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   BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18   

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https://dejure.org/2018,25805
BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18 (https://dejure.org/2018,25805)
BGH, Entscheidung vom 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18 (https://dejure.org/2018,25805)
BGH, Entscheidung vom 23. Juli 2018 - NotZ(Brfg) 2/18 (https://dejure.org/2018,25805)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de

    § 6 Abs. 3 Satz 1 BNotO

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 111d Satz 2 BNotO, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 6 Abs. 3 Satz 1 und 2 BNotO, § 6 Abs. 3 Satz 1 BNotO, § 6 Abs. 3 Satz 3 BNotO, § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 154 Abs. 2, 3 VwGO

  • Deutsches Notarinstitut

    BNotO §§ 6 Abs. 3 S. 1, 111d S. 2
    Berücksichtigung längerer Anwaltstätigkeit im Auswahlverfahren für das Amt des Notars

  • Wolters Kluwer

    Berücksichtigung längerer Anwaltstätigkeit i.R.d. Auswahl unter mehreren Bewerbern für das Amt des Notars

  • rewis.io

    Verwaltungsrechtliche Notarsache: Berücksichtigung längerer Anwaltstätigkeit im Rahmen der Auswahl unter mehreren Bewerbern für das Amt des Notars

  • ra.de
  • BRAK-Mitteilungen

    Berücksichtigung längerer Anwaltstätigkeit bei der Besetzung einer Notarstelle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BNotO § 6 Abs. 3 S. 1-3
    Berücksichtigung längerer Anwaltstätigkeit i.R.d. Auswahl unter mehreren Bewerbern für das Amt des Notars

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Besetzung einer Notarstelle: Wie ist eine längere Anwaltstätigkeit zu berücksichtigen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Berücksichtigung mangelnder praktischer Fortbildung im Rahmen der Bewerberauswahl für Amt des Notars nicht zu beanstanden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Berücksichtigung mangelnder praktischer Fortbildung im Rahmen der Bewerberauswahl für Amt des Notars nicht zu beanstanden

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2018, 1279
  • WM 2019, 85
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 123/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18
    Dieser setzt die fristgemäße Vorlage entsprechender Bescheinigungen voraus (Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 123/07, juris Rn. 19 mwN).

    Der Erwerb theoretischer Kenntnisse, die Voraussetzung für die Verleihung einer bestimmten Fachanwaltsbezeichnung auf einem "notarnahen Gebiet" sind, ist hingegen nicht ausreichend, um bei der Vergabe von Sonderpunkten Berücksichtigung zu finden (Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 123/07, aaO Rn. 20).

    Die Festlegung des Stichtags für die Anerkennung von Leistungen dient der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit ebenso wie der Gleichbehandlung aller Bewerber aufgrund einer einheitlichen Bewerbungssituation, die nur gewährleistet ist, wenn zu Beginn des Auswahlverfahrens sämtliche für jeden Bewerber maßgeblichen Kriterien feststehen (Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 123/07, aaO Rn. 19).

  • BGH, 19.09.2007 - NotZ 76/07

    Kriterien für die Auswahl unter mehreren Notarbewerbern

    Auszug aus BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18
    Die von Verfassung wegen zu fordernde Kontrolle des punktmäßigen Ergebnisses geht vielmehr von eben diesem aus; sie ist allein darauf gerichtet, dass den die Eignung zum Notar indizierenden Kriterien in einer "wertenden Gesamtschau" das im Einzelfall für angemessene - im Punktesystem noch nicht ausgeschöpfte - Gewicht zukommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. April 2008 - NotZ 102/07, juris Rn. 17; vom 19. September 2007 - NotZ 76/07, juris Rn. 13).

