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   BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 3/12   

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https://dejure.org/2012,22241
BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 3/12 (https://dejure.org/2012,22241)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 3/12 (https://dejure.org/2012,22241)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 3/12 (https://dejure.org/2012,22241)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 3 S 1 BNotO, § 3 Abs 3 S 1 NotAssAusbV NW
    Klage gegen eine dienstliche Beurteilung im Anwärterdienst für Notarassessoren in Nordrhein-Westfalen: Bewertungskriterien für die dienstlichen Leistungen

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Gewichtung des Examensergebnisses im Verhältnis zur dienstlichen Beurteilung bei der Bewertung der Leistungen von Notarassessoren

  • rewis.io

    Klage gegen eine dienstliche Beurteilung im Anwärterdienst für Notarassessoren in Nordrhein-Westfalen: Bewertungskriterien für die dienstlichen Leistungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewichtung des Examensergebnisses im Verhältnis zur dienstlichen Beurteilung bei der Bewertung der Leistungen von Notarassessoren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Dienstliche Beurteilung von Notarassessoren

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Zur Frage der Gewichtung des Examensergebnisses bei der Besetzung von Notarstellen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 1452
  • MDR 2012, 1132
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 3/12
    Die fachliche Eignung nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BNotO ist Voraussetzung für die Einbeziehung in die Auswahl mehrerer grundsätzlich geeigneter Bewerber (vgl. BGH, Senat für Notarsachen, Beschluss vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92, BGHZ 124, 327, 331 f.).

    Die Eignungsprognose nach § 6 Abs. 3 Satz 1 BNotO betrifft hingegen die Auswahl nach der besseren Eignung aus einem Kreis von im Sinne des § 6 Abs. 1 Satz 1 BNotO geeigneten Bewerbern (vgl. BGH, Senat für Notarsachen, Beschluss vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92, BGHZ 124, 327, 330).

    Für das Auswahlverfahren hat der Gesetzgeber die Ausbildungsleistungen des Bewerbers für den juristischen Beruf als solchen, die sich im Ergebnis der zweiten juristischen Staatsprüfung widerspiegeln, ausdrücklich abgesetzt gegenüber den Vorbereitungsleistungen des Bewerbers auf den Notarberuf (vgl. BGH, Senat für Notarsachen, Beschluss vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92, BGHZ 124, 327 juris Rn. 23; BVerfGE 110, 304, juris Rn. 71).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 3/12
    Für das Auswahlverfahren hat der Gesetzgeber die Ausbildungsleistungen des Bewerbers für den juristischen Beruf als solchen, die sich im Ergebnis der zweiten juristischen Staatsprüfung widerspiegeln, ausdrücklich abgesetzt gegenüber den Vorbereitungsleistungen des Bewerbers auf den Notarberuf (vgl. BGH, Senat für Notarsachen, Beschluss vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92, BGHZ 124, 327 juris Rn. 23; BVerfGE 110, 304, juris Rn. 71).

    Auch wenn die dienstliche Eignung nicht selten in den bei der zweiten juristischen Staatsprüfung gezeigten Leistungen angelegt erscheinen kann, weil sie regelmäßig eine gute allgemeine juristische Befähigung widerspiegeln, die für die erfolgreiche Wahrnehmung der Aufgaben eines Notars zentrale Bedeutung hat, lässt mit zunehmender beruflicher Tätigkeit und fortschreitendem zeitlichen Abstand die Aussagekraft der Staatsexamensergebnisse für den für die Stellenbesetzung maßgeblichen aktuellen Leistungsstand im Allgemeinen nach (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2011 - NotZ (Brfg) 1/11, NJW-RR 2012, 53, Rn. 28; vom 11. August 2009 - NotZ 4/09, DNotZ 2010, 467 juris Rn. 23 und vom 9. Dezember 2008 - NotZ 25/07, juris Rn. 24; BVerfGE 110, 304, 333 ff.).

