Rechtsprechung
BGH, 23.07.2014 - 1 StR 196/14 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
Art. 103 Abs. 1 GG; § 370 Abs. 1 AO; § 168 AO; § 345 Abs. 1 StPO; § 44 StPO
Umsatzsteuerhinterziehung (Eintritt des Erfolges bei falscher Steueranmeldung); Revisionsbegründungsfrist (Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand bei bereits begründeter Revision; Anspruch auf rechtliches Gehör) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 168 S 1 AO, § 168 S 2 AO, § 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 22 StGB, § 23 StGB
Steuerhinterziehung: Abgrenzung einer versuchten und einer vollendeten Steuerhinterziehung im Rahmen der Voranmeldung der Umsatzsteuer - IWW
- Wolters Kluwer
Steuerhinterziehung eines Geschäftsführers durch Verkürzung von Umsatzsteuer i.R.d. Einbindung einer Gesellschaft in ein europaweit tätiges sog. Umsatzsteuerkarussell
- rewis.io
Steuerhinterziehung: Abgrenzung einer versuchten und einer vollendeten Steuerhinterziehung im Rahmen der Voranmeldung der Umsatzsteuer
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Steuerhinterziehung eines Geschäftsführers durch Verkürzung von Umsatzsteuer i.R.d. Einbindung einer Gesellschaft in ein europaweit tätiges sog. Umsatzsteuerkarussell
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Augsburg, 06.11.2013 - 10 KLs 501 Js 110379/13
- BGH, 23.07.2014 - 1 StR 196/14
Papierfundstellen
- NStZ 2015, 282
- StV 2015, 442
Wird zitiert von ... (13)
- BGH, 22.07.2015 - 1 StR 447/14
Vorlage an den EuGH (Treibhausmissionszertifikate als ähnliche Rechte im Sinne …
Es gefährdet daher den Bestand des Urteils nicht, dass bei isolierter Betrachtung des Falles 3 der Anklage lediglich eine Beihilfe zu einer versuchten Steuerhinterziehung vorgelegen hätte, weil das Finanzamt in diesem Fall die gemäß § 168 Satz 2 AO erforderliche Zustimmung zur Auszahlung des geltend gemachten Umsatzsteuerüberhangs verweigert hatte (UA S. 53; vgl. dazu BGH, Urteil vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 182/14, wistra 2015, 188 und Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14, wistra 2014, 486). - BGH, 06.04.2016 - 1 StR 523/15
Steuerhinterziehung (Schätzung der hinterzogenen Steuern: Voraussetzung der …
Der Senat kann deshalb nicht nachprüfen, ob diese Taten vollendet worden sind (vgl. Senat, Beschlüsse vom 19. August 2015 - 1 StR 178/15, wistra 2015, 476 und vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14, NStZ 2015, 282). - BGH, 07.10.2014 - 1 StR 182/14
Umsatzsteuerhinterziehung (Umsatzsteuerkarussell; Vollendung bei …
Es handelt sich mithin durchgängig um Fälle der Steuervergütung i.S.v. § 168 Satz 2 AO (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14, wistra 2014, 486 mwN).
- BGH, 15.03.2016 - 4 StR 7/16
Mittäterschaft (Voraussetzungen, revisionsrechtliche Überprüfbarkeit)
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt bei einer bereits form- und fristgerecht begründeten Revision eine Wiedereinsetzung nur ausnahmsweise in Betracht, wenn der Beschwerdeführer unverschuldet durch äußere Umstände oder unvorhersehbare Zufälle daran gehindert war, eine Verfahrensrüge rechtzeitig formgerecht zu begründen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14, wistra 2014, 486, 487 mwN). - BGH, 06.06.2019 - 1 StR 75/19
Einziehung von Taterträgen (Handeln des Täters für eine juristische Person: nur …
Der jeweiligen Überweisung der Vorsteuerguthaben ist die Zustimmung des Finanzamts zu entnehmen; damit waren die betreffenden Taten vollendet (§ 370 Abs. 4 Satz 1 Halbsatz 2, Satz 2, § 168 Satz 2, § 150 Abs. 1 Satz 3 AO; BGH, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14 Rn. 17 mwN). - BGH, 08.06.2017 - 1 StR 217/17
Steuerhinterziehung (Tatvariante des aktiven Tuns: Vollendungszeitpunkt in Fällen …
In den Konstellationen des § 168 Satz 1 AO ist die Steuerhinterziehung dagegen bereits mit der (unrichtigen) Anmeldung selbst vollendet (…BGH aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 1 StR 422/13, NStZ 2014, 335, 336; Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14, NStZ 2015, 282). - BGH, 07.02.2019 - 1 StR 484/18
Steuerhinterziehung (erforderliche Feststellungen im Urteil: Darstellung der …
Ebenso wenig lässt sich dem Urteil entnehmen, ob die Steueranmeldungen zu einem Erstattungsanspruch geführt haben und ob das Finanzamt diesem gegebenenfalls zugestimmt hat (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14, wistra 2014, 486, 487 f.). - BGH, 01.09.2015 - 1 StR 12/15
Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung); Dokumentation einer Verständigung …
Die im Rahmen dieses Rügevorbringens anklingenden Bedenken gegen die dem Angeklagten im Rahmen der Verständigung auferlegte "Bedingung' lassen schon nicht den Willen erkennen, einen gesetzeswidrigen Verständigungsinhalt zu rügen (zum Erfordernis der Angriffsrichtung vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2013 - 5 StR 318/13, NStZ 2013, 671; Beschlüsse vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14 und vom 30. September 2014 - 3 StR 351/14, wistra 2014, 486; Urteil vom 20. Oktober 2014 - 5 StR 176/14, NJW 2015, 265), zeigen aber auch keinen dahingehenden Gesetzesverstoß auf. - BGH, 19.08.2015 - 1 StR 178/15
Steuerhinterziehung (Berechnungsdarstellung)
Der Senat kann deshalb nicht nachprüfen, ob diese Taten vollendet worden sind (vgl. Senat, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14, NStZ 2015, 282). - BGH, 24.11.2015 - 1 StR 366/15
Umsatzsteuerhinterziehung (Tatvollendung bei unrichtigen …
In den Konstellationen des § 168 Satz 1 AO ist die Steuerhinterziehung dagegen bereits mit der (unrichtigen) Anmeldung vollendet (…BGH aaO; siehe auch BGH, Beschluss vom 5. Februar 2014 - 1 StR 422/13, NStZ 2014, 335, 336; BGH, Beschluss vom 23. Juli 2014 - 1 StR 196/14, NStZ 2015, 282). - BGH, 13.10.2015 - 1 StR 354/15
Steuerhinterziehung (Vollendung)
- BGH, 13.10.2015 - 1 StR 357/15
Steuerhinterziehung (Vollendung)
- BGH, 12.06.2018 - 2 StR 115/18
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung (nur ausnahmsweise …