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   BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11   

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https://dejure.org/2012,21615
BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11 (https://dejure.org/2012,21615)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11 (https://dejure.org/2012,21615)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 12/11 (https://dejure.org/2012,21615)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 6 Abs 1 BNotO, § 6 Abs 3 BNotO
    Auswahlverfahren für die Bestellung zum Notar in Berlin: Reichweite der Auskunftspflicht eines Bewerbers; Behandlung einer erneuten Bewerbung eines ehemaligen Anwaltsnotars

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Begründung von Zweifeln an der persönlichen Eignung des Bewerbers zum Notar bei wahrheitswidrig unvollständigen Angaben im Bewerbungsverfahren; Folgen einer Nichtangabe von eingestellten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft bei der Selbstauskunft im ...

  • Anwaltsblatt

    § 6 BNotO
    Wer einmal (Anwalts-)Notar war, hat es bei zweiter Bewerbung leichter

  • rewis.io

    Auswahlverfahren für die Bestellung zum Notar in Berlin: Reichweite der Auskunftspflicht eines Bewerbers; Behandlung einer erneuten Bewerbung eines ehemaligen Anwaltsnotars

  • BRAK-Mitteilungen

    Wiederbestellung zum Notar

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 111d S. 1; StPO § 170 Abs. 2
    Begründung von Zweifeln an der persönlichen Eignung des Bewerbers zum Notar bei wahrheitswidrig unvollständigen Angaben im Bewerbungsverfahren; Folgen einer Nichtangabe von eingestellten Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft bei der Selbstauskunft im ...

  • datenbank.nwb.de

    Auswahlverfahren für die Bestellung zum Notar in Berlin: Reichweite der Auskunftspflicht eines Bewerbers; Behandlung einer erneuten Bewerbung eines ehemaligen Anwaltsnotars

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Wiederbestellung zum Notar

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Auskunftspflicht der Notarbewerber

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Bereits erbrachte Leistungen als Notar haben eine besondere Bedeutung

  • Anwaltsblatt (Leitsatz)

    § 6 BNotO
    Wer einmal (Anwalts-)Notar war, hat es bei zweiter Bewerbung leichter

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bei erneuter Bewerbung eines Notars ist ggf. zu berücksichtigen, dass er seine Eignung bereits bewiesen hat

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BGHZ 194, 165
  • NJW 2012, 2972
  • MDR 2012, 1318
  • AnwBl 2012, 852
  • AnwBl Online 2012, 273
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 15.11.2010 - NotZ 1/10

    Eignung für das Amt des Notars: Teilnahme an einem freiwilligen Vorbereitungskurs

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11
    Mit Rücksicht auf die Bedeutung und Schwierigkeiten der Aufgaben, die der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zu erfüllen hat (§ 1 BNotO), darf der an die persönlichen Eigenschaften des Bewerbers anzulegende Maßstab nicht zu milde sein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 31. Juli 2000 - NotZ 5/00, DNotZ 2000, 943; vom 17. November 2008 - NotZ 10/08, NJW-RR 2009, 350, 251; vom 22. März 2010 - NotZ 21/09, ZNotP 2010, 314 Rn. 6 und NotZ 10/09, ZNotP 2010, 232 Rn. 22 und vom 15. November 2010 - NotZ 1/10, ZNotP 2011, 36 juris Rn. 23).

    Denn zur Wahrnehmung ihrer für die Gewährleistung einer funktionstüchtigen vorsorgenden Rechtspflege wesentlichen Aufsichtsbefugnisse müssen sich die Aufsichtsbehörden darauf verlassen können, dass der Notar ihnen vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte erteilt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. März 2010 - NotZ 10/09, aaO, Rn. 23 und vom 15. November 2010 - NotZ 1/10, aaO).

    Die persönliche Eignung ist deshalb zu verneinen, wenn der Bewerber durch falsche Angaben versucht hat, die Aufsichtsbehörde im Bewerbungsverfahren zu täuschen, um seine Bewerbungschancen zu verbessern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Mai 1995 - NotZ 12/94, DNotZ 96, 210, 211; vom 20. April 2009 - NotZ 20/08, ZNotP 2009, 282 Rn. 25; vom 22. März 2010 - NotZ 10/09, aaO Rn. 25 f. und vom 15. November 2010 - NotZ 1/10, aaO).