    Soweit die Klägerin geltend macht, die vom Beigeladenen übernommene Aufgabe als Leiter der Landesfachkommission in "public private Partnership und Privatisierung" verdeutliche, dass er überwiegend in wirtschaftsrechtlichen Bezügen zum Kommunal- und Staatsrecht und nicht im notarnahen Bereich tätig gewesen sei, übersieht sie, dass es vorliegend nicht um die Vergabe von Sonderpunkten für Tätigkeiten, die in besonderer Weise für das Notaramt qualifizieren, sondern um die Prüfung geht, ob die in das Punktesystem aufgenommenen Kriterien und sonst eingeflossenen Gesichtspunkte im vorliegenden Einzelfall angemessen gewichtet sind (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 19. September 2007 - NotZ 76/07, juris Rn. 10).

  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 7/11

    Gewichtung der Kriterien bei der Vergabe einer Notarstelle

    Auszug aus BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18
    Abgesehen davon ist bei der notwendigen generalisierenden Betrachtungsweise grundsätzlich davon auszugehen, dass eine Anwaltskanzlei mit einem durchschnittlichen Tätigkeitsprofil regelmäßig in gewissem Umfang Vorgänge zu bearbeiten hat, die nähere Bezüge zu notariellen Aufgaben aufweisen (Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 7/11, Rn. 14, juris).

    Dies entspricht auch der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 7/11 - juris Rn. 14; Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 100/07, juris Rn. 18, 29; zur Berücksichtigung von Berufserfahrung auch EuGH, Urteil vom 14. März 2018 - C-482/16, NJW 2018, 1805 Rn. 32, 36, 39 - Stollwitzer gegen Österreich).

  • BGH, 13.11.2017 - NotZ(Brfg) 2/17

    Besetzung einer Notarstelle: Dreijähriger Anwärterdienst als

    Auszug aus BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18
    Grundsätzliche Bedeutung ist gegeben, wenn das Verfahren eine klärungsbedürftige und -fähige rechtliche oder tatsächliche Frage aufwirft, deren Auftreten in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen zu erwarten ist und die deshalb das abstrakte Interesse an einer einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt (Senat, Beschlüsse vom 18. Juli 2011 - NotZ(Brfg) 1/11, NJW-RR 2012, 53 Rn. 33; vom 13. November 2017 - NotZ(Brfg) 2/17, Rn. 30).
  • EuGH, 14.03.2018 - C-482/16

    Stollwitzer - Vorlage zur Vorabentscheidung - Sozialpolitik - Art. 45 AEUV -

    Auszug aus BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18
    Dies entspricht auch der gefestigten Rechtsprechung des Senats (vgl. Senatsurteil vom 23. Juli 2012 - NotZ(Brfg) 7/11 - juris Rn. 14; Senatsbeschluss vom 14. April 2008 - NotZ 100/07, juris Rn. 18, 29; zur Berücksichtigung von Berufserfahrung auch EuGH, Urteil vom 14. März 2018 - C-482/16, NJW 2018, 1805 Rn. 32, 36, 39 - Stollwitzer gegen Österreich).
  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 102/07

    Auswahlkriterien bei der Auswahl unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18
    Die von Verfassung wegen zu fordernde Kontrolle des punktmäßigen Ergebnisses geht vielmehr von eben diesem aus; sie ist allein darauf gerichtet, dass den die Eignung zum Notar indizierenden Kriterien in einer "wertenden Gesamtschau" das im Einzelfall für angemessene - im Punktesystem noch nicht ausgeschöpfte - Gewicht zukommt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. April 2008 - NotZ 102/07, juris Rn. 17; vom 19. September 2007 - NotZ 76/07, juris Rn. 13).
  • BVerfG, 12.07.2005 - 1 BvR 972/04

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Auswahlentscheidungen zur Besetzung von

