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   BGH, 23.07.2007 - NotZ 52/06   

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https://dejure.org/2007,2417
BGH, 23.07.2007 - NotZ 52/06 (https://dejure.org/2007,2417)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2007 - NotZ 52/06 (https://dejure.org/2007,2417)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2007 - NotZ 52/06 (https://dejure.org/2007,2417)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anwendung des Regelvorrangs des § 115 Abs. 2 S. 1 Bundesnotarordnung (BNotO) bei der Auswahl zwischen einheimischen und landesfremden Bewerbern um eine Notarstelle; Verfassungsrechtliche und einfachrechtliche Anforderungen an die Auswahlentscheidung der Justizverwaltung ...

  • Judicialis

    BNotO § 115 Abs. 2 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 115 Abs. 2 S. 1
    Berücksichtigung landesfremder Notare bei der Einrichtung hauptberuflicher Notarstellen im badischen Rechtsgebiet

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Notarrecht - Bewerbung auch von landesfremden Notaren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • notare-wuerttemberg.de PDF, S. 2 (Entscheidungsbesprechung)

    § 115 BNotO; Art. 33 Abs. 5 GG; Art. 12 Abs. 1 GG; § 4 BNotO
    Freie Notare in Baden - erste Entscheidungen des Bundesgerichtshofs (RiLG Thomas Offenloch, Karlsruhe; BWNotZ 5-6/07, S. 2)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 16/06

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 52/06
    Er hat dabei einerseits ein Festhalten an einem Punktesystem, das den bindenden Vorgaben des Verfassungsgerichts Rechnung trägt, grundsätzlich nicht beanstandet und ist Forderungen, dieses Auswahlsystem sei zwingend durch eine fachbezogene Notarprüfung zu ersetzen, in diesem Zusammenhang nicht gefolgt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 16/06 - juris Rn. 7, 8; vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - DNotZ 2005, 942, 945 und vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155, 157).

    d) Es trifft freilich zu, dass ein Punktesystem zunächst ein Auswahlverfahren nach objektiven, nachvollziehbaren und transparenten Kriterien eröffnet, das den Bewerbern das zu erfüllende Anforderungsprofil vermittelt, der Justizverwaltung eine erste einigermaßen verlässliche Sichtung des Bewerberfeldes erlaubt und eine Vergleichbarkeit der Leistungen und sonstigen Eignungsmerkmale gewährleistet, was allerdings nur über ein gewisses, die individuellen Fähigkeiten etwas relativierendes Maß an Abstraktion, Generalisierung und Schematisierung zu erreichen ist (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 16/06 - aaO Rn. 7, 8; vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06 - ZNotP 2006, 392, 393 f. Rn. 13 und vom 18. März 2002 - NotZ 19/01 - NJW-RR 2002, 1142, 1143).

    In diesem umschriebenen Sinn sind die Staatsexamina für die Einschätzung der allgemeinen juristischen Befähigung gerade auch im Vergleich unter Bewerbern für eine Notarstelle unverzichtbar (Senatsbeschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 16/06 - aaO Rn. 10; vom 14. März 2005 - NotZ 27/04 - BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Auswahlkriterien 19 = ZNotP 2005, 434, 435 und vom 3. Dezember 2001 - NotZ 20/01 - NJW-RR 2002, 705 f.).

  • BGH, 01.08.2005 - NotZ 11/05

    Besetzung von Notarstellen bei Bewerbung landesfremder Notarassessoren

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 52/06
    Unverzichtbar ist lediglich eine Prüfung aller Umstände des Einzelfalls, die in einen umfassenden Eignungsvergleich mündet (vgl. Senat, Beschluss vom 1. August 2005 - NotZ 11/05 - BGHR BNotO § 114 Abs. 3 Bezirksnotare 1 = ZNotP 2006, 37, 38).

    Auch dort hat der Senat mit Blick auf Art. 12 Abs. 1 GG eine Berechtigung der Justizverwaltung verneint, sich "schematisch auf die betreffende Bestimmung ... zu berufen", und verlangt, zunächst in einem ersten Schritt zu prüfen, ob das Gemeinwohlziel einer geordneten Rechtspflege eine Bevorzugung der Bezirksnotare im Einzelfall rechtfertigt (Beschluss vom 1. August 2005 - NotZ 11/05 - BGHR BNotO § 114 Abs. 3 Bezirksnotare 1 unter 2 = ZNotP 2006, 37, 38, im Anschluss an BVerfG DNotZ 2005, 473, 476)).