  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 10/09

    Bestellung zum Notar: Anforderungen an die persönliche Eignung des Bewerbers

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11
    Mit Rücksicht auf die Bedeutung und Schwierigkeiten der Aufgaben, die der Notar als unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes auf dem Gebiet der vorsorgenden Rechtspflege zu erfüllen hat (§ 1 BNotO), darf der an die persönlichen Eigenschaften des Bewerbers anzulegende Maßstab nicht zu milde sein (vgl. Senat, Beschlüsse vom 31. Juli 2000 - NotZ 5/00, DNotZ 2000, 943; vom 17. November 2008 - NotZ 10/08, NJW-RR 2009, 350, 251; vom 22. März 2010 - NotZ 21/09, ZNotP 2010, 314 Rn. 6 und NotZ 10/09, ZNotP 2010, 232 Rn. 22 und vom 15. November 2010 - NotZ 1/10, ZNotP 2011, 36 juris Rn. 23).

    Denn zur Wahrnehmung ihrer für die Gewährleistung einer funktionstüchtigen vorsorgenden Rechtspflege wesentlichen Aufsichtsbefugnisse müssen sich die Aufsichtsbehörden darauf verlassen können, dass der Notar ihnen vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte erteilt (vgl. Senat, Beschlüsse vom 22. März 2010 - NotZ 10/09, aaO, Rn. 23 und vom 15. November 2010 - NotZ 1/10, aaO).

    Die persönliche Eignung ist deshalb zu verneinen, wenn der Bewerber durch falsche Angaben versucht hat, die Aufsichtsbehörde im Bewerbungsverfahren zu täuschen, um seine Bewerbungschancen zu verbessern (vgl. Senat, Beschlüsse vom 8. Mai 1995 - NotZ 12/94, DNotZ 96, 210, 211; vom 20. April 2009 - NotZ 20/08, ZNotP 2009, 282 Rn. 25; vom 22. März 2010 - NotZ 10/09, aaO Rn. 25 f. und vom 15. November 2010 - NotZ 1/10, aaO).

  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 33/92

    Eignung eines Bewerbers zum Anwaltsnotar

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11
    Bei der Gesamtbeurteilung darf und muss auch ein früheres Fehlverhalten als Rechtsanwalt oder Notarvertreter einbezogen werden (BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92, BGHR BNotO § 6 Eignung 4; vom 2. Juli 1984 - NotZ 1/84, DNotZ 1985, 500, 502 und vom 12. November 1984 - NotZ 9/84, DNotZ 1985, 502, 503 jeweils mwN).

    Der Verwertbarkeit solchen Verhaltens steht nicht entgegen, dass einschlägige staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren, Strafverfahren oder anwaltsgerichtliche Verfahren mangels hinreichenden Tatverdachts, wegen geringfügigen Verschuldens, nach Erfüllung von Auflagen oder aus anderen Gründen eingestellt worden sind (Beschluss vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92, BGHR BNotO § 6 Eignung 4).

  • BGH, 20.11.2006 - NotZ 4/06

    Anforderungen an die Auswahlentscheidung bei mehreren Bewerbern um eine

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11
    c) Die fachliche Eignungsprognose der Beklagten verletzt allerdings den Grundsatz der Bestenauslese deshalb (vgl. Senatsbeschluss vom 20. November 2006 - NotZ 4/06, ZNotP 2007, 109 Rn. 29), weil die Bewertung mit insgesamt 20 Punkten für Erfahrungen aus einer Tätigkeit als Notar, Notarvertreter oder Notariatsverwalter für abschließend erachtet und nicht im Rahmen der im Einzelfall gebotenen Gesamtwürdigung überprüft worden ist.

    Die Besetzungsbehörde schöpft regelmäßig ihren Beurteilungsspielraum nicht aus, wenn sie sich auf eine Gegenüberstellung der für die einzelnen Bewerber innerhalb des Bezugsystems gewonnenen Gesamtpunktzahlen beschränkt und ohne weiteres ("im Regelfall") dem Bewerber den Vorzug gibt, der die auf diese Weise ermittelte höchste Punktezahl erreicht hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Juli 2006 - NotZ 3/06, ZNotP 2006, 392, 394 juris Rn. 14 und vom 20. November 2006 - NotZ 4/06, ZNotP 2007, 109 juris Rn. 21).

