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   BGH, 23.07.2007 - NotZ 41/07   

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https://dejure.org/2007,5678
BGH, 23.07.2007 - NotZ 41/07 (https://dejure.org/2007,5678)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2007 - NotZ 41/07 (https://dejure.org/2007,5678)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - NotZ 41/07 (https://dejure.org/2007,5678)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Erstmalige Berücksichtigung von Notaren zur hauptberuflichen Amtsausübung; Berührung des sachlichen Schutzbereichs des Art. 33 Abs. 5 GG durch Veränderungen in Bezug auf Einkommen und Berufsbild der Amtsnotare; Bestehen eines Rechts des Beamten am Amt im ...

  • Judicialis

    BNotO § 3 Abs. 1; ; BNotO § ... 4; ; BNotO § 111; ; BNotO § 111 Abs. 1 Satz 2; ; BNotO § 111 Abs. 4; ; BNotO § 115 Abs. 1; ; BRAO § 42 Abs. 4; ; LFGG § 3 Abs. 1; ; LFGG § 3 Abs. 1 Satz 2; ; LJKG § 10 Abs. 3; ; LJKG § 12

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung von Anträgen auf gerichtliche Entscheidung der Notare im Landesdienst in badischen Rechtsgebiet gegen die Bestellung von Notaren zur hauptberuflichen Amtsausübung

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Nichtbesetzung von Notarstellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 19/08

    Mitteilung der Notaraufsichtsbehörde an die Registerbehörde (Bundesamt der

    Die über den Wortlaut von § 111 Abs. 1 Satz 2 BNotO hinaus nicht nur für Anfechtungs-, sondern auch für Leistungsanträge erforderliche Antragsbefugnis (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juli 2007 - NotZ 41/07 - [...] Rn. 6 f.; vom 5. Februar 1996 - NotZ 14/95 - DNotZ 1997, 167, 169) ist zu bejahen, weil der Antragsteller durch die registerrechtliche Verwendung seiner Daten in seinem Grundrecht auf Datenschutz aus Art. 2 Abs. 1 i.V. mit Art. 1 Abs. 1 GG betroffen ist (vgl. BVerfG StV 1991, 556) und einen Sachverhalt dargelegt hat, aus dem sich grundsätzlich Folgenbeseitigungsansprüche ergeben können.
  • VG Osnabrück, 24.02.2009 - 1 A 28/07

    Rechtsschutz gegen die Amtssitzzuweisung eines öffentlich bestellten

    Die Norm dient deshalb nicht dazu, Berufsaussichten Interessierter zu wahren, so dass mit der Pflicht der Verwaltung, die Zahl der Notarstellen gemäß § 4 BNotO festzulegen, kein Grundrecht aus Art. 12 Abs. 1 GG korrespondiert (vgl. BGH, B. v. 23.07.2007 - NotZ 41/07 - juris, m.w.N.).
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