    Die öffentliche Hand ist nicht gehalten, den Kreis von eignungsrelevanten Tatsachen zu verengen, wenn nicht alle Mitbewerber - aus welchen Gründen auch immer - sie vorzuweisen vermögen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2004 - NotZ 4/04 - BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Auswahlkriterien 17/Dienstzeugnisse = DNotZ 2005, 149, 150 f.; siehe auch Senatsbeschluss vom 1. August 2005 - NotZ 11/05 - BGHR BNotO § 114 Abs. 3 Bezirksnotare 1 = ZNotP 2006, 37).

  • BGH, 12.07.2004 - NotZ 4/04

    Umfang des Organisationsermessens der Landesjustizverwaltung bei Besetzung einer

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 52/06
    Die öffentliche Hand ist nicht gehalten, den Kreis von eignungsrelevanten Tatsachen zu verengen, wenn nicht alle Mitbewerber - aus welchen Gründen auch immer - sie vorzuweisen vermögen (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2004 - NotZ 4/04 - BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Auswahlkriterien 17/Dienstzeugnisse = DNotZ 2005, 149, 150 f.; siehe auch Senatsbeschluss vom 1. August 2005 - NotZ 11/05 - BGHR BNotO § 114 Abs. 3 Bezirksnotare 1 = ZNotP 2006, 37).

    Die mit diesem System verbundenen Vorteile für die Personalverwaltung können - was der Antragsteller übersieht - bei dem Bestellungswechsel in ein anderes Bundesland nicht eintreten (vgl. Senatsbeschluss vom 12. Juli 2004 - NotZ 4/04 - ZNotP 2004, 449).

  • BGH, 22.11.2004 - NotZ 16/04

    Anforderungen an die Gewichtung fachspezifischer Leistungen beim Zugang zum Beruf

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 52/06
    Er hat dabei einerseits ein Festhalten an einem Punktesystem, das den bindenden Vorgaben des Verfassungsgerichts Rechnung trägt, grundsätzlich nicht beanstandet und ist Forderungen, dieses Auswahlsystem sei zwingend durch eine fachbezogene Notarprüfung zu ersetzen, in diesem Zusammenhang nicht gefolgt (vgl. u.a. Beschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 16/06 - juris Rn. 7, 8; vom 11. Juli 2005 - NotZ 29/04 - DNotZ 2005, 942, 945 und vom 22. November 2004 - NotZ 16/04 - ZNotP 2005, 155, 157).

    Fehlt es insoweit an beachtlichen Bewertungen und einem ausdifferenziertem Bewertungssystem muss eine individuelle Eignungsprognose im weiteren Sinne getroffen werden, in die die notarspezifischen Eignungskriterien mit einem eigenständigen Gewicht gegenüber den Kriterien der allgemeinen juristischen Qualifikation einfließen (Senat, Beschlüsse vom 22. November 2004 aaO und vom 20. November 2006 - NotZ 15/06 - aaO S. 72 Rn. 18).

  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 20/01

    Bedeutung des Ergebnisses des zweiten juristischen Staatsexamens für einen

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 52/06
    In diesem umschriebenen Sinn sind die Staatsexamina für die Einschätzung der allgemeinen juristischen Befähigung gerade auch im Vergleich unter Bewerbern für eine Notarstelle unverzichtbar (Senatsbeschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 16/06 - aaO Rn. 10; vom 14. März 2005 - NotZ 27/04 - BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Auswahlkriterien 19 = ZNotP 2005, 434, 435 und vom 3. Dezember 2001 - NotZ 20/01 - NJW-RR 2002, 705 f.).
  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 27/04

    Reihenfolge von Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 52/06
    In diesem umschriebenen Sinn sind die Staatsexamina für die Einschätzung der allgemeinen juristischen Befähigung gerade auch im Vergleich unter Bewerbern für eine Notarstelle unverzichtbar (Senatsbeschlüsse vom 20. November 2006 - NotZ 16/06 - aaO Rn. 10; vom 14. März 2005 - NotZ 27/04 - BGHR BNotO § 6 Abs. 3 Auswahlkriterien 19 = ZNotP 2005, 434, 435 und vom 3. Dezember 2001 - NotZ 20/01 - NJW-RR 2002, 705 f.).
  • BGH, 18.09.1995 - NotZ 30/94

    Notarstelle - Bewerbereignung

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 52/06
    Es handelt sich nicht einmal um - gegebenenfalls über eine entsprechende Anwendung von § 114 Satz 2 VwGO - nunmehr zuzulassende Ergänzungen, um ein bis dahin bestehendes Ermessens- oder Erwägungsdefizit auszugleichen (vgl. Kopp/Schenke, VwGO 14. Aufl. § 114 Rdn. 49 m.w.N.; zur Berücksichtigung nachgeschobener Gründe vor Inkrafttreten des § 114 Satz 2 VwGO vgl. Senatsbeschluss vom 18. September 1995 - NotZ 30/94 - NJW-RR 1996, 311 unter II 2 b).
  • BGH, 01.12.1969 - NotZ 4/69

    Eignung zum Notar (§ 6 BNotO)

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 52/06
    a) Der Antragsgegner hat die persönliche Eignung des Antragstellers für das angestrebte Amt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 1 BNotO mit einer Gesamtwürdigung seiner Persönlichkeit unter der gebotenen Einbeziehung aller inneren und äußeren Eigenschaften, wie sie sich in ihrem äußeren Verhalten offenbaren (vgl. bereits BGHZ 38, 347, 356; 53, 95, 100), uneingeschränkt - wie auch bei den weiteren Beteiligten - angenommen.
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 52/06
    Der Antragsgegner hat den ihm dabei zustehenden Beurteilungsspielraum (BGHZ 124, 327) auf der Grundlage der gesetzlichen Eignungskriterien des § 6 Abs. 3 BNotO und des § 115 Abs. 2 Satz 2 BNotO über eine vergleichende individuelle Bewertung aller Bewerber zutreffend angewandt und ausgeschöpft.
  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 19/03

    Beurteilung der persönlichen Eignung eines Notarbewerbers

    Auszug aus BGH, 23.07.2007 - NotZ 52/06
    Denn in dem für den Werdegang des Nurnotars vorgesehenen Anwärterdienst (§ 7 BNotO), dem gemäß § 115 Abs. 2 Satz 2 BNotO der Werdegang eines badischen Notars im Landesdienst gleichgestellt ist, besteht bestimmungsgemäß hinreichend Gelegenheit, die fachliche Eignung des Notarbewerbers zu begründen, zu verbessern und - auch und gerade im Blick auf zukünftige Bewerbungen um ein Notaramt - zu beurteilen (Senat, Beschluss vom 22. März 2004 - NotZ 19/03).
  • BGH, 18.03.2002 - NotZ 19/01

    Bewerbung eines württembergischen Bezirksnotars um die Stelle eines Anwaltsnotars

  • BGH, 02.12.2002 - NotZ 13/02

    Besetzung einer Notarstelle mit einem überdurchschnittlich geeigneten

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 3/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

  • BVerfG, 28.04.2005 - 1 BvR 2231/02

    Verletzung von GG Art 12 Abs 1 iVm Art 33 Abs 2 durch Bevorzugung eines Bewerbers

  • OLG Stuttgart, 17.11.2006 - Not 95/06

    Notarbestellung: Auswahlentscheidung bei Besetzung von Notarstellen im badischen

  • BGH, 28.03.1991 - NotZ 27/90

    Notarrecht - Amtsstelle - Justizverwaltungen - Notarstellenvergabe - Amtssitz -

  • BGH, 17.12.1962 - NotZ 8/62

    Blinder kann nicht Notar werden

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

  • BGH, 16.07.2001 - NotZ 5/01

    Auswahl unter mehreren Bewerbern für eien Notarstelle mit gleicher Punktzahl

  • BGH, 14.07.2003 - NotZ 47/02

    Anforderungen an die Entscheidung der Landesjustizverwaltung bei Besetzung einer

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 15/06

    Berücksichtigung von Vorbereitungskursen mit benoteten Klausuren bei der

  • BGH, 11.07.2005 - NotZ 29/04

    Fortführung des Verfahrens zur Besetzung zweier Notarstellen

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