  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 838/01

    Anwaltsnotariat I

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11
    Solche strukturellen Defizite des gekappten Punktewertesystems sind im Einzelfall aber im Rahmen der Gesamtwürdigung auszugleichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u.a., BVerfGE 110, 304 Rn. 102 juris).

    Dadurch erhalten herausragende notarspezifische Leistungen das ihnen gebührende Gewicht (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. April 2004 - 1 BvR 838/01 u.a., BVerfGE 110, 304, 334).

  • BGH, 21.11.2011 - NotZ(Brfg) 3/11

    Berufsrecht der Notare: Wiederbestellungsanspruch des Anwaltsnotars bei mehr als

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11
    Dem entspricht, dass bei einem Bewerber um eine Stelle als Anwaltsnotar, der sein Amt gemäß § 48b BNotO aus familiären Gründen (Betreuung und Pflege von Angehörigen) für mehr als ein Jahr vorübergehend niedergelegt hatte, bei der künftigen Auswahlentscheidung nach § 6 BNotO besonders zu berücksichtigen ist, dass er schon einmal eine Notarstelle inne hatte (Senatsurteil vom 21. November 2011 - NotZ(Brfg) 3/11, ZNotP 2012, 73 Rn. 13 a.E.).

    Auch wenn derjenige, der bereits zum Notar bestellt worden war und das Amt aufgrund einer Veränderung seiner Lebensumstände aufgegeben hat, sich erneut dem Auswahlverfahren stellen muss (vgl. Senatsurteil vom 21. November 2011 - NotZ(Brfg) 3/11, aaO), muss im neuen Auswahlverfahren besonders berücksichtigt werden, dass der Bewerber bereits einmal erfolgreich das Bewerbungsverfahren durchlaufen und seine fachliche und persönliche Eignung für dieses Amt dadurch und durch die Ausübung des Amts bewiesen hat.

  • BGH, 02.07.1984 - NotZ 1/84

    An die zu fordernden persönlichen Eigenschaften eines Notarbewerbers anzulegender

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11
    Bei der Gesamtbeurteilung darf und muss auch ein früheres Fehlverhalten als Rechtsanwalt oder Notarvertreter einbezogen werden (BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92, BGHR BNotO § 6 Eignung 4; vom 2. Juli 1984 - NotZ 1/84, DNotZ 1985, 500, 502 und vom 12. November 1984 - NotZ 9/84, DNotZ 1985, 502, 503 jeweils mwN).
  • BGH, 12.11.1984 - NotZ 9/84

    Persönliche Eignung zum Notar - Öffentliches Amt eines Notars - Ehrengerichtliche

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11
    Bei der Gesamtbeurteilung darf und muss auch ein früheres Fehlverhalten als Rechtsanwalt oder Notarvertreter einbezogen werden (BGH, Beschlüsse vom 13. Dezember 1993 - NotZ 33/92, BGHR BNotO § 6 Eignung 4; vom 2. Juli 1984 - NotZ 1/84, DNotZ 1985, 500, 502 und vom 12. November 1984 - NotZ 9/84, DNotZ 1985, 502, 503 jeweils mwN).
  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 17/01

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle; Absehen von der

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11
    Sie soll eine ausreichende wirtschaftliche Grundlage des Rechtsanwalts für die Führung eines Notariats vor Ort gewährleisten (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 13/06, DNotZ 2007, 757 und vom 3. Dezember 2001 - NotZ 17/01, DNotZ 2002, 552 f.).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 13/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 12/11
    Sie soll eine ausreichende wirtschaftliche Grundlage des Rechtsanwalts für die Führung eines Notariats vor Ort gewährleisten (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Juli 2006 - NotZ 13/06, DNotZ 2007, 757 und vom 3. Dezember 2001 - NotZ 17/01, DNotZ 2002, 552 f.).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 3/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

  • BGH, 23.07.2007 - NotZ 8/07

    Anforderungen an die Auswahl unter mehreren Bewerbern um das Amt eines

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 4/08

    Verfassungsmäßigkeit der Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine

  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 20/09

    Zulässigkeit einer Abweichung der Justizverwaltung von einer rechnerisch

  • BGH, 08.05.1995 - NotZ 12/94

    Notarrecht - Eignung - Täuschung

  • BGH, 25.11.1996 - NotZ 48/95

    Gerichtliche Überprüfung der persönlichen Eignung für das Amt des Notars

  • BGH, 31.07.2000 - NotZ 5/00

    Persönliche Eignung eines Notarbewerbers

  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 10/08

    Eignung eines Notarbewerbers bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben

  • BGH, 20.04.2009 - NotZ 20/08

    Zweifel an der persönlichen Eignung eines Bewerbers um die Stelle eines

  • BGH, 22.03.2010 - NotZ 21/09

    Persönliche Eignung des Notarbewerbers: Begehung von Straftaten während seiner

  • BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 13/11

    Bestellung zum Notar: Wahrheitspflicht des Bewerbers in der Selbstauskunft

  • BGH, 23.11.2015 - NotZ(Brfg) 2/15

    Notarstellenbesetzungsverfahren: Erfüllung der allgemeinen Erfahrungszeit im

    Gefordert ist eine Gesamtbewertung aller - gemessen an den persönlichen Anforderungen an einen Notar - aussagekräftigen Umstände, die in der Persönlichkeit und in dem früheren Verhalten des Bewerbers zutage getreten sind (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 12/11, BGHZ 194, 165 Rn. 14; Beschluss vom 21. Juli 2014 - NotZ(Brfg) 23/13, NJW-RR 2015, 57 Rn. 7).
  • BGH, 17.03.2014 - NotZ(Brfg) 20/13

    Notarbestellungsverfahren in Berlin: Genehmigungsbedürftigkeit einer Tätigkeit

    Die vom Kammergericht vorgenommene Gewichtung der für die persönliche Eignung des Klägers maßgeblichen Umstände (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012 aaO Rn. 17 a.E.) begegnet keinen durchgreifenden Bedenken.

    Gefordert ist eine Gesamtbewertung aller - gemessen an den persönlichen Anforderungen an einen Notar - aussagekräftigen Umstände, die in der Persönlichkeit und in dem früheren Verhalten des Bewerbers zutage getreten sind (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 12/11, BGHZ 194, 165 Rn. 14).

    Vielmehr sind die Rechtsfragen im Zusammenhang mit unrichtigen Angaben gegenüber der Justizverwaltungsbehörden durch die Senatsrechtsprechung hinreichend geklärt (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012, aaO; Senatsbeschlüsse vom 25. November 2013 - NotZ(Brfg) 10/13 und vom 5. März 2012 - NotZ(Brfg) 13/11, NJW-RR 2012, 632).

  • BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 10/13

    Eignungsmangel eines Notarbewerbers: Beurkundungen des Notariatsverwalters unter

    Dabei ist nicht wesentlich die strafrechtliche Bewertung und/oder die Beurteilung nach dem Berufsrecht der Rechtsanwälte, als vielmehr die im Bewerbungsverfahren selbständig zu prüfende Frage, ob aus dem zugrunde liegenden Verhalten negative Folgerungen im Hinblick auf die wegen des öffentlichen Amts erhöhten persönlichen Anforderungen an einen Notar zu ziehen sind (vgl. BGH, Senat für Notarsachen, Urteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 12/11, BGHZ 194, 165 Rn. 14).
  • BVerfG, 20.11.2013 - 1 BvR 63/12

    Faktische Benachteiligung von Frauen durch Beschränkung des

    Denn nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2012 - NotZ 12/11 -, NJW 2012, S. 2972 ff.) ist in einem neuen Auswahlverfahren um eine ausgeschriebene Notarstelle besonders zu berücksichtigen, dass eine Bewerberin oder ein Bewerber bereits einmal erfolgreich das Bewerbungsverfahren durchlaufen und die fachliche und persönliche Eignung für das Amt hierdurch sowie durch die Ausübung des Amts bewiesen habe.
  • BGH, 21.07.2014 - NotZ(Brfg) 1/14

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Beurteilungskriterien für die persönliche

    Entgegen der Auffassung des Klägers ist die persönliche Eignung nicht nur dann zu verneinen, wenn der Bewerber durch falsche Angaben versucht hat, die Aufsichtsbehörde im Bewerbungsverfahren zu täuschen, um seine Bewerbungschancen zu verbessern (vgl. dazu Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 12/11, BGHZ 194, 165 Rn. 14).

    Bei der Beurteilung der persönlichen Eignung darf und muss auch ein früheres Fehlverhalten als Rechtsanwalt oder Notarvertreter einbezogen werden (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 12/11, aaO Rn. 14).

  • BGH, 21.07.2014 - NotZ(Brfg) 3/14

    Notarbewerbungsverfahren: Ergänzung der Angaben zur Selbstauskunft

    Wie der Senat (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 12/11, BGHZ 194, 165 Rn. 14 mwN) bereits mehrfach ausgesprochen hat, muss sich die Landesjustizverwaltung darauf verlassen können, dass Notare und Notarbewerber ihnen vollständige und wahrheitsgemäße Auskünfte erteilen.

    Gefordert ist eine Gesamtbewertung aller - gemessen an den persönlichen Anforderungen an einen Notar - aussagekräftigen Umstände, die in der Persönlichkeit und im früheren Verhalten des Bewerbers zutage getreten sind (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 12/11, BGHZ 194, 165 Rn. 14; Senatsbeschluss vom 17. März 2014 - NotZ(Brfg) 20/13).

  • BGH, 19.11.2018 - NotZ(Brfg) 5/17

    Bestellung eines Notariatsverwalters im Interesse der Leistungsfähigkeit der

    Die erhöhten Anforderungen rechtfertigen sich daraus, dass die Leistungsfähigkeit der vorsorgenden Rechtspflege wesentlich vom Vertrauen der Rechtsuchenden in die Rechtspflegeorgane abhängt und dafür unbedingte Integrität der Amtspersonen gefordert ist (Senat, Urteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 12/11, BGHZ 194, 165 Rn. 14 zur Bestellung eines Notars).
  • BGH, 25.11.2013 - NotZ(Brfg) 13/13

    Notarstellenbesetzung in Baden-Württemberg: Prüfung der fachlichen Eignung;

    Es entspricht der Rechtsprechung des Senats, dass der frei verantwortlichen selbständigen Tätigkeit ein anderes Gewicht zukommt als der Tätigkeit als Notarvertreter gemäß § 39 BNotO (vgl. BGH, Senat für Notarsachen, Urteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 12/11, BGHZ 194, 165 Rn. 30).
  • OLG Köln, 08.05.2017 - 2 VA (Not) 5/16
    Ihm verbleibt jedoch bei der Prognose, ob der Bewerber aufgrund seiner richtig festgestellten und rechtlich zutreffend bewerteten persönlichen Umstände für das Amt geeignet ist, ein Beurteilungsspielraum (vgl. BGHZ 194, 165; 134, 137).

    Dazu gehört die Überprüfung, ob ein Umstand überhaupt für die Eignung von Bedeutung ist, welches Gewicht ihm im Einzelfall zukommt sowie ob und in welchem Umfang bei einer Verfehlung ein zwischenzeitliches Wohlverhalten zu berücksichtigen ist (vgl. BGHZ 194, 165; BGH, Beschl. v. 10.03.1997 - NotZ 22/96 -, DNotZ 1997, 894).

  • BGH, 21.07.2014 - NotZ(Brfg) 23/13

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Persönliche Eignung des Bewerbers auf eine

    Gefordert ist eine Gesamtbewertung aller - gemessen an den persönlichen Anforderungen an einen Notar - aussagekräftigen Umstände, die in der Persönlichkeit und in dem früheren Verhalten des Bewerbers zutage getreten sind (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 12/11, BGHZ 194, 165 Rn. 14).
  • KG, 23.01.2024 - AR 3/23

    Nicht unabhängig genug: Auch ein "Counsel" darf nicht Anwaltsnotar werden

  • OLG Zweibrücken, 13.06.2023 - 1 Not 1/23
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