  • BGH, 11.08.2009 - NotZ 4/09

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 3/12
    Auch wenn die dienstliche Eignung nicht selten in den bei der zweiten juristischen Staatsprüfung gezeigten Leistungen angelegt erscheinen kann, weil sie regelmäßig eine gute allgemeine juristische Befähigung widerspiegeln, die für die erfolgreiche Wahrnehmung der Aufgaben eines Notars zentrale Bedeutung hat, lässt mit zunehmender beruflicher Tätigkeit und fortschreitendem zeitlichen Abstand die Aussagekraft der Staatsexamensergebnisse für den für die Stellenbesetzung maßgeblichen aktuellen Leistungsstand im Allgemeinen nach (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2011 - NotZ (Brfg) 1/11, NJW-RR 2012, 53, Rn. 28; vom 11. August 2009 - NotZ 4/09, DNotZ 2010, 467 juris Rn. 23 und vom 9. Dezember 2008 - NotZ 25/07, juris Rn. 24; BVerfGE 110, 304, 333 ff.).
  • BGH, 09.12.2008 - NotZ 25/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern auf eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 3/12
    Auch wenn die dienstliche Eignung nicht selten in den bei der zweiten juristischen Staatsprüfung gezeigten Leistungen angelegt erscheinen kann, weil sie regelmäßig eine gute allgemeine juristische Befähigung widerspiegeln, die für die erfolgreiche Wahrnehmung der Aufgaben eines Notars zentrale Bedeutung hat, lässt mit zunehmender beruflicher Tätigkeit und fortschreitendem zeitlichen Abstand die Aussagekraft der Staatsexamensergebnisse für den für die Stellenbesetzung maßgeblichen aktuellen Leistungsstand im Allgemeinen nach (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2011 - NotZ (Brfg) 1/11, NJW-RR 2012, 53, Rn. 28; vom 11. August 2009 - NotZ 4/09, DNotZ 2010, 467 juris Rn. 23 und vom 9. Dezember 2008 - NotZ 25/07, juris Rn. 24; BVerfGE 110, 304, 333 ff.).
  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 19/03

    Beurteilung der persönlichen Eignung eines Notarbewerbers

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 3/12
    Im Übrigen ist es nach der Rechtsprechung des Senats im Hinblick darauf, dass die Notarassessoren bereits beträchtliches wissenschaftliches Potential einbringen und oft während der Ausbildung mit wissenschaftlichen Aufgaben betraut werden, nicht geboten, Tätigkeiten der Bewerber beim Deutschen Notarinstitut, wissenschaftlichen Veröffentlichungen und steuerrechtlichen Fachkenntnissen ein besonderes, zusätzliches Gewicht beim Leistungsvergleich beizumessen (vgl. Senat, Beschluss vom 22. März 2004 - NotZ 19/03, juris Rn. 18).
  • BGH, 22.03.2004 - NotZ 20/03

    Beurteilung der persönlichen Eignung eines Notarbewerbers ausschließlich aufgrund

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 3/12
    Wenn die Justizverwaltung in dem nach § 6 Abs. 3 Satz 1 BNotO gebotenen Auswahlverfahren zu dem Ergebnis kommt, Bewerber seien annähernd gleich geeignet und dann anhand des Kriteriums "Dauer des Anwärterdienstes" (§ 6 Abs. 3 Satz 2 BNotO) weiter differenziert, kann dies grundsätzlich nicht als rechtlich bedenklich angesehen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 22. März 2004 - NotZ 20/03, DNotZ 2004, 883, 885).
  • BGH, 18.07.2011 - NotZ(Brfg) 1/11

    Besetzung einer Notarstelle: Berücksichtigung des Anwartschaftsrechts

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 3/12
    Auch wenn die dienstliche Eignung nicht selten in den bei der zweiten juristischen Staatsprüfung gezeigten Leistungen angelegt erscheinen kann, weil sie regelmäßig eine gute allgemeine juristische Befähigung widerspiegeln, die für die erfolgreiche Wahrnehmung der Aufgaben eines Notars zentrale Bedeutung hat, lässt mit zunehmender beruflicher Tätigkeit und fortschreitendem zeitlichen Abstand die Aussagekraft der Staatsexamensergebnisse für den für die Stellenbesetzung maßgeblichen aktuellen Leistungsstand im Allgemeinen nach (vgl. Senatsbeschluss vom 18. Juli 2011 - NotZ (Brfg) 1/11, NJW-RR 2012, 53, Rn. 28; vom 11. August 2009 - NotZ 4/09, DNotZ 2010, 467 juris Rn. 23 und vom 9. Dezember 2008 - NotZ 25/07, juris Rn. 24; BVerfGE 110, 304, 333 ff.).
  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 4/12
    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 3/12
    Dazu hat er in einem Parallelverfahren (NotZ(Brfg) 4/12) gegen den Bescheid des Präsidenten des Oberlandesgerichts K. vom 27. Juni 2011 geklagt.
  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 4/12

    Auswahlverfahren für Notarbewerber: Berücksichtigung der Dauer des

    Hiergegen und gegen die Überbeurteilung der Präsidentin des Oberlandesgerichts D. (Parallelverfahren Aktenzeichen NotZ(Brfg) 3/12) hat der Kläger geklagt.
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