei festgestellt werden müssen, entgegenstehen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 161; NStZ 2004, 619).
  • BGH, 19.01.1996 - 2 StR 650/95

    Schuldfähigkeit - Alkohol - Beweiswürdigung - Strafrahmenverschiebung -

    Auszug aus BGH, 23.06.2010 - 2 StR 222/10
    Deshalb ist regelmäßig eine Strafrahmenverschiebung vorzunehmen, wenn nicht andere schulderhöhende Umstände, die im Urteil konkret und widerspruchsfrei festgestellt werden müssen, entgegenstehen (vgl. BGH NStZ-RR 1996, 161; NStZ 2004, 619).
  • BGH, 24.07.2017 - GSSt 3/17

    Tatrichterliche Ermessensentscheidung über Strafrahmenverschiebung bei

    Dabei folgt aus dem für die Regelung des § 21 StGB wesentlichen Schuldprinzip auch, dass die tatgerichtliche Ermessensentscheidung, ob eine Strafmilderung nach §§ 21, 49 Abs. 1 StGB vorzunehmen oder zu versagen ist, nach dem Schuldgehalt der Tat, also unter Berücksichtigung aller schuldrelevanten Umstände des Einzelfalls, zu treffen ist (vgl. BGH, Urteile vom 10. November 1954 - 5 StR 476/54, BGHSt 7, 28, 30 f.; vom 11. Juni 2008 - 5 StR 612/07, NStZ 2008, 619, 620, und vom 24. August 2016 - 2 StR 504/15, aaO, 40, 42; Beschlüsse vom 4. September 1992 - 2 StR 380/92, BGHR StGB § 21 Strafrahmenverschiebung 24; vom 7. Januar 2003 - 4 StR 490/02, NStZ-RR 2003, 136; vom 23. Juni 2010 - 2 StR 222/10, NStZ-RR 2010, 336; vom 7. September 2015 - 2 StR 350/15, aaO).
  • BGH, 04.06.2013 - 2 StR 59/13

    Betrug (Vermögensschaden: genaue Bezifferung im Urteil; Schaden bei

    Abschließend weist der Senat darauf hin, dass es eines Mindestmaßes an Sorgfalt bei der Abfassung der Urteilsgründe auch dann bedarf, wenn das Urteil auf einer in der Hauptverhandlung getroffenen Absprache beruht (Senat, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 222/10, NStZ-RR 2010, 336).
  • BGH, 06.02.2024 - 6 StR 6/24

    Schuldspruch wegen schweren Bandendiebstahls; Aufnahme der rechtlichen

    Lediglich ergänzend bemerkt der Senat, dass auch ein verständigungsbasiertes Urteil sorgfältig abgefasst sein muss (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juni 2010 - 2 StR 222/10, NStZ-RR 2010, 336; vom 19. August 2010 - 3 StR 226/10 Rn. 4; vom 14. Dezember 2011 - 5 StR 465/11 Rn. 2).
  • BGH, 29.12.2015 - 2 StR 322/15

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (Darstellung im Urteil: Geständnis des

    Die schriftlichen Urteilsgründe müssen deshalb nicht nur die für erwiesen erachteten Tatsachen, ihre rechtliche Würdigung sowie die für die Entscheidung der Straffrage maßgeblichen Erwägungen wiedergeben (vgl. § 267 StPO); der Tatrichter ist außerdem verpflichtet, seine Beweiserwägungen so geschlossen und aus sich heraus verständlich in den schriftlichen Urteilsgründen niederzulegen, dass die Beweiswürdigung einer revisionsgerichtlichen Kontrolle anhand des genannten Maßstabes einer sachlich-rechtlichen Überprüfung zugänglich ist (st. Rspr; Senat, Beschluss vom 21. Juli 2015 - 2 StR 75/14, juris; Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 222/10; vgl. BGH, Urteil vom 7. August 2014 - 3 StR 224/14 mwN; BGH, Beschluss vom 25. Februar 2015 - 4 StR 39/15, NStZ-RR 2015, 180).
  • BGH, 05.10.2010 - 3 StR 339/10

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Vermittlung eines

    Mit Blick auf die Urteilsgründe besteht insgesamt Anlass zu dem Hinweis, dass deren Abfassung auch dann eines Mindestmaßes an Sorgfalt bedarf, wenn das Urteil auf einer Absprache beruht (BGH, Beschluss vom 23. Juni 2010 - 2 StR 222/10 Rn. 8).
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