    Auszug aus BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18
    Der Beklagte hat unter zulässiger Ausschöpfung seines Beurteilungsspielraums darauf abgestellt, dass der Beigeladene seinen erheblichen Punktevorsprung nicht nur durch Teilnahme an einer höheren Zahl von Fortbildungsveranstaltungen, sondern auch durch sein deutlich besseres zweites Staatsexamen (9,35 Punkte gegenüber 5, 89 Punkte bei der Klägerin) und seine längere Tätigkeit als Rechtsanwalt (20 Jahre gegenüber 11 Jahren im Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist) erreicht hat (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06, Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 1 BvR 972/04, juris Rn. 30).
  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 3/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18
    Der Beklagte hat unter zulässiger Ausschöpfung seines Beurteilungsspielraums darauf abgestellt, dass der Beigeladene seinen erheblichen Punktevorsprung nicht nur durch Teilnahme an einer höheren Zahl von Fortbildungsveranstaltungen, sondern auch durch sein deutlich besseres zweites Staatsexamen (9,35 Punkte gegenüber 5, 89 Punkte bei der Klägerin) und seine längere Tätigkeit als Rechtsanwalt (20 Jahre gegenüber 11 Jahren im Zeitpunkt des Ablaufs der Bewerbungsfrist) erreicht hat (vgl. Senatsbeschluss vom 24. Juli 2006 - NotZ 3/06, Rn. 17; BVerfG, Beschluss vom 12. Juli 2005 - 1 BvR 972/04, juris Rn. 30).
  • BGH, 13.12.1993 - NotZ 56/92

    Auswahl unter mehreren Notarbewerbern; Begriff der persönlichen und fachlichen

    Auszug aus BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18
    Diese ist vom Gericht nicht zu wiederholen, sondern nur darauf zu überprüfen, ob ihr ein zutreffendes Verständnis des gesetzlichen Auswahlmaßstabes zugrunde liegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe beachtet, sachwidrige Erwägungen ausgeschlossen sind und der zu beurteilende Tatbestand verfahrensfehlerfrei festgestellt wurde (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92, BGHZ 124, 327, 330 f.; vom 14. März 2005 - NotZ 27/04, ZNotP 2005, 434, juris Rn. 15).
  • BGH, 14.03.2005 - NotZ 27/04

    Reihenfolge von Bewerbern um eine Notarstelle

    Auszug aus BGH, 23.07.2018 - NotZ(Brfg) 2/18
    Diese ist vom Gericht nicht zu wiederholen, sondern nur darauf zu überprüfen, ob ihr ein zutreffendes Verständnis des gesetzlichen Auswahlmaßstabes zugrunde liegt, allgemein gültige Wertmaßstäbe beachtet, sachwidrige Erwägungen ausgeschlossen sind und der zu beurteilende Tatbestand verfahrensfehlerfrei festgestellt wurde (Senatsbeschluss vom 13. Dezember 1993 - NotZ 56/92, BGHZ 124, 327, 330 f.; vom 14. März 2005 - NotZ 27/04, ZNotP 2005, 434, juris Rn. 15).
  • BGH, 23.07.2012 - NotZ(Brfg) 18/11

    Bewertung einer Prüfertätigkeit im juristischen Staatsexamen und einer

  • BGH, 18.07.2011 - NotZ(Brfg) 1/11

    Besetzung einer Notarstelle: Berücksichtigung des Anwartschaftsrechts

  • BGH, 14.04.2008 - NotZ 100/07

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle

  • BGH, 06.03.2023 - NotZ(Brfg) 6/22

    Bestellung eines Bewerbers zum Notar bei begründeten Zweifeln an der persönlichen

    Das Kriterium der persönlichen Eignung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, dessen Verneinung durch die Justizverwaltung nach § 111b Abs. 1 Satz 1 BNotO, § 114 VwGO nur eingeschränkter gerichtlicher Kontrolle unterliegt (Senat, Beschlüsse vom 23. Juli 2018 - NotZ(Brfg) 2/18, WM 2019, 85 Rn. 3; vom 14. März 2005 - NotZ 30/04, DNotZ 2005, 796 mwN; vom 22. März 1999 - NotZ 33/98, DNotZ 2000, 145, 146 und vom 25. November 1996 - NotZ 48/95, BGHZ 134, 137, 139 f., 141 f.).
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