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BGH, 23.07.1987 - 4 StR 257/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verletzung der richterlichen Aufklärungspflicht durch Nichtvorlesen einer richterlichen Vernehmung einer Mitangeklagten - Aufschluss über den Gegenstand einer Beweisaufnahme in den Urteilsgründen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.10.1985 - 2 StR 377/85
Protokollierung einer Protokollverlesung
Auszug aus BGH, 23.07.1987 - 4 StR 257/87
Da eine solche Verlesung - ebenso wie die Verlesung der Niederschrift über die frühere Vernehmung eines Zeugen nach § 253 StPO -, auch wenn ein Antrag nach § 255 StPO nicht gestellt wurde, zu den gemäß § 273 Abs. 1 StPO zu protokollierenden Förmlichkeiten gehört (vgl. BGH NJW 1986, 2063;… Kleinknecht/Meyer 37. Aufl. § 255 StPO Rdn. 1 m.w.Nachw.), das Hauptverhandlungsprotokoll jedoch keine Angaben darüber enthält, ist davon auszugehen, daß die Niederschrift nicht verlesen worden ist.