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   BGH, 23.07.2007 - NotZ 80/07   

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https://dejure.org/2007,11812
BGH, 23.07.2007 - NotZ 80/07 (https://dejure.org/2007,11812)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2007 - NotZ 80/07 (https://dejure.org/2007,11812)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - NotZ 80/07 (https://dejure.org/2007,11812)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Beschwerde an den Bundesgerichtshof gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte über Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen nach § 24 Abs. 3 Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (FGG)

  • Judicialis

    FGG § 24 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    FGG § 24 Abs. 3
    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung im FGG -Verfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht/ Bestellung zum Notar

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 14.04.1994 - NotZ 1/94

    Statthaftigkeit einer Beschwede an den BGH gegen Entscheidungen der

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 80/07
    Nach der ständigen, auch vom Bundesverfassungsgericht gebilligten (Beschluss vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 868/97, betreffend den Senatsbeschluss vom 21. April 1997 - NotZ 7/97) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte über Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen nach § 24 Abs. 3 FGG eine Beschwerde an den Bundesgerichtshof grundsätzlich nicht statthaft (Beschluss vom 14. April 1994 - NotZ 1/94 - BGHR BNotO § 111 Abs. 4 Satz 2 Anordnung, einstweilige 4 m.w.N.; zuletzt Beschluss vom 1. Februar 1999 - NotZ 1/99 - nicht veröffentlicht).

    Ein möglicher Ausnahmefall, in dem wegen des Erfordernisses effektiven Rechtsschutzes die Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung als statthaft zu erachten sein könnte (Senatsbeschluss vom 14. April 1994 aaO), ist hier entgegen der Auffassung des Beschwerdeführers nicht gegeben.

  • BGH, 01.02.1999 - NotZ 1/99

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte über

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 80/07
    Nach der ständigen, auch vom Bundesverfassungsgericht gebilligten (Beschluss vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 868/97, betreffend den Senatsbeschluss vom 21. April 1997 - NotZ 7/97) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte über Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen nach § 24 Abs. 3 FGG eine Beschwerde an den Bundesgerichtshof grundsätzlich nicht statthaft (Beschluss vom 14. April 1994 - NotZ 1/94 - BGHR BNotO § 111 Abs. 4 Satz 2 Anordnung, einstweilige 4 m.w.N.; zuletzt Beschluss vom 1. Februar 1999 - NotZ 1/99 - nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 06.06.2007 - 1 BvR 1424/07

    Bewertung der fachlichen Eignung bei Besetzung einer Notarstelle -

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 80/07
    Dies ist im Übrigen dadurch nachdrücklich bestätigt worden, dass das Bundesverfassungsgericht durch Kammerbeschluss vom 6. Juni 2007 (1 BvR 1424/07) die gegen den angefochtenen Beschluss eingelegte Verfassungsbeschwerde des Antragstellers nicht zur Entscheidung angenommen hat.
  • BGH, 26.10.2009 - NotZ 17/09

    Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes

    Nach der ständigen, auch vom Bundesverfassungsgericht gebilligten (Beschluss vom 8. Juli 1997 - 1 BvR 868/97, betreffend den Senatsbeschluss vom 21. April 1997 - NotZ 7/97) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist gegen Entscheidungen der Oberlandesgerichte über Anträge auf Erlass einstweiliger Anordnungen nach § 24 Abs. 3 FGG eine Beschwerde an den Bundesgerichtshof grundsätzlich nicht statthaft (Beschluss vom 14. April 1994 - NotZ 1/94 - BGHR BNotO § 111 Abs. 4 Satz 2 Anordnung, einstweilige 4 m.w.N.; zuletzt Beschlüsse vom 23. Juli 2007 - NotZ 80/07 und NotZ 88/07 - bei juris abrufbar).
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