Rechtsprechung
BGH, 23.07.2008 - 5 StR 257/08 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 212 StGB; § 227 StGB; § 15 StGB; § 261 StPO
Beweiswürdigung beim Tötungsvorsatz (Widersprüche; überschätze Indizien; bloße Vermutung des Tötungsvorsatzes; Körperverletzung mit Todesfolge; bedingter Vorsatz) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Anforderungen an die tatrichterliche Beweiswürdigung zur Feststellung eines bedingten Tötungsvorsatzes; Anforderungen an die Abgrenzung zwischen Feststellung einer Drosselung mit Tötungsvorsatz und einer Körperverletzung mit Todesfolge aufgrund eines Fesselungsversuchs ...
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 4
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 261 § 337 Abs. 1
Vermutung als Ergebnis der Beweiswürdigung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)
Verurteilung wegen Tötung des "Generals" erneut aufgehoben
Verfahrensgang
- BGH, 23.07.2008 - 5 StR 257/08
- LG Berlin, 16.12.2008 - 532 KLs 11/08
- BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2008, 341
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 16.11.2006 - 3 StR 139/06
El Motassadeq auch der Beihilfe zum vielfachen Mord schuldig gesprochen
Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 5 StR 257/08
Sie erweist sich als lückenhaft und im Blick auf die vom Landgericht angenommene Tötungsabsicht widersprüchlich (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387; NStZ 2006, 625, 627); sie vermag letztlich für den angenommenen Zeitpunkt der Fassung des Tötungsvorsatzes nur eine Vermutung zu begründen (vgl. BGH StV 2002, 235 m.w.N.). - BGH, 16.12.2003 - 5 StR 458/03
Tötungsvorsatz (Totschlag; Eventualvorsatz; Indiz der äußerst gefährlichen …
Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 5 StR 257/08
Hierfür wird es sich anbieten, einen bedingten Tötungsvorsatz des Angeklagten nach den in BGHR StGB § 212 Abs. 1 Vorsatz, bedingter 57 dargelegten Prämissen zu prüfen. - BGH, 08.03.2006 - 5 StR 587/05
Subventionsbetrug (Investitionszulagen; vorteilhafte unrichtige Angaben: …
Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 5 StR 257/08
Sie erweist sich als lückenhaft und im Blick auf die vom Landgericht angenommene Tötungsabsicht widersprüchlich (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387; NStZ 2006, 625, 627); sie vermag letztlich für den angenommenen Zeitpunkt der Fassung des Tötungsvorsatzes nur eine Vermutung zu begründen (vgl. BGH StV 2002, 235 m.w.N.). - BGH, 12.12.2001 - 5 StR 520/01
Gewissheit (objektive Grundlagen als Voraussetzung); Überzeugungsbildung
Auszug aus BGH, 23.07.2008 - 5 StR 257/08
Sie erweist sich als lückenhaft und im Blick auf die vom Landgericht angenommene Tötungsabsicht widersprüchlich (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387; NStZ 2006, 625, 627); sie vermag letztlich für den angenommenen Zeitpunkt der Fassung des Tötungsvorsatzes nur eine Vermutung zu begründen (vgl. BGH StV 2002, 235 m.w.N.).
- BGH, 23.06.2009 - 5 StR 182/09
Verurteilung wegen Tötung des "Generals" erneut aufgehoben
Nach Aufhebung einer ersten Verurteilung durch den Senat (NStZ-RR 2008, 341) hat das Landgericht den Angeklagten erneut wegen Heimtückemordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.Dies hielt der sachlichrechtlichen Prüfung nicht stand (Senat in NStZ-RR 2008, 341).
- BGH, 17.09.2008 - 5 StR 377/08
Bedingter Tötungsvorsatz (Beweiswürdigung); Rechtfertigung durch Notwehr …
Die zur Annahme eines bedingten Tötungsvorsatzes führende Beweiswürdigung des Landgerichts hält der sachlichrechtlichen Prüfung nicht stand (vgl. BGH NJW 2007, 384, 387, insoweit in BGHSt 51, 144 nicht abgedruckt) und vermag letztlich nur eine Vermutung zu begründen (vgl. BGH StV 2002, 235; BGH, Beschluss vom 23. Juli 2008 - 5 StR 257/08).