Rechtsprechung
BGH, 23.07.2012 - NotSt (Brfg) 5/11 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
BDG § 60 Abs. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 60 Abs 3 BDG, § 96 Abs 1 S 1 BNotO
Disziplinarverfahren gegen Notar: Abänderung einer angefochtenen Disziplinarverfügung zu Gunsten des Klägers - IWW
- Wolters Kluwer
Berechtigung eines Gerichts zur Abänderung einer angefochtenen Disziplinarverfügung aufgrund eigenen Ermessens nach § 60 Abs. 3 BDG
- rewis.io
Disziplinarverfahren gegen Notar: Abänderung einer angefochtenen Disziplinarverfügung zu Gunsten des Klägers
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BDG § 60 Abs. 3
Berechtigung eines Gerichts zur Abänderung einer angefochtenen Disziplinarverfügung aufgrund eigenen Ermessens nach § 60 Abs. 3 BDG - datenbank.nwb.de
Disziplinarverfahren gegen Notar: Abänderung einer angefochtenen Disziplinarverfügung zu Gunsten des Klägers
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Möglichkeit der Abmilderung einer Disziplinarmaßnahme
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Abmilderung eines Disziplinarverfügung gegen einen Notar
Verfahrensgang
- OLG Frankfurt, 06.09.2011 - 1 Not 2/11
- BGH, 23.07.2012 - NotSt (Brfg) 5/11
Papierfundstellen
- NJW-RR 2012, 1267
- MDR 2012, 1194
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 15.12.2005 - 2 A 4.04
Beamtin des Bundesnachrichtendienstes; schriftliche Zeugenerklärungen; …
Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotSt (Brfg) 5/11
Es kann die angefochtene Disziplinarverfügung zu Gunsten des Klägers abändern und an Stelle der verhängten eine mildere Disziplinarmaßnahme aussprechen (…vgl. dazu Gansen, BDG, Stand 2005, § 60 Rn. 18;… Köhler/Ratz, BDG, 3. Aufl., 2003, § 60 Rn. 21;… Urban/Wittkowski, BDG (2011), § 60 Rn. 21; BVerfG, NVwZ-RR 2006, 485, Rn. 23).
- KG, 14.05.2019 - Not 6/18
Notarsache: Disziplinarmaßnahme gegen den Notar wegen der Entgegennahme von Geld …
Maßgeblich hierfür sind die in § 13 Abs. 1 BDG niedergelegten Grundsätze (BGH, NJW-RR 2012, 1267). - BGH, 17.03.2014 - NotSt (Brfg) 1/13
Disziplinarverfahren gegen einen Notar: Missbilligung bei Verstoß gegen …
Es kann die angefochtene Disziplinarverfügung zu Gunsten des Klägers abändern und an Stelle der verhängten eine mildere Disziplinarmaßnahme aussprechen (Senatsbeschluss vom 23. Juli 2012 - NotSt(Brfg) 5/11, ZNotP 2012, 359 Rn. 3 m.umfangr.w.N.). - OLG Frankfurt, 24.06.2014 - 2 Not 1/13
Notarrecht: Berücksichtigung der Dauer des Disziplinarverfahrens bei Bemessung …
Die Klage ist teilweise begründet, weil der angefochtene Verwaltungsakt insoweit rechtswidrig und den Kläger in seinen subjektiven Rechten belastend, § 113 I 1 VwGO, bzw. derselbe unzweckmäßig ist, § 60 III BDG, so dass der Senat, dessen Entscheidungsgrundlage nur diejenigen Disziplinarvorwürfe sein konnten, die der angegriffenen Verfügung mit der durch sie ausgesprochenen Disziplinarmaßnahme zugrunde liegen (…vgl. Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 5. Auflage, § 60 Rn.12), eine anderweitige abschließende (Ermessens-)Entscheidung zu treffen hatte (BGH NJW-RR 2012, 1267).
- OLG Frankfurt, 30.06.2013 - 1 Not 2/12
Disziplinarmaßnahme wegen fahrlässiger Pflichtverletzungen eines Notars - …
Er hat vielmehr im Sinne einer eigenen Ermessensentscheidung auch darüber zu befinden, ob eine disziplinarrechtliche Ahndung geboten und welche Disziplinarmaßnahme gegebenenfalls - unter Beachtung des Verbotes der reformatio in peius - angemessen und deshalb zu verhängen ist (vgl. BGH NJW-RR 2012, 1267 m.w.N.). - OLG Frankfurt, 20.07.2015 - 1 Not 5/13
Disziplinarverfügung wegen Amtspflichtverletzung eines Notars (hier: Beurkundung …
Anders als sonst bei einer Anfechtungsklage ist das Gericht danach nicht beschränkt, eine rechtswidrige Verfügung aufzuheben; es trifft in Anwendung der in § 13 Abs. 1 BDG niedergelegten Grundsätze innerhalb der durch die Verfügung vorgegebenen Disziplinarmaßnahmenobergrenze vielmehr eine eigene "Ermessensentscheidung" (vgl. BT-Drucks. 14/4659 S. 49 zu § 60 BDG; BGH, Beschluss vom 23.7.2012 - NotSt (Brfg) 5/11, MDR 2012, 1194). - OLG Frankfurt, 16.05.2018 - 2 Not 1/17
Notarrecht: Beschränkung der Notartätigkeit auf bestimmten Sitz im Amtsbereich
Die angefochtene Disziplinarmaßnahme ist auch nicht etwa unzweckmäßig mit der Folge, dass der Senat aufgrund eigenen Ermessens nach § 60 Abs. 3 BDG die angefochtene Disziplinarverfügung zu Gunsten der Klägerin abändern und innerhalb der durch die Verfügung vorgegebenen Disziplinarmaßnahmenobergrenze an Stelle der verhängten eine mildere Disziplinarmaßnahme aussprechen könnte (vgl. BGH NJW-RR 2012, 1267). - OLG Frankfurt, 14.12.2016 - 2 Not 1/16
Notarrecht: Verwahrung von Fremdgeldern auf Notaranderkonten ohne …
Die Klage ist aber unbegründet, weil der angefochtene Verwaltungsakt, soweit nach der Teilabhilfe vom 29.04.2016 noch gegen den Kläger bestehend, nicht rechtswidrig und den Kläger in seinen subjektiven Rechten belastend ist, vergl. § 113 I 1 VwGO, bzw. derselbe sich als zweckmäßig erweist, § 60 III BDG, so dass der Senat, dessen Entscheidungsgrundlage nur diejenigen Disziplinarvorwürfe sein können, die der angegriffenen Verfügung mit der durch sie ausgesprochenen Disziplinarmaßnahme zugrunde liegen (…vgl. Hummel/Köhler/Mayer, BDG, 5. Auflage,§ 60 Rn.12), keine anderweitig abschließende (Ermessens-)Entscheidung treffen konnte (BGH NJW-RR 2012, 1267).