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   BGH, 23.07.2015 - 3 StR 37/15   

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https://dejure.org/2015,30443
BGH, 23.07.2015 - 3 StR 37/15 (https://dejure.org/2015,30443)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2015 - 3 StR 37/15 (https://dejure.org/2015,30443)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2015 - 3 StR 37/15 (https://dejure.org/2015,30443)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 29 BtMG, §§ 29 ff BtMG, § 33 Abs 2 BtMG, § 27 StGB, § 73 StGB
    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Wertersatzverfall hinsichtlich des als Entlohnung für Beihilfetat erhaltenen, inzwischen aber konsumierten Heroinanteils

  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG, § 33 Abs. 2 BtMG, §§ 74, 74a StGB, §§ 73, 73a StGB, § 74c Abs. 1 StGB, § 73a StGB

  • Wolters Kluwer

    Verfall von Wertersatz im Rahmen der Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • rewis.io

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge: Wertersatzverfall hinsichtlich des als Entlohnung für Beihilfetat erhaltenen, inzwischen aber konsumierten Heroinanteils

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verfall von Wertersatz im Rahmen der Beihilfe zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Natural-Entlohnung des Drogenkuriers - und der Verfall

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2016, 618
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 20.03.1987 - 2 StR 77/87

    Aufhebung einer Einziehungsanordnung

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 3 StR 37/15
    Der Angeklagte erlangte das Rauschmittel als Entlohnung für seine die Betäubungsmitteldelikte fördernden Beiträge und somit für die abgeurteilten Beihilfetaten, so dass es nach § 73 Abs. 1 Satz 1 StGB dem Verfall unterlag (BGH, Beschluss vom 20. März 1987 -2 StR 77/87, BGHR BtMG § 33 Wertersatz 1; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 33Rn. 62; vgl. auch Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 33 Rn. 100).

    Dass der Angeklagte sich mit der Entgegennahme seines "Honorars' das Heroin gleichzeitig verschaffte (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) und dieses - auch - als Beziehungsgegenstand nach § 33 Abs. 2 BtMG, §§ 74, 74a StGB hätte eingezogen werden können, steht der Anwendung der Verfallsvorschriften nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 1987 -2 StR 77/87, BGHR BtMG § 33 Wertersatz 1).

    In Fällen wie dem vorliegenden, in denen sich das Rauschgift sowohl als Tatobjekt (vgl. S/S/Eser, 29. Aufl., § 74 Rn. 12a) als auch - weil für die Tat erlangt - als Verfallsobjekt erweist, kommen die Vorschriften der §§ 73, 73a StGB und der § 33 Abs. 2 BtMG, §§ 74, 74a StGB nebeneinander zur Anwendung (Hohn, StraFo 2003, 302, 305; Weber, BtMG, 4. Aufl., § 33 Rn. 61; vgl. auch BGH, Beschluss vom 20. März 1987 -2 StR 77/87, BGHR BtMG § 33 Wertersatz 1).

  • BGH, 17.03.2010 - 2 StR 67/10

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Eigenverbrauch); kein (erweiterter)

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 3 StR 37/15
    Die Abschöpfung des Wertersatzes wegen des zwischenzeitlichen Konsums der Betäubungsmittel scheitert deshalb hier nicht daran, dass die Voraussetzungen des § 74c Abs. 1 StGB für die Einziehung des Wertersatzes nicht vorlagen, weil die Betäubungsmittel dem Angeklagten nicht gehörten oder zustanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1985 -5 StR 275/85, BGHSt 33, 233; vom 14.Dezember 2001 -3 StR 442/01, NStZ-RR 2002, 118, 119; vom 17. März 2010 -2 StR 67/10, NStZ 2011, 100).
  • BGH, 11.06.1985 - 5 StR 275/85

    Einziehung des Wertersatzes für erworbene Betäubungsmittel

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 3 StR 37/15
    Die Abschöpfung des Wertersatzes wegen des zwischenzeitlichen Konsums der Betäubungsmittel scheitert deshalb hier nicht daran, dass die Voraussetzungen des § 74c Abs. 1 StGB für die Einziehung des Wertersatzes nicht vorlagen, weil die Betäubungsmittel dem Angeklagten nicht gehörten oder zustanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1985 -5 StR 275/85, BGHSt 33, 233; vom 14.Dezember 2001 -3 StR 442/01, NStZ-RR 2002, 118, 119; vom 17. März 2010 -2 StR 67/10, NStZ 2011, 100).
  • BGH, 14.12.2001 - 3 StR 442/01

    Verfall von Wertersatz (Vorrang der Einziehung nach BtMG vor dem Verfall);

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 3 StR 37/15
    Die Abschöpfung des Wertersatzes wegen des zwischenzeitlichen Konsums der Betäubungsmittel scheitert deshalb hier nicht daran, dass die Voraussetzungen des § 74c Abs. 1 StGB für die Einziehung des Wertersatzes nicht vorlagen, weil die Betäubungsmittel dem Angeklagten nicht gehörten oder zustanden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juni 1985 -5 StR 275/85, BGHSt 33, 233; vom 14.Dezember 2001 -3 StR 442/01, NStZ-RR 2002, 118, 119; vom 17. März 2010 -2 StR 67/10, NStZ 2011, 100).
  • BGH, 15.03.2001 - 3 StR 21/01

    Unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit

    Auszug aus BGH, 23.07.2015 - 3 StR 37/15
    Vielmehr durfte das Landgericht einen Wertersatzverfall nach § 73a StGB anordnen, den es rechtsfehlerfrei nach dem Wert des ersparten Einkaufspreises berechnet hat (vgl. BGH, Beschluss vom 15. März 2001 -3 StR 21/01, NStZ 2001, 381).
  • BGH, 27.03.2019 - 2 StR 561/18

    Einziehung von Taterträgen bei Tätern und Teilnehmern (keine

    Der ersparte Einkaufspreis für das ihm überlassene Heroin unterfällt damit der Wertersatzeinziehung nach § 73c Satz 1 StGB (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 37/15, juris, Rn. 6).

    Dass der Angeklagte mit der Entgegennahme des Heroins sich dieses gleichzeitig verschaffte (§ 29 Abs. 1 Nr. 1 BtMG) und dieses auch als Beziehungsgegenstand nach § 33 Abs. 2 BtMG (für die Taten bis zum 30. Juni 2017) beziehungsweise nach § 33 Satz 1 BtMG (für die Taten nach dem 1. Juli 2017) nach neuer Terminologie als Tatobjekt hätte eingezogen werden können, steht der Anwendung der Einziehung des Wertersatzes von Taterträgen in dieser Konstellation nicht entgegen (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 37/15, aaO).

  • BGH, 15.06.2022 - 3 StR 295/21

    Einziehung von Tatmitteln und Taterträgen bei Verurteilung wegen Mitgliedschaft

    Nicht, jedenfalls nicht durch die Tat erlangt im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB sind dagegen als Mittel für die Tatdurchführung erhaltene Gegenstände oder Gegenstände, auf die sich die Tat als Tatobjekte bezieht (s. BGH, Beschlüsse vom 24. Februar 2021 - 1 StR 127/20, NStZ 2021, 668 Rn. 15; vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182 Rn. 15 mwN; vom 30. September 2021 - 4 StR 70/21, juris Rn. 14; SKStGB/Wolters, 9. Aufl., § 73 Rn. 17; zu Sonderkonstellationen im Fall des Erlangens für die Tat etwa BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 37/15, BGHR StGB § 73 Erlangtes 17 Rn. 6).
  • BGH, 09.02.2022 - 6 StR 644/21

    Nachträgliche Bildung der Gesamtstrafe (fehlende Feststellungen zum

    Die Wertersatzeinziehung ist grundsätzlich auch möglich, weil der Angeklagte das Betäubungsmittel im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB durch die Tat erlangt hat und dieses nicht mehr vorhanden ist (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 37/15, NStZ 2016, 618; Weber in Weber/Kornprobst/Maier, BtMG, 6. Aufl., § 33 Rn. 75, jeweils mwN).
  • BGH, 20.07.2022 - 3 StR 390/21

    Einziehung von im Rahmen unerlaubt betriebener Bankgeschäfte gewährten

    aa) Gegenstände, auf die sich die Tat als Tatobjekte bezieht oder die als Mittel für die Tatdurchführung entgegengenommen wurden, sind nicht durch die Tat im Sinne des § 73 Abs. 1 StGB erlangt (s. BGH, Urteil vom 15. Juni 2022 - 3 StR 295/21, juris Rn. 12; Beschlüsse vom 24. Februar 2021 - 1 StR 127/20, NStZ 2021, 668 Rn. 15; vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182 Rn. 15 mwN; vom 30. September 2021 - 4 StR 70/21, juris Rn. 14; SKStGB/ Wolters, 9. Aufl., § 73 Rn. 17; Bittmann, NZWiSt 2021, 133, 142; zu Sonderkonstellationen im Fall des Erlangens für die Tat etwa BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 37/15, BGHR StGB § 73 Erlangtes 17 Rn. 6).

    Denn eine grundlegende Änderung der rechtlichen Einordnung von - vormals in § 74a Nr. 1 StGB aF als "Gegenstand der Tat" oder ansonsten als "Beziehungsgegenstand" (s. etwa BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 37/15, BGHR StGB § 73 Erlangtes 17 Rn. 6) bezeichneten - Tatobjekten sollte mit der Gesetzesnovelle nicht verbunden sein (vgl. BT-Drucks. 18/9525 S. 48, 69).

  • BGH, 12.01.2021 - 4 StR 280/20

    BGHR; Maßregeln der Besserung und Sicherung im Jugendstrafrecht (vorbehaltene

    Der Umstand, dass das Marihuana auch Tatobjekt einer - hier nicht ausgeurteilten - Betäubungsmittelstraftat war und deshalb auch als deren Beziehungsgegenstand nach § 33 Satz 2 BtMG, § 74 Abs. 2 StGB einziehbar gewesen wäre, steht dem nicht entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2019 - 2 StR 561/18, NJW 2019, 2182 Rn. 23; Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 37/15, NStZ 2016, 618 mwN).
  • BGH, 10.10.2019 - 1 StR 413/19

    Aufklärungshilfe bei Betäubungsmitteldelikten (Begriff des Aufklärungserfolgs:

    der Urteilsgründe handelt es sich um Beziehungsgegenstände, die nach § 33 Satz 1 BtMG, § 74 Abs. 2 StGB eingezogen werden können (vgl. BGH, Urteil vom 23. Juli 2015 - 3 StR 37/15 Rn. 6).

    Der Angeklagte hat durch den Erwerb der Betäubungsmittel auch nichts im Sinne von § 73 Abs. 1 StGB durch oder für die Tat erlangt (vgl. BGH, Urteil vom 1. März 2007 - 4 StR 544/06 Rn. 8; Beschlüsse vom 13. Januar 2010 - 2 StR 519/09 Rn. 6; vom 14. Dezember 2001 - 3 StR 442/01 Rn. 2 und vom 16. November 2001 - 3 StR 371/01 Rn. 10; Fischer, StGB, 66. Aufl., § 73 Rn. 25); insbesondere liegt keine Entlohnung des Angeklagten für die Tat vor (vgl. BGH, Beschluss vom 23. Juli 2015 - 3 StR 37/15 Rn. 6).

  • BGH, 13.06.2023 - 3 StR 152/23

    Einziehung des Wertes von Taterträgen

    Den Betäubungsmitteln kommt bei der gebotenen wirtschaftlichen Betrachtung ein Verkehrswert ungeachtet dessen zu, dass das unerlaubte Handeltreiben damit strafbar ist (vgl. BGH, Urteile vom 23. Juli 2015 - 3 StR 37/15, BGHR StGB § 73 Erlangtes 17 Rn. 6; vom 16. August 2017 - 2 StR 335/15, StV 2018, 27 Rn. 20).
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