Rechtsprechung
   BGH, 23.07.2002 - 3 StR 240/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4943
BGH, 23.07.2002 - 3 StR 240/02 (https://dejure.org/2002,4943)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2002 - 3 StR 240/02 (https://dejure.org/2002,4943)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2002 - 3 StR 240/02 (https://dejure.org/2002,4943)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2002,4943) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Einziehung eines zur Drogenkurierfahrt eingesetzten Mobiltelefons - Anordnung des Verfalls des bei der Fahrt mitgeführten Geldes - Verwendung der Reisespesen zur Durchführung der Tat

  • Judicialis

    BtMG § 33 Abs. 1; ; BtMG § 33 Abs. 2; ; StGB § 74 Abs. 1; ; StGB § 73 b Abs. 1

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.02.1993 - 1 StR 808/92

    Teilnahme an unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln - Einziehung von

    Auszug aus BGH, 23.07.2002 - 3 StR 240/02
    Sie unterliegen vielmehr als Tatmittel der Einziehung (BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 4).
  • BGH, 27.02.1996 - 1 StR 60/96

    Voraussetzung für die Einziehung des Mobiltelefons eines Angeklagten -

    Auszug aus BGH, 23.07.2002 - 3 StR 240/02
    Rechtsgrundlage kann vielmehr nur § 74 Abs. 1 StGB sein (vgl. BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 5).
  • BGH, 19.10.2010 - 4 StR 277/10

    Verfall von Wertersatz (Erlangtes; für die Tatdurchführung erlangtes);

    Der festgestellte Sachverhalt ist mit der Geldübergabe an einen Drogenkurier zur Finanzierung der Kurierfahrt und der damit verbundenen Aufenthalte (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 9. November 2006 - 5 StR 453/06; a. A. zu Reisespesen aber: BGH, Beschluss vom 20. Februar 1993 - 1 StR 808/92, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 4; Beschluss vom 23. Juli 2002 - 3 StR 240/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 3) nicht vergleichbar.
  • BGH, 26.07.2022 - 3 StR 193/22

    Amphetamin als Betäubungsmittel von mittlerer Gefährlichkeit; Einziehung

    Das zur neuen Verhandlung und Entscheidung berufene Tatgericht wird gegebenenfalls zu prüfen haben, ob es sich bei der Auslagenerstattung in Höhe von 500 EUR um Spesengeld handelte, das kein für die Tat erlangter Tatertrag im Sinne des § 73 Abs. 1 Alternative 2 StGB (vgl. insofern BGH, Beschlüsse vom 9. November 2006 - 5 StR 453/06, NStZ 2007, 150; vom 12. Juli 2011 - 4 StR 278/11, juris Rn. 3), sondern Tatmittel im Sinne des § 74 Abs. 1 Alternative 2 StGB war (vgl. BGH, Urteil vom 18. November 2021 - 3 StR 131/21, juris Rn. 16 mwN; Beschlüsse vom 5. Juli 2012 - 3 StR 210/12, NStZ-RR 2012, 313, 314; Beschluss vom 23. Juli 2002 - 3 StR 240/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 3; s. auch BGH, Beschluss vom 23. Februar 2022 - 2 StR 444/21, juris Rn. 21 f.; Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 33 Rn. 62 f.; MüKoStGB/Nobis, 4. Aufl., § 3 BtMG Rn. 27).
  • BGH, 18.11.2021 - 3 StR 131/21

    Besitz im Sinne des Betäubungsmittelrechts; Einziehung von Wertersatz für im

    Denn nach der Rechtsprechung sind Spesengelder, also Beträge, die ein Täter oder Teilnehmer im Vorfeld einer beabsichtigten Tatbegehung von einer anderen Person - namentlich einem Hintermann oder Haupttäter - mit der konkreten Maßgabe erhalten hat, davon notwendige Ausgaben zu bestreiten, Tatmittel im Sinne des § 74 Abs. 1 StGB (BGH, Beschlüsse vom 5. Juli 2012 - 3 StR 210/12, NStZ-RR 2012, 313, 314; vom 27. Oktober 2010 - 5 StR 420/10, juris; vom 19. Oktober 2010 - 4 StR 277/10, BGHR StGB § 73a Anwendungsbereich 4 Rn. 4; vom 23. Juli 2002 - 3 StR 240/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 3; Urteil vom 25. Februar 1993 - 1 StR 808/92, BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 4; vgl. aber auch Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 33 Rn. 63).
  • BGH, 05.07.2012 - 3 StR 210/12

    Umfang der erforderlichen tatrichterlichen Feststellungen bei Verfallsanordnung

    In diesem Fall wären sie nicht nach § 73 StGB abzuschöpfen; vielmehr unterlägen sie als Tatmittel möglicherweise der Einziehung nach § 74 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2002 - 3 StR 240/02, BGHR StGB § 73 Erlangtes 3; Fischer, StGB, 59. Aufl., § 74 Rn. 8).
  • BGH, 27.06.2023 - 6 StR 260/23

    Beihilfe zum versuchten gewerbsmäßigen Bandenbetrug; Einziehung von "Spesen"

    Derartige "Spesen" unterliegen als Tatmittel der Einziehung nach § 74 Abs. 1 und § 74c Abs. 1 StGB (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2002 - 3 StR 240/02; Urteil vom 25. Februar 1993 - 1 StR 808/92; BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 4).
  • BGH, 31.08.2011 - 2 StR 341/11

    Ersetzung der Anordnung des Verfalls eines sichergestellten Spesengeldes durch

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19. April 2011 wird mit der Maßgabe als unbegründet verworfen, dass die Anordnung des Verfalls des sichergestellten Spesengeldes von 95 Euro und 750 USD (Az: Zollfahndungsamt Frankfurt am Main: E 1305/10 6105; LÜ 2107/11) durch die Anordnung der Einziehung dieses Geldbetrages ersetzt wird (vgl. BGHR StGB § 73 Erlangtes 3).
  • BGH, 27.10.2010 - 5 StR 420/10

    Unbegründete Revision; Einziehung (Tatmittel; Reisespesen); Verfall

    Ergänzend zur Begründung der Antragsschrift des Generalbundesanwalts weist der Senat darauf hin, dass einem Kurier überlassene Reisespesen nicht dem Verfall, sondern als Tatmittel der Einziehung unterliegen (BGHR StGB § 73 Erlangtes 3).
  • BGH, 24.09.2002 - 3 StR 313/02

    Verfall - Anordnung - Einziehung - Ersetzen - Geldbetrag

    Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Kleve vom 14. Juni 2002 wird als unbegründet verworfen, da die Nachprüfung des Urteils auf Grund der Revisionsrechtfertigung keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben hat (§ 349 Abs. 2 StPO); jedoch wird die Anordnung des Verfalls von einer Million Lire durch die Anordnung der Einziehung der sichergestellten eine Million Lire ersetzt (BGH, Beschl. vom 23. Juli 2002 - 3 StR 240/02; BGHR StGB § 74 Abs. 1 Tatmittel 4).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht