Rechtsprechung
BGH, 23.07.2014 - IV ZR 204/13 |
Volltextveröffentlichungen (14)
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 39 Abs 1 S 1 VVG, § 42 VVG, § 4 Abs 3 ALB
Lebensversicherung: Verrechnung der ausstehenden Prämie mit der Versicherungsleistung bei Tod eines Versicherten - IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berechtigung eines Versicherers zur Verrechnung der Versicherungsleistung einer Kapitallebensversicherung mit der ausstehenden Prämie in voller Höhe bei Eintritt des Versicherungsfalls
- rewis.io
Lebensversicherung: Verrechnung der ausstehenden Prämie mit der Versicherungsleistung bei Tod eines Versicherten
- ra.de
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
VVG § 39; VVG § 42
Fälligkeit der gesamten Jahresprämie bei Beendigung des Lebensversicherungsvertrags durch Tod der versicherten Person - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VVG § 39Abs.1 S. 1; VVG § 42; AVB § 4 Abs. 3
Berechtigung eines Versicherers zur Verrechnung der Versicherungsleistung einer Kapitallebensversicherung mit der ausstehenden Prämie in voller Höhe bei Eintritt des Versicherungsfalls - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)
Lebensversicherung darf im Versicherungsfall noch die volle Jahresprämie berechnen
- haufe.de (Kurzinformation)
Nach Tod des Versicherten Auszahlung um komplette Jahresprämie gekürzt
- anwalt24.de (Kurzinformation)
Lebensversicherung: Tod des Versicherten führt nicht zur Prämienreduzierung wegen vorzeitigem Vertragsende
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Jahresprämie einer Lebensversicherung wird bei Tod des Versicherungsnehmers nicht gekürzt - Keine Anwendung von § 39 VVG
Verfahrensgang
- AG Köln, 17.10.2012 - 126 C 205/12
- LG Köln, 08.05.2013 - 26 S 43/12
- BGH, 23.07.2014 - IV ZR 204/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2015, 27
- VersR 2015, 353
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 10.12.2003 - IV ZR 319/02
Begriff der grundsätzlichen Bedeutung; Auslegung einer Klausel in Allgemeinen …
Auszug aus BGH, 23.07.2014 - IV ZR 204/13
Dies ist nur der Fall, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deshalb das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (Senatsbeschluss vom 10. Dezember 2003 - IV ZR 319/02, VersR 2004, 225 unter 